Belegärzte sind niedergelassene Ärzte, die ihre Patienten in einer Klinik (Belegkrankenhaus) stationär behandeln und dafür ein gesondertes Honorar erhalten. Das Belegarztmodell erlaubt die Kombination aus ambulanter Praxis und stationärer Tätigkeit und ist besonders in chirurgischen und gynäkologischen Fachgebieten verbreitet. Stand: April 2026.

Belegarzt-Einkommen und Aufwand 2026

KriteriumWertAnmerkung
Ø Zahl Belegbetten je Belegarzt8–15 BettenJe nach Fachgebiet
Ø stationäre Behandlungsfälle/Jahr150–400Je nach Auslastung
Ø Honorar je stationärem Fall200–600 € (GOÄ/DRG-Anteil)Je nach Schwere/Eingriff
Ø Jahres-Zusatzeinkommen30.000–80.000 €Netto vor Aufwand
Zuzügliche Bereitschaftsdienste800–1.500 €/DienstKlinikabhängig
Zeitaufwand je stationärem Fall3–8 StundenInkl. Visite, Dokumentation
Mehrkosten Berufshaftpflicht1.500–4.500 €/JahrStationäre Erweiterung
Verwaltungsaufwand (geschätzt)3–5 Stunden/WocheDokumentation, Abrechnungen

Einkommensvergleich: Belegarzt vs. Reiner Niedergelassener

ModellJahreseinkommen (brutto)Zeitaufwand/WocheFreizeit
Reine Praxis (Hausarzt, Ø)145.000 €45 Std.Mittel
Praxis + Belegabteilung (Chirurgie)195.000–230.000 €55–65 Std.Gering
Reine Klinik (Oberarzt)87.000–95.000 €50 Std.Mittel

Einordnung

Das Belegarztmodell ist für geeignete Fachrichtungen (vor allem operative Fächer: Chirurgie, Gynäkologie, HNO, Urologie) eine attraktive Möglichkeit, das Praxiseinkommen zu erhöhen. Das Zusatzeinkommen von 30.000 bis 80.000 Euro brutto pro Jahr erkauft sich der Arzt jedoch mit erheblichem Mehraufwand und höheren Versicherungskosten.

Versicherungsrechtlich ist besonders die Berufshaftpflicht relevant: Für stationäre Belegarztleistungen reicht die Standardpolice eines niedergelassenen Arztes nicht aus. Eine Erweiterung der Haftpflichtdeckung auf stationäre Tätigkeiten mit entsprechend höherer Deckungssumme ist Pflicht.

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Methodik / Datengrundlage

Die Einkommens- und Aufwandsangaben basieren auf Befragungen niedergelassener Belegärzte, KBV-Daten und Versicherungsmarkt-Erfahrungswerten (Stand: Q1 2026). Die Honorarangaben sind Richtwerte; individuelle Belegverträge weichen ab.

In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass Belegärzte die notwendige Erweiterung ihrer Berufshaftpflichtpolice auf stationäre Tätigkeiten häufig versäumen. Dies führt im Schadensfall zu erheblichen Deckungslücken.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen Quellen und unserem Beratungsangebot.

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