Der Bereitschaftsdienst ist für Klinikärzte ein wesentlicher Teil ihrer Vergütung. Je nach Belastungsstufe (B1 bis B4) und Tarifvertrag ergeben sich unterschiedliche Stundensätze. Seit dem EuGH-Urteil von 2000 gilt Bereitschaftszeit als Arbeitszeit, was zu einer Neuregelung der Dienstvergütung geführt hat. Stand: April 2026.
Bereitschaftsdienst-Vergütung TV-Ärzte/VKA 2026
| Belastungsstufe | Erfahrungsgehalt Basis | Stundensatz Bereitschaft | Anteil Arbeitsleistung |
|---|---|---|---|
| Stufe B1 (0–25 % Inanspruchnahme) | Ä1 Stufe 1 | 25,00 € | Gering (ruhige Nacht) |
| Stufe B2 (25–49 % Inanspruchnahme) | Ä1 Stufe 1 | 31,25 € | Mittel |
| Stufe B3 (50–74 % Inanspruchnahme) | Ä1 Stufe 1 | 37,50 € | Hoch |
| Stufe B4 (75–100 % Inanspruchnahme) | Ä1 Stufe 1 | 43,75 € | Sehr hoch |
Nacht- und Feiertagszuschläge TV-Ärzte/VKA 2026
| Zuschlagsart | Höhe | Grundlage |
|---|---|---|
| Nachtzuschlag (21–6 Uhr) | + 15 % des Stundenlohns | § 8 TV-Ärzte/VKA |
| Sonntagszuschlag | + 25 % | § 8 TV-Ärzte/VKA |
| Feiertagszuschlag | + 35 % | § 8 TV-Ärzte/VKA |
| Kombinierter Nacht-Feiertagszuschlag | + 50 % | Additiv |
Jahresbeispiel: Assistenzarzt, 4 Dienste/Monat (Ø B2)
| Position | Monat | Jahr |
|---|---|---|
| Grundgehalt (Stufe 1) | 5.750 € | 69.000 € |
| Bereitschaftsdienstvergütung (4 × 12 Std., B2) | 1.500 € | 18.000 € |
| Nacht- / Wochenendzuschläge (Ø) | 420 € | 5.040 € |
| Gesamtjahresbrutto | ca. 92.000 € |
Einordnung
Bereitschaftsdienste machen bei Assistenzärzten in der Regel 15 bis 25 % des Jahresgesamteinkommens aus. Je nach Fachgebiet und Krankenhaus variiert die Dienst-Inanspruchnahme stark: In Kliniken der Maximalversorgung (Stufe B3–B4) liegt das Jahreseinkommen deutlich über dem reiner Grundgehalt-Ärzte in Häusern niedrigerer Versorgungsstufe.
Für die Altersvorsorge relevanter Hinweis: Bereitschaftsdienstbezüge sind beitragspflichtig zur Sozialversicherung und zum Versorgungswerk (soweit Entgelt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze). Sie erhöhen damit direkt die Rentenanwartschaft.
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Methodik / Datengrundlage
Die Vergütungssätze basieren auf dem TV-Ärzte/VKA und TV-Ärzte/TdL in der ab 1. Januar 2026 gültigen Fassung. Kirchliche Träger und Universitätskliniken können abweichende Sätze haben. Das Jahresbeispiel ist eine vereinfachte Modellrechnung.
In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass Bereitschaftsdienstvergütungen bei der Berechnung der BU-Rentenabsicherungshöhe häufig vergessen werden. Die BU-Rente sollte auch das durchschnittliche Diensthonorar einschließen, nicht nur das Grundgehalt.
Quellen und weiterführende Informationen
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