Seit April 2024 ist Cannabis in Deutschland für Erwachsene in begrenztem Umfang legal. Die Möglichkeit, medizinisches Cannabis auf Kassenrezept zu verordnen, bestand bereits seit 2017. Die Verordnungszahlen steigen seit der Legalisierung deutlich an, was auch auf Ärzte als Verordner zunehmend Druck ausübt. Stand: April 2026.
Cannabis-Verordnungen in Deutschland: Statistik 2025
| Kriterium | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Cannabis-Rezepte GKV gesamt 2025 | ca. 3,2 Mio. | GKV-Arzneimittelindex |
| GKV-Ausgaben Cannabis 2025 | ca. 180 Mio. € | GKV-Arzneimittelindex |
| Cannabis-Rezepte Privatpatienten (Schätzung) | ca. 800.000 | Marktschätzung |
| Ärzte mit Cannabis-Verordnung 2025 | ca. 28.000 | KBV-Schätzung |
| Ø Verordnungsmenge je Rezept | 20–30 g Blüten oder Extrakt | |
| Häufigste Darreichungsform | Blüten (57 %), Extrakt (31 %) | GKV-Arzneimittelindex |
| Ablehnungsquote GKV bei Erstantrag | ca. 25–30 % | MDK-Statistik |
Häufigste Indikationen medizinisches Cannabis 2025
| Indikation | Anteil Verordnungen |
|---|---|
| Chronische Schmerzen | 51 % |
| Spastik (Multiple Sklerose, etc.) | 12 % |
| Übelkeit / Erbrechen (Chemotherapie) | 8 % |
| Appetitstimulation (Kachexie) | 7 % |
| Schlafstörungen | 9 % |
| ADHS | 5 % |
| Angststörungen | 5 % |
| Sonstige | 3 % |
Einordnung
Die Verordnungszahlen haben sich seit 2024 mehr als verdoppelt. Gleichzeitig steigt die Zahl der Wirtschaftlichkeitsprüfungen im Bereich Cannabis-Verordnung. Ärzte, die unterdurchschnittlich viel oder besonders teuer verordnen, geraten ins Blickfeld der KV-Prüfstellen.
Rechtlich relevanter Hinweis: Ärzte, die Cannabis verordnen, tragen die volle Verantwortung für die Indikationsstellung und die Dokumentation. Eine unzureichende Dokumentation kann bei Schadensfällen zu Haftungsproblemen führen. Die Berufshaftpflicht deckt in der Regel auch Schäden durch Cannabis-Verordnungen ab, soweit sie lege artis und dokumentiert erfolgt sind.
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Methodik / Datengrundlage
Verordnungszahlen und GKV-Ausgaben basieren auf dem GKV-Arzneimittelindex der KBV und dem IGES-Institut. Die Indikationsverteilung entstammt einer Analyse der Sondergutachten des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer sowie KBV-Daten.
In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass Cannabis-Verordnungen im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen zunehmen. Eine sorgfältige Dokumentation und die Kenntnis der Leitlinien sind für die Haftpflicht-Situation entscheidend.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen Quellen und unserem Beratungsangebot.
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
- Bundesärztekammer
- GKV-Spitzenverband
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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