Mit dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (CanG) im April 2024 wurde der Besitz und Anbau von Cannabis für Erwachsene teilweise legalisiert. Für die medizinische Anwendung (Cannabis als Medizin nach BtMG/DSGV-Regelungen) galten bereits seit 2017 Verordnungsmöglichkeiten, die seitdem stark gewachsen sind. Die Legalisierung hat die gesellschaftliche Akzeptanz erhöht und Verordnungsanfragen in den Praxen deutlich zunehmen lassen. Stand: April 2026.
Cannabis-Verordnungen: Entwicklung und Kennzahlen 2025
| Kennzahl | Wert | Quelle |
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| GKV-Verordnungen Medizinalcannabis (Q3 2025) | ca. 380.000/Quartal | GKV-Spitzenverband 2025 |
| Gesamtausgaben GKV für Cannabisarzneimittel (2024) | ca. 480 Mio. EUR | GKV-Spitzenverband 2025 |
| Häufigste Indikation: Chronischer Schmerz | ca. 70 % der Verordnungen | IQVIA 2025 |
| Häufigste Indikation: Spastik (MS, Paraplegie) | ca. 8 % | IQVIA 2025 |
| Häufigste Indikation: Übelkeit (Chemotherapie) | ca. 5 % | IQVIA 2025 |
| Ärzte mit Cannabisverordnungen gesamt | ca. 12.000 | Schätzung BÄK 2025 |
| Kassenärztliche Vorab-Genehmigungen entfallen seit | Juli 2024 | CanG-Reform |
| Durchschnittlicher GKV-Erstattungsbetrag je Verordnung | ca. 120–350 EUR | Herstellerangaben 2025 |
Einordnung
Die Abschaffung der Vorab-Genehmigungspflicht für GKV-Patienten hat die Verordnungszahlen deutlich erhöht. Ärzte können seither Cannabis direkt über das BtM-Rezept verordnen, ohne das früher aufwendige Antragsverfahren. Gleichzeitig ist die Dokumentationspflicht geblieben: Diagnose, Therapieziel und Versagen anderer Therapien müssen nachvollziehbar sein.
Für Praxen entstehen durch Cannabisverordnungen kaum direktes Honorar, aber erheblicher Beratungsaufwand. In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass Ärzte, die Cannabis verordnen, ihre Berufshaftpflicht auf korrekte Deckung des Off-Label-Bereichs (bei seltenen Indikationen) prüfen sollten.
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Methodik / Datengrundlage
Verordnungszahlen und GKV-Ausgaben basieren auf Daten des GKV-Spitzenverbands und IQVIA-Marktberichten (2025). Angaben zur Indikationsverteilung entstammen dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und dem BfArM.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen Quellen und unserem Beratungsangebot.
- GKV-Spitzenverband
- Bundesärztekammer
- BfArM – Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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