Die Behandlungsfehlerstatistik der Bundesärztekammer und des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) liefert jährlich verlässliche Daten über die Häufigkeit von Behandlungsfehlern und die betroffenen Fachgebiete. Die Zahlen sind Grundlage für die Kalkulation von Berufshaftpflichtpolicen. Stand: April 2026.

Behandlungsfehler-Statistik 2024

KriteriumWertQuelle
Gutachtenanträge gesamt14.828BÄK Behandlungsfehlerstatistik 2024
Bestätigte Behandlungsfehler4.212 (28,4 %)BÄK 2024
Davon mit Kausalität zum Schaden2.968BÄK 2024
Schadensersatzpflichtige Fehler2.968
Gutachtenanträge vs. Vorjahr+2,1 %Leicht steigend
Ø Schadensersatzsumme bestätigter Fehler38.000 €Schätzung GDV
Höchster Einzelschadensfall (2024)ca. 2,2 Mio. €Schwerste Pflegefälle

Behandlungsfehler nach Fachgebiet 2024 (Top 10)

FachgebietGutachtenanträgeFehlerquoteAnteil gesamt
Orthopädie und Unfallchirurgie3.21827,8 %21,7 %
Allgemein- und Viszeralchirurgie2.15630,2 %14,5 %
Innere Medizin1.84525,4 %12,4 %
Hausarztmedizin / Allgemeinmedizin1.62122,1 %10,9 %
Gynäkologie und Geburtshilfe1.23431,5 %8,3 %
Zahnmedizin89035,2 %6,0 %
Neurologie74520,8 %5,0 %
Anästhesiologie61218,9 %4,1 %
Augenheilkunde48926,4 %3,3 %
Psychiatrie31215,4 %2,1 %

Einordnung

Orthopädie und Chirurgie führen die Statistik an, was auf das hohe Operationsvolumen und die Komplexität der Eingriffe zurückzuführen ist. Besonders auffällig ist die Zahnmedizin mit einer Fehlerquote von 35 %, was auf einen hohen Anteil an strittigen kosmetischen und prothetischen Leistungen hindeutet.

Wichtig für die Einordnung: Nicht jeder bestätigte Behandlungsfehler führt zu einem Schadensersatzanspruch. Erst wenn ein Kausalzusammenhang zwischen Fehler und Schaden nachgewiesen ist, entsteht Haftpflicht. In der Praxis werden rund 70 % der bestätigten Fehler auch kausal zum Schaden.

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Methodik / Datengrundlage

Die Daten basieren auf der jährlichen Behandlungsfehlerstatistik der Bundesärztekammer sowie dem MDK-Jahresbericht. Die Fehlerquoten beziehen sich auf den Anteil der Gutachten, bei denen ein Behandlungsfehler bestätigt wurde, bezogen auf alle Gutachtenanträge.

In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass viele Chirurgen und Orthopäden die Deckungssummen ihrer Berufshaftpflicht nicht auf dem aktuellen Stand halten. Bei einer Schadenserwartung von bis zu 2 Millionen Euro je Fall ist eine Mindestdeckungssumme von 5 Millionen Euro empfehlenswert.

Quellen und weiterführende Informationen

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