Die Directors-and-Officers-Versicherung (D&O) schützt Geschäftsführer, Vorstände und Beiratsmitglieder vor persönlicher Haftung für Fehlentscheidungen in ihrer Leitungsrolle. Für Ärzte ist sie relevant, wenn sie als Geschäftsführer eines MVZ, einer Arzt-GmbH oder einer Berufsausübungsgemeinschaft tätig sind. Stand: April 2026.
D&O-Versicherung: Beiträge nach Praxisgröße 2026
| Unternehmensform | Jahresumsatz | Jahresbeitrag | Deckungssumme |
|---|---|---|---|
| Einzelpraxis (Praxisinhaber) | bis 500.000 € | 400–700 € | 500.000 € |
| Gemeinschaftspraxis / BAG | 500.000–2 Mio. € | 700–1.500 € | 1–2 Mio. € |
| MVZ (angest. GF) | 2–5 Mio. € | 1.500–2.500 € | 2–5 Mio. € |
| Größeres MVZ / Klinik-GmbH | 5–20 Mio. € | 2.500–5.000 € | 5–10 Mio. € |
| Krankenhauskonzern (Vorstand) | über 20 Mio. € | ab 8.000 € | individuell |
Typische D&O-Schadensfälle in Arztpraxen
| Schadensfall | Typische Klagesumme | Häufigkeit |
|---|---|---|
| Falsche Personalentscheidung (Kündigung) | 10.000–50.000 € | Häufig |
| Fehlende Sozialversicherungsabführung | 20.000–200.000 € | Mittel |
| Abrechnungsfehler mit GKV-Regressfolge | 30.000–300.000 € | Mittel |
| Verlust von Kassenarztzulassung | 100.000–500.000 € | Selten, aber schwer |
| Fehlinvestition in Praxisausstattung | 20.000–100.000 € | Mittel |
| Datenschutzverletzung (DSGVO) | 10.000–100.000 € | Zunehmend |
Einordnung
Für Ärzte in einer rein ärztlichen Einzelpraxis ohne GmbH-Struktur ist die D&O-Versicherung weniger relevant, da die Haftung ohnehin persönlich ist. Sobald jedoch eine GmbH gegründet wird (z. B. für die Niederlassung oder ein MVZ) oder der Arzt als Geschäftsführer agiert, entsteht ein eigenständiges D&O-Risiko, das durch die Berufshaftpflicht nicht abgedeckt ist.
Besonders relevant ist der Fall, dass Gesellschafter Klage gegen den Geschäftsführer erheben (Innenregress), wenn eine unternehmerische Entscheidung zu Verlusten führt. Dies kann im Streitfall zwischen BAG-Partnern vorkommen.
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Methodik / Datengrundlage
Beitragsangaben basieren auf Marktvergleichen für D&O-Versicherungen im Bereich Arztpraxen und MVZ (Stand: Q1 2026). Schadensbeispiele sind anonymisierte Fälle aus der deutschen Rechtspraxis. Individuelle Prämien hängen von Eigenkapital, Umsatz und Gesellschafterstruktur ab.
In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass MVZ-Geschäftsführer die D&O-Versicherung häufig aus dem Unternehmensbudget finanzieren, ohne zu überprüfen, ob die Deckungssumme dem tatsächlichen Haftungsrisiko entspricht.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen Quellen und unserem Beratungsangebot.
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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