Die Directors-and-Officers-Versicherung (D&O) schützt Geschäftsführer, Vorstände und Beiratsmitglieder vor persönlicher Haftung für Fehlentscheidungen in ihrer Leitungsrolle. Für Ärzte ist sie relevant, wenn sie als Geschäftsführer eines MVZ, einer Arzt-GmbH oder einer Berufsausübungsgemeinschaft tätig sind. Stand: April 2026.

D&O-Versicherung: Beiträge nach Praxisgröße 2026

UnternehmensformJahresumsatzJahresbeitragDeckungssumme
Einzelpraxis (Praxisinhaber)bis 500.000 €400–700 €500.000 €
Gemeinschaftspraxis / BAG500.000–2 Mio. €700–1.500 €1–2 Mio. €
MVZ (angest. GF)2–5 Mio. €1.500–2.500 €2–5 Mio. €
Größeres MVZ / Klinik-GmbH5–20 Mio. €2.500–5.000 €5–10 Mio. €
Krankenhauskonzern (Vorstand)über 20 Mio. €ab 8.000 €individuell

Typische D&O-Schadensfälle in Arztpraxen

SchadensfallTypische KlagesummeHäufigkeit
Falsche Personalentscheidung (Kündigung)10.000–50.000 €Häufig
Fehlende Sozialversicherungsabführung20.000–200.000 €Mittel
Abrechnungsfehler mit GKV-Regressfolge30.000–300.000 €Mittel
Verlust von Kassenarztzulassung100.000–500.000 €Selten, aber schwer
Fehlinvestition in Praxisausstattung20.000–100.000 €Mittel
Datenschutzverletzung (DSGVO)10.000–100.000 €Zunehmend

Einordnung

Für Ärzte in einer rein ärztlichen Einzelpraxis ohne GmbH-Struktur ist die D&O-Versicherung weniger relevant, da die Haftung ohnehin persönlich ist. Sobald jedoch eine GmbH gegründet wird (z. B. für die Niederlassung oder ein MVZ) oder der Arzt als Geschäftsführer agiert, entsteht ein eigenständiges D&O-Risiko, das durch die Berufshaftpflicht nicht abgedeckt ist.

Besonders relevant ist der Fall, dass Gesellschafter Klage gegen den Geschäftsführer erheben (Innenregress), wenn eine unternehmerische Entscheidung zu Verlusten führt. Dies kann im Streitfall zwischen BAG-Partnern vorkommen.

Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Methodik / Datengrundlage

Beitragsangaben basieren auf Marktvergleichen für D&O-Versicherungen im Bereich Arztpraxen und MVZ (Stand: Q1 2026). Schadensbeispiele sind anonymisierte Fälle aus der deutschen Rechtspraxis. Individuelle Prämien hängen von Eigenkapital, Umsatz und Gesellschafterstruktur ab.

In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass MVZ-Geschäftsführer die D&O-Versicherung häufig aus dem Unternehmensbudget finanzieren, ohne zu überprüfen, ob die Deckungssumme dem tatsächlichen Haftungsrisiko entspricht.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen Quellen und unserem Beratungsangebot.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →