Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist für niedergelassene Ärzte als Arbeitgeber ein wichtiges Instrument zur Mitarbeiterbindung und zur Optimierung der eigenen steuerlichen Belastung. Seit der bAV-Reform 2018 gelten neue Pflichten für Arbeitgeber bei Entgeltumwandlung. Stand: April 2026.
bAV-Förderhöchstbeträge und Zuschüsse 2026
| Parameter | Wert 2026 | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Steuerfreier Höchstbetrag (§ 3 Nr. 63 EStG) | 7.248 € / Jahr (4 % BBG) | BBG West 2026: 90.600 €/Jahr |
| Sozialversicherungsfreier Anteil | 3.624 € / Jahr (2 % BBG) | § 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV |
| Beitragsbemessungsgrenze West (GRV) | 7.550 € / Monat | BMAS 2026 |
| Pflichtiger Arbeitgeberzuschuss | Mindestens 15 % | § 1a Abs. 1a BetrAVG |
| Arbeitgeberzuschuss (Rechenbeispiel 500 €/Monat AG) | 75 € / Monat | 15 % von 500 € |
| Riester-Förderung bAV (Grundzulage) | 175 € / Jahr | § 86 EStG |
| Riester-Förderung Kinderzulage | 185 € / Kind / Jahr | § 85 EStG |
Vergleich Durchführungswege bAV
| Durchführungsweg | Steuerfreiheit | SV-Freiheit | Insolvenzschutz | Eignung für Arztpraxis |
|---|---|---|---|---|
| Direktversicherung | Ja (bis 7.248 €) | Ja (bis 3.624 €) | Ja (Pfändungsschutz) | Gut |
| Pensionskasse | Ja (bis 7.248 €) | Ja (bis 3.624 €) | Begrenzt | Gut |
| Pensionsfonds | Ja (bis 7.248 €) | Ja (bis 3.624 €) | Ja | Mittel |
| Unterstützungskasse | Ja (unbegrenzt) | Nein | Begrenzt | Für Ärzte selbst |
| Direktzusage | Ja (unbegrenzt) | Nein | Nein | Nur größere Praxen |
Einordnung
Die bAV ist für Arztpraxen als Arbeitgeber besonders sinnvoll, da der Pflicht-Arbeitgeberzuschuss von 15 % sowohl sozialversicherungs- als auch ertragsteuerlich abzugsfähig ist. Für Mitarbeiter ist die bAV ein attraktiver Gehaltsbestandteil, der netto mehr wert ist als eine entsprechende Gehaltserhöhung.
Für niedergelassene Ärzte selbst ist die bAV über eine Unterstützungskasse (unbegrenzte Steuerfreiheit) oder eine Pensionszusage interessant, allerdings mit höherem Verwaltungsaufwand. In der Einzelpraxis ist die Direktversicherung der unkomplizierteste Weg.
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Methodik / Datengrundlage
Die Förderhöchstbeträge basieren auf dem EStG und dem BetrAVG in der ab 1. Januar 2026 gültigen Fassung. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich angepasst; aktuelle Werte gibt das BMAS bekannt.
In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass die bAV in vielen Arztpraxen entweder nicht angeboten wird oder die Arbeitgeberzuschuss-Pflicht seit 2022 nicht korrekt umgesetzt ist. Dies birgt Haftungsrisiken gegenüber Mitarbeitern.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen Quellen und unserem Beratungsangebot.
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Deutsche Rentenversicherung Bund
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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