Der Bereitschaftsdienst gehört für viele Krankenhausärzte zum Alltag und beeinflusst das Gesamtgehalt erheblich. Die Vergütung richtet sich nach dem TV-Ärzte (Marburger Bund) und unterscheidet Bereitschaftsdienststufen je nach Häufigkeit der tatsächlichen Inanspruchnahme. Stand: April 2026.

Bereitschaftsdienst-Vergütung TV-Ärzte/VKA 2026

| Bereitschaftsdienststufe | Inanspruchnahme (% der Dienstzeit) | Zuschlag auf Stundensatz | Typischer Stundensatz (Ä1 brutto, ca.) |

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| Stufe I | 0–10 % | 15 % | ca. 30 EUR/Std. |

| Stufe II | 10–25 % | 25 % | ca. 34 EUR/Std. |

| Stufe III | 25–40 % | 35 % | ca. 38 EUR/Std. |

| Stufe IV | 40–49 % | 45 % | ca. 42 EUR/Std. |

| Aktiver Bereitschaftsdienst (> 50 % Inanspruchnahme) | > 50 % | Vollvergütung als Rufbereitschaft | abhängig von Einstufung |

| Typische Anzahl Dienste/Monat Assistenzarzt | 4–8 Dienste | – | – |

| Zusatzeinnahmen Bereitschaftsdienst (Ø/Monat) | 400–1.200 EUR brutto | – | fachrichtungsabhängig |

Einordnung

Die Bereitschaftsdienstvergütung macht bei vielen Klinikärzten 10–25 Prozent des Bruttojahresgehalts aus. In Fächern mit hoher Notfallfrequenz (Chirurgie, Innere, Anästhesie) sind Stufen III und IV verbreitet, während ruhigere Fächer oft in Stufe I verbleiben. Die EU-Arbeitszeitrichtlinie (2003/88/EG) verpflichtet dazu, Bereitschaftsdienstzeiten bei hoher Inanspruchnahme vollständig als Arbeitszeit anzurechnen.

Bei der Finanzplanung sollten Ärzte beachten, dass Bereitschaftsdiensteinnahmen steuerpflichtig sind und keine Sonderstellung genießen. Für die Berufsunfähigkeitsrente ist das Gesamtbruttoeinkommen inklusive Dienste die relevante Bezugsgröße. In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass BU-Renten häufig zu niedrig abgeschlossen werden, weil Diensteinnahmen nicht einkalkuliert wurden.

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Methodik / Datengrundlage

Zuschlagssätze und Stufeneinteilungen basieren auf dem TV-Ärzte/VKA (Stand nach Tarifeinigung 2024, Marburger Bund). Stundensätze wurden auf Basis des Grundgehalts Ä1 Stufe 2 berechnet. Angaben zu TV-Ärzte/TdL (Universitätskliniken) weichen geringfügig ab.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen Quellen und unserem Beratungsangebot.

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