Arztpraxen verarbeiten besonders sensible Gesundheitsdaten, die nach der DSGVO dem höchsten Schutzlevel unterliegen (Art. 9 DSGVO, besondere Kategorien personenbezogener Daten). Verstöße werden von Datenschutzbehörden mit teils empfindlichen Bußgeldern geahndet. Stand: April 2026.

DSGVO-Bußgelder gegen Arztpraxen: Fallübersicht 2024

FallBundeslandBußgeldVerstoß
Weitergabe Patientendaten ohne Einwilligung an DritteBayern105.000 €Art. 5 DSGVO
Unverschlüsselter E-Mail-Verkehr mit PatientendatenNRW45.000 €Art. 32 DSGVO
Fehlende Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)Baden-W.28.000 €Art. 35 DSGVO
Kein Verarbeitungsverzeichnis vorhandenHessen12.000 €Art. 30 DSGVO
Zu lange Speicherung von Patientendaten nach EndeBerlin22.000 €Art. 5 Abs. 1e
Fehlende AuftragsverarbeiterverträgeSachsen8.500 €Art. 28 DSGVO
Videoüberwachung ohne ausreichende InformationHamburg15.000 €Art. 13 DSGVO
Auskunftsanspruch nicht fristgerecht beantwortetNRW3.500 €Art. 15 DSGVO
Ungesicherter Praxis-WLAN-ZugangBayern1.800 €Art. 32 DSGVO

Häufigste DSGVO-Verstöße in Arztpraxen

VerstoßkategorieAnteil aller Verfahren
Unzulässige Datenweitergabe28 %
Technische Sicherheitsmängel24 %
Fehlendes oder mangelhaftes Verarbeitungsverzeichnis18 %
Verletzung Betroffenenrechte (Auskunft, Löschung)16 %
Fehlende Auftragsverarbeiterverträge14 %

Einordnung

Die Bußgeldhöhe hängt vom Schweregrad, der Kooperation der Praxis mit der Behörde und der Unternehmensgröße ab. Bei kleinen Einzelpraxen fallen die Bußgelder in der Regel geringer aus als die Maximum-Werte der DSGVO (4 % des Jahresumsatzes oder 20 Mio. Euro). Dennoch können selbst kleine Bußgelder und der administrative Aufwand des Verfahrens erhebliche Kosten verursachen.

Eine Cyber-Versicherung mit DSGVO-Deckung übernimmt in der Regel nicht das Bußgeld selbst (Bußgelder sind grundsätzlich nicht versicherbar), aber die Anwaltskosten im Verfahren und Kosten für die IT-Forensik nach einer Datenpanne.

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Methodik / Datengrundlage

Die Fallbeispiele basieren auf veröffentlichten Beschlüssen der Datenschutzbehörden (DSB) der Bundesländer sowie der Datenbank privacylaw.eu (Stand: 2024). Nicht alle Datenschutzbehörden veröffentlichen Bußgeldbescheide öffentlich; die tatsächliche Dunkelziffer ist höher.

In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass die wenigsten Arztpraxen ein vollständiges Datenschutzdokumentationspaket haben. Ein strukturiertes Datenschutzmanagement ist die wichtigste Präventionsmaßnahme gegen DSGVO-Bußgelder.

Quellen und weiterführende Informationen

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