Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind Antragsteller verpflichtet, alle gefahrenerheblichen Umstände wahrheitsgemäß anzugeben (§ 19 VVG, vorvertragliche Anzeigepflicht). Für Ärzte ist dies besonders heikel: Als Mediziner kennen sie die Relevanz bestimmter Erkrankungen besser als Laien, was im Streitfall gegen sie verwendet werden kann. Stand: April 2026.

BU-Gesundheitsfragen: Häufigste Fallstricke

| Fallstrick | Häufigkeit als Ablehnungsgrund | Konsequenz bei Verletzung |

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| Nicht angegebene Rücken- / Bandscheibenbeschwerden | sehr häufig (ca. 18 % aller Fälle) | Rücktritt vom Vertrag, Leistungsverweigerung |

| Psychotherapie / Burnout-Episode nicht genannt | häufig | Leistungsausschluss oder Rücktritt |

| Sportverletzungen (Knorpel, Meniskus) vergessen | häufig | Ausschluss Bewegungsapparat |

| Medikamenteneinnahme (auch kurzfristige) nicht angegeben | mittel | Ausschluss je nach Erkrankung |

| Rückfragefrist (10 Jahre) nicht korrekt eingehalten | mittel | Rücktritt möglich |

| Krankenstand > 4 Wochen nicht genannt | mittel | Leistungsverweigerung |

| Depression, Angststörung, Schlafstörung nicht erwähnt | häufig | Vollrücktritt möglich |

| Anzeigepflichtverletzungsquote bei BU-Ablehnungen | ca. 25 % | GDV-Statistik 2023 |

Einordnung

Der Rückfragezeitraum bei Gesundheitsfragen beträgt in der Regel fünf bis zehn Jahre vor Antragstellung. Typische Fragen lauten: „Haben Sie in den letzten 10 Jahren Ärzte konsultiert wegen..." oder „Wurden Sie in den letzten 5 Jahren wegen... behandelt?". Da Ärzte ihre eigene Gesundheitsakte oft selbst führen oder Kollegen konsultieren, ohne formale Arztbesuche zu dokumentieren, kann die Antwort auf solche Fragen schwierig sein.

Empfehlung: Vor Antragstellung alle relevanten Behandlungen und Diagnosen chronologisch auflisten, einen spezialisierten Berater hinzuziehen und im Zweifel lieber zu viel als zu wenig angeben. Eine falsche Antwort kann den gesamten Versicherungsschutz rückwirkend vernichten. In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass eine vorab eingeholte anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern die beste Methode ist, um Annahmekonditionen zu vergleichen, ohne sich zu binden.

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Methodik / Datengrundlage

Fallstrick-Häufigkeiten basieren auf GDV-Ablehnungsstatistiken 2023, Ombudsmann-Berichten und internen Auswertungen von BU-Spezialmaklern. Rechtliche Grundlage ist § 19 ff. VVG (Anzeigepflicht) in der Fassung des VVG-Reformgesetzes.

Quellen und weiterführende Informationen

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