Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) sind die verbreitetste Kooperationsform für niedergelassene Ärzte außerhalb des MVZ. Mehr als 40 Prozent aller niedergelassenen Ärzte sind in einer BAG tätig. Die Wahl der Rechtsform hat erhebliche Auswirkungen auf Haftung, Steuerlast und Gründungsaufwand. Stand: April 2026.
BAG-Rechtsformvergleich 2026
| Kriterium | GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) | PartG (Partnerschaftsgesellschaft) | PartG mbB (mit beschränkter Berufshaftung) |
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| Haftung Gesellschafter | Unbeschränkt, gesamtschuldnerisch | Unbeschränkt, gesamtschuldnerisch | Beschränkt auf Berufshaftpflichtversicherung |
| Gründungsaufwand | Gering (kein Notar, kein Register) | Gering (nur Handelsregister) | Mittel (Registereintragung, Mindest-BH-Pflicht) |
| Gründungskosten (ca.) | < 500 EUR | 500–1.000 EUR | 1.500–3.000 EUR |
| Mindest-Berufshaftpflicht (PartG mbB) | nicht erforderlich | nicht erforderlich | mind. 2,5 Mio. EUR je Schadensfall |
| Steuerliche Behandlung | Einkommensteuer (freiberuflich) | Einkommensteuer (freiberuflich) | Einkommensteuer (freiberuflich) |
| Gewerbesteuerpflicht | Nein (freiberuflich) | Nein (freiberuflich) | Nein (freiberuflich) |
| Außenauftritt | GbR-Name zulässig | Partnerschaftsgesellschaft im Namen | Partnerschaftsgesellschaft mbB |
| Verbreitung unter Ärzten (ca.) | ca. 60 % der BAG | ca. 30 % der BAG | ca. 10 % der BAG |
Einordnung
Die GbR ist nach wie vor die häufigste Rechtsform für kleine BAG mit 2–3 Ärzten, da der Gründungsaufwand minimal ist. Mit wachsender Praxisgröße und steigendem Haftungsrisiko gewinnt die PartG mbB an Attraktivität: Sie schützt die persönliche Haftung der nicht behandelnden Partner bei Behandlungsfehlern auf das jeweilige Berufshaftpflichtvermögen.
Steuerlich unterscheiden sich die drei Formen für Ärzte kaum, da alle Freiberufler-Einkünfte erzeugen und keine Gewerbesteuer anfällt. Bei MVZ-ähnlichen Konstellationen mit angestellten Ärzten ist allerdings die GmbH als Rechtsform vorzuziehen. In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass bei BAG-Gründungen die Berufshaftpflicht-Koordination unter den Partnern oft nicht ausreichend geregelt wird.
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Methodik / Datengrundlage
Rechtsforminformationen basieren auf dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG), BGB §§ 705 ff. sowie dem Muster-Gesellschaftsvertrag der Bundesärztekammer. Verbreitungsschätzungen beruhen auf KBV-Strukturatlasangaben 2024.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen Quellen und unserem Beratungsangebot.
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Bundesärztekammer
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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