Die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, dass behördlich angeordnete Betriebsschließungen erhebliche finanzielle Folgen für Arztpraxen haben können. Zwei Sicherheitsnetze greifen hier: die staatliche Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und die privatwirtschaftliche Betriebsschließungsversicherung. Stand: April 2026.

Betriebsschließung Epidemie: Entschädigungsübersicht 2026

EntschädigungswegAnspruchsvoraussetzungLeistungshöheBezugsdauer
IfSG § 56 (persönliches Berufsverbot)Behördliches Tätigkeitsverbot (z. B. Infektion)67 % NettoeinkommenBis 6 Wochen
IfSG § 56 (Quarantäne)Behördliche Quarantäneanordnung67 % NettoeinkommenBis 6 Wochen
IfSG § 65 (Praxisschließung)Behördliche Schließung des BetriebsEntschädigung für VerdienstausfallIm Einzelfall
Betriebsschließungsversicherung (BSV)Schließung nach IfSG durch Erreger5.000–50.000 €/MonatVertragsabhängig
Betriebsunterbrechungsversicherung (BU-V)Sachschaden als AuslöserLaufende Kosten + ErtragsausfallBis 24 Monate

Marktübersicht BSV-Tarife für Arztpraxen 2026

Deckungssumme/MonatJahresbeitrag (Richtwert)KarenzzeitErreger-Liste
5.000 €150–300 €0–3 TageOffen oder geschlossen
15.000 €400–700 €0–3 TageOffen oder geschlossen
30.000 €800–1.400 €3–7 TageOffene Klausel empfohlen
50.000 €1.400–2.500 €7 TageOffene Klausel

Einordnung

Die Erfahrungen aus der Pandemie haben gezeigt, dass BSV-Policen mit geschlossener Erregerliste (nur gelistete Erreger deckungspflichtig) im Ernstfall häufig keine Leistung erbrachten, weil das neue Virus nicht auf der Liste stand. Eine offene Klausel (alle Erreger nach IfSG) ist deshalb dringend zu empfehlen.

Die staatlichen IfSG-Entschädigungen sind zeitlich und inhaltlich begrenzt. Sie ersetzen keinen vollständigen Betriebsausfall über mehrere Monate und berücksichtigen nicht die laufenden Fixkosten einer Praxis (Miete, Personal, Leasing).

Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Methodik / Datengrundlage

Die Entschädigungsregelungen basieren auf dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) in der geltenden Fassung. BSV-Beitragsangaben sind Marktrichtwerte auf Basis aktueller Angebote (Stand: Q1 2026). Die Definitionen von offener und geschlossener Erregerliste variieren je nach Versicherer.

In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass nur ein kleiner Teil der Arztpraxen eine BSV mit offener Erregerliste abgeschlossen hat. Diese Lücke ist für eine Praxis mit 200.000 Euro Jahresumsatz im Epidemiefall existenzbedrohend.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen Quellen und unserem Beratungsangebot.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →