Der Bereitschaftsdienst ist für Klinikärzte ein wesentlicher Teil ihrer Vergütung. Je nach Belastungsstufe (B1 bis B4) und Tarifvertrag ergeben sich unterschiedliche Stundensätze. Seit dem EuGH-Urteil von 2000 gilt Bereitschaftszeit als Arbeitszeit, was zu einer Neuregelung der Dienstvergütung geführt hat. Stand: April 2026.

Bereitschaftsdienst-Vergütung TV-Ärzte/VKA 2026

BelastungsstufeErfahrungsgehalt BasisStundensatz BereitschaftAnteil Arbeitsleistung
Stufe B1 (0–25 % Inanspruchnahme)Ä1 Stufe 125,00 €Gering (ruhige Nacht)
Stufe B2 (25–49 % Inanspruchnahme)Ä1 Stufe 131,25 €Mittel
Stufe B3 (50–74 % Inanspruchnahme)Ä1 Stufe 137,50 €Hoch
Stufe B4 (75–100 % Inanspruchnahme)Ä1 Stufe 143,75 €Sehr hoch

Nacht- und Feiertagszuschläge TV-Ärzte/VKA 2026

ZuschlagsartHöheGrundlage
Nachtzuschlag (21–6 Uhr)+ 15 % des Stundenlohns§ 8 TV-Ärzte/VKA
Sonntagszuschlag+ 25 %§ 8 TV-Ärzte/VKA
Feiertagszuschlag+ 35 %§ 8 TV-Ärzte/VKA
Kombinierter Nacht-Feiertagszuschlag+ 50 %Additiv

Jahresbeispiel: Assistenzarzt, 4 Dienste/Monat (Ø B2)

PositionMonatJahr
Grundgehalt (Stufe 1)5.750 €69.000 €
Bereitschaftsdienstvergütung (4 × 12 Std., B2)1.500 €18.000 €
Nacht- / Wochenendzuschläge (Ø)420 €5.040 €
Gesamtjahresbruttoca. 92.000 €

Einordnung

Bereitschaftsdienste machen bei Assistenzärzten in der Regel 15 bis 25 % des Jahresgesamteinkommens aus. Je nach Fachgebiet und Krankenhaus variiert die Dienst-Inanspruchnahme stark: In Kliniken der Maximalversorgung (Stufe B3–B4) liegt das Jahreseinkommen deutlich über dem reiner Grundgehalt-Ärzte in Häusern niedrigerer Versorgungsstufe.

Für die Altersvorsorge relevanter Hinweis: Bereitschaftsdienstbezüge sind beitragspflichtig zur Sozialversicherung und zum Versorgungswerk (soweit Entgelt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze). Sie erhöhen damit direkt die Rentenanwartschaft.

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Methodik / Datengrundlage

Die Vergütungssätze basieren auf dem TV-Ärzte/VKA und TV-Ärzte/TdL in der ab 1. Januar 2026 gültigen Fassung. Kirchliche Träger und Universitätskliniken können abweichende Sätze haben. Das Jahresbeispiel ist eine vereinfachte Modellrechnung.

In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass Bereitschaftsdienstvergütungen bei der Berechnung der BU-Rentenabsicherungshöhe häufig vergessen werden. Die BU-Rente sollte auch das durchschnittliche Diensthonorar einschließen, nicht nur das Grundgehalt.

Quellen und weiterführende Informationen

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