Das Assistenzarzt-Grundgehalt 2026 liegt je nach Tarifvertrag und Stufe zwischen rund 5.750 € und 6.200 € brutto pro Monat. Maßgeblich sind drei Tarifverträge: TV-Ärzte/VKA für kommunale Krankenhäuser, der Marburger-Bund-Vertrag für Unikliniken (TV-Ärzte/UK) und der TdL-Vertrag für Länderkrankenhäuser. Hinzu kommen Bereitschaftsdienst-, Nacht- und Wochenendzuschläge, die das Jahresbrutto auf 80.000–100.000 € heben können. Stand: Juni 2026.

Assistenzarzt-Grundgehälter 2026 nach Tarifvertrag

TV-Ärzte/VKA (kommunale Krankenhäuser)

Stufe (Jahre)Grundgehalt mtl.Jahresgehalt (12 Monate)Antritt
Stufe 1 (bis 3 J.)5.750 €69.000 €Berufsstart
Stufe 2 (3–6 J.)6.200 €74.400 €nach 3 Jahren
Stufe 3 (ab 6 J.)6.600 €79.200 €nach 6 Jahren

TV-Ärzte Marburger Bund / Unikliniken (MB/TdL)

StufeGrundgehalt mtl.Anmerkung
Ä1 Stufe 15.850 €Erste 3 Jahre
Ä1 Stufe 26.350 €Jahre 4–6
Ä1 Stufe 36.800 €Ab Jahr 7

Kirchliche Träger (AVR, BAT-KF)

EingruppierungGrundgehalt mtl.Anmerkung
Arzt im Praktikum / Stufe 15.600–5.900 €Je nach Tarifwerk
Arzt nach Weiterbildung6.000–6.500 €

Zusätzliche Vergütungsbestandteile

BestandteilWertAnmerkung
Bereitschaftsdienst (Stufe B1)25–40 € / Std.Je nach Belastungsgrad
Rufbereitschaft12,5 % des GrundgehaltsPro Monat mit Rufbereitschaft
Überstundenpauschale30–45 € / Std.Tarifabhängig
Urlaubsgeld616–700 € / JahrVKA-Standard
Weihnachtsgeld60–100 % des NovembergehaltsTarifabhängig
Jahresgesamtbrutto (Stufe 1, inkl. Dienste)78.000–92.000 €Abhängig von Diensten

Einordnung

Die realen Jahresbruttoeinkommen von Assistenzärzten liegen durch Bereitschaftsdienste und Zuschläge erheblich über dem Grundgehalt. Bei zwei bis vier Bereitschaftsdiensten pro Monat kommen in der Regel 8.000 bis 15.000 Euro zusätzlich zum Jahresgehalt.

Das Gesamteinkommen eines Assistenzarztes im ersten Jahr liegt damit bei 78.000 bis 92.000 Euro brutto, was für einen Berufseinsteiger im akademischen Bereich weit überdurchschnittlich ist. Die Nettoeinkommen sind aufgrund des progressiven Steuertarifs jedoch erheblich niedriger als die Bruttowerte vermuten lassen.

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Methodik / Datengrundlage

Die Grundgehaltstabellen basieren auf den Tarifverträgen TV-Ärzte/VKA und TV-Ärzte/TdL in der ab 1. Januar 2026 gültigen Fassung nach den letzten Tarifabschlüssen. Kirchliche Träger folgen unterschiedlichen Arbeitsrechtsregelungen (AVR, BAT-KF), die teils abweichen.

In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass Assistenzärzte den Berufsunfähigkeitsschutz am häufigsten aus Kostengründen auf später verschieben. Dies ist ein Fehler: Im Berufsstart sind Beiträge am niedrigsten und Gesundheitsrisiken am geringsten.

Quellen und weiterführende Informationen

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