Ärzte, die grenzüberschreitend tätig sind oder ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, müssen die Regeln der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) kennen. Deutschland hat mit über 90 Ländern DBA abgeschlossen; diese legen fest, in welchem Staat das Einkommen versteuert wird und wie eine Doppelbesteuerung vermieden wird. Stand: April 2026.

DBA-Auswirkungen auf Ärzte: Länderübersicht 2026

| Land | DBA-Typ | Besteuerung ärztlicher Einkünfte | Besonderheit für Ärzte |

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| Schweiz | Freistellungsmethode | Im Tätigkeitsstaat (CH) | Grenzgängerregelung für Wohnsitz DE |

| Österreich | Freistellungsmethode | Im Tätigkeitsstaat (AT) | Progressionsvorbehalt in DE |

| Frankreich | Anrechnungsmethode | Beides (Tätigkeitsstaat primär) | Komplexe Aufteilung |

| Großbritannien | Anrechnungsmethode | Im Tätigkeitsstaat (UK) | Post-Brexit besondere Prüfung |

| USA | Anrechnungsmethode | Im Wohnsitzstaat (USA) | Welteinkommensprinzip USA |

| Niederlande | Freistellungsmethode | Im Tätigkeitsstaat (NL) | 183-Tage-Regel |

| Luxemburg | Freistellungsmethode | Im Tätigkeitsstaat (LU) | Grenzgänger-Status möglich |

| Keine DBA-Regelung (z. B. bestimmte Drittstaaten) | – | Auslandsanrechnung nach EStG | Individuelle Prüfung |

Einordnung

Das DBA bestimmt nur das primäre Besteuerungsrecht; der Wohnsitzstaat behält häufig ein Besteuerungsrecht im Rahmen des Progressionsvorbehalts. Für Grenzgänger (z. B. Arzt wohnt in Deutschland, arbeitet in der Schweiz) gelten besondere Regelungen: Unter dem DBA Deutschland-Schweiz werden Grenzgänger im Wohnsitzstaat besteuert, zahlen aber einen Teil der Quellensteuer in der Schweiz.

Für Ärzte mit internationalem Tätigkeitsprofil ist steuerliche Beratung in beiden betroffenen Ländern essenziell. In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass Grenzgänger oft weder die deutsche noch die ausländische steuerliche Behandlung vollständig im Blick haben, was zu Nachzahlungsrisiken führt.

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Methodik / Datengrundlage

DBA-Informationen basieren auf den offiziellen OECD-Musterabkommen und den veröffentlichten deutschen DBA-Texten (Bundesfinanzministerium, Stand 2025). Angaben zu Grenzgängerregelungen beruhen auf den spezifischen Zusatzprotokollen der jeweiligen Abkommen.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen Quellen und unserem Beratungsangebot.

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