Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) sind erstattungsfähige Apps auf Rezept, die seit 2020 durch das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) eingeführt wurden. Die Verordnungszahlen sind seit dem Start kontinuierlich gestiegen, erreichen aber noch nicht das prognostizierte Niveau. Stand: April 2026.

DiGA-Verordnungen: Statistik 2025

KriteriumWertQuelle
DiGAs im BfArM-Verzeichnis (April 2026)58BfArM DiGA-Verzeichnis
Davon dauerhaft zugelassen34BfArM
Davon vorläufig zugelassen24BfArM
Eingelöste DiGA-Codes 2025ca. 820.000GKV-Arzneimittelindex
GKV-Ausgaben DiGA 2025ca. 280 Mio. €GKV
Ø Kosten pro DiGA pro Verordnungsperiodeca. 340 €GKV-Arzneimittelindex
Abbruchrate vor Ende Verordnungsperiodeca. 45–55 %Studien DiGA-Hersteller
Ärzte mit mindestens einer DiGA-Verordnungca. 38.000KBV

DiGA-Verordnungen nach Fachgebiet 2025

FachgebietAnteil DiGA-VerordnungenHäufige DiGA-Indikation
Psychiatrie / Psychotherapie38 %Depression, Angst, ADHS
Allgemeinmedizin22 %Tinnitus, Rücken, Diabetes
Innere Medizin15 %Diabetes, Bluthochdruck
Orthopädie12 %Rückenschmerzen, Arthrose
Neurologie8 %Multiple Sklerose, Tinnitus
Sonstige5 %

Einordnung

DiGAs werden noch zu selten verordnet. Nur ein kleiner Teil der niedergelassenen Ärzte (ca. 38.000 von über 150.000) hat bisher eine DiGA verordnet. Haupthindernisse sind mangelnde Bekanntheit, unsichere Evidenzlage bei vorläufig zugelassenen Apps und administrativer Aufwand.

Die Nutzungsrate ist ein kritischer Punkt: Fast die Hälfte der Patienten bricht die Anwendung vor dem Ende der Verordnungsperiode ab. Dies untergräbt die klinische Wirksamkeit und stellt die Kosten-Nutzen-Relation der GKV-Finanzierung in Frage.

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Methodik / Datengrundlage

Die Verordnungsdaten basieren auf dem GKV-Arzneimittelindex und BfArM-Veröffentlichungen zum DiGA-Verzeichnis (Stand: April 2026). Abbruchraten entstammen Nutzungsdaten aus DiGA-Hersteller-Veröffentlichungen und unabhängigen Studien.

In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass DiGAs für Ärzte auch eine haftungsrechtliche Dimension haben: Als Verordner sind sie mitverantwortlich für die Auswahl einer evidenzbasierten App. Die Dokumentation der Indikation sollte bei DiGA-Verordnungen sorgfältig erfolgen.

Quellen und weiterführende Informationen

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