Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) erlauben niedergelassenen Ärzten, Ressourcen gemeinsam zu nutzen und Kosten zu teilen. Die Wahl der Rechtsform hat erhebliche steuerliche und haftungsrechtliche Konsequenzen. In der Praxis kommen vor allem GbR, Partnerschaftsgesellschaft, PartGmbB und GmbH zum Einsatz. Stand: April 2026.

BAG-Rechtsformvergleich mit Zahlen 2026

KriteriumGbRPartnerschaft (PartG)PartGmbBGmbH
HaftungUnbeschränkt, gesamtschuldnerischUnbeschränkt für BerufsträgerBeschränkt auf Kapital (mind. 25.000 €)Beschränkt auf Stammkapital
MindeststammkapitalKeinsKeins25.000 €25.000 €
Gründungskosten500–2.000 €1.000–3.000 €3.000–6.000 €4.000–8.000 €
Laufende VerwaltungskostenGeringMittelMittel-hochHoch
Steuerliche BehandlungTransparente BesteuerungTransparente BesteuerungTransparente BesteuerungKörperschaftsteuer 15 % + GewSt
GewerblichkeitsgefahrNeinNeinNeinMöglich (§ 15 EStG)
KV-Zulassung möglichJaJaJaJa (bei ärztl. Leitung)
Eintragung PartnerschaftsregisterNeinJaJaNein (HRB)

Steuerbelastungsvergleich: 2 Ärzte, 400.000 € Gewinn (je 200.000 €)

RechtsformSteuerbelastung je GesellschafterEffektivsteuersatz
GbR (Einkommensteuer)ca. 74.000 €ca. 37 %
PartG (wie GbR)ca. 74.000 €ca. 37 %
GmbH (KSt + GewSt + Ausschüttung)ca. 84.000 €ca. 42 %
GmbH (Thesaurierung, kein Ausschüttung)ca. 30.000 €ca. 15 %

Einordnung

Die GbR ist die häufigste Rechtsform für Arzt-BAGs, weil sie unkompliziert und steuerlich transparent ist. Der entscheidende Nachteil der GbR ist die gesamtschuldnerische Haftung: Bei einem Behandlungsfehler eines Partners haften alle Gesellschafter mit ihrem gesamten Privatvermögen. Für diese Konstellation sind separate Berufshaftpflichtpolicen mit Mitversicherung des Gesellschafters zwingend erforderlich.

Die PartGmbB (Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung) ist seit 2013 möglich und bietet Haftungsbeschränkung ohne das Körperschaftsteuerregime einer GmbH. Für BAGs mit mehreren Ärzten und nennenswertem Haftungsrisiko ist die PartGmbB zunehmend empfehlenswert.

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Methodik / Datengrundlage

Die Steuerberechnungen basieren auf dem Einkommensteuertarif 2026 (§ 32a EStG), dem KSt-Satz von 15 % und dem durchschnittlichen Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 % (GewSt ca. 14 %). Individuelle Abweichungen je nach Kommunalhebesatz und persönlicher Situation.

In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass viele BAG-Gründungen ohne ausreichende Gesellschaftervereinbarung und ohne Regelung für den Todesfall oder die Berufsunfähigkeit eines Partners erfolgen. Dies führt im Ernstfall zu erheblichen Konflikten.

Quellen und weiterführende Informationen

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