Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) wird regelmäßig durch Beschlüsse des Bewertungsausschusses angepasst. Zum 1. Januar 2026 traten mehrere Änderungen in Kraft, die vor allem die Primärversorgung, die Telemedizin und die Prävention betreffen. Stand: April 2026 sind folgende Neuerungen für den Praxisalltag relevant.
EBM-Neuerungen 2026: Wichtigste Änderungen
| Bereich | Änderung | GOP (Beispiel) | Auswirkung | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Hausärztliche Grundpauschale | Aufwertung um ca. 3–5 % | GOP 03000 | Mehr Vergütung je Kontakt | Bewertungsausschuss Beschluss Q4 2025 |
| Videosprechstunde | Neue GOP für strukturierte Verlaufskontrolle | GOP 01450 (erweitert) | Höhere Abrechnungsmöglichkeit bei Chronikern | KBV EBM-Änderungsliste 2026 |
| Präventionsleistungen | Neues GOP-Set für Gesundheitsberatung | GOP 01732 ff. | Erweiterter Beratungsrahmen für Prävention | Bewertungsausschuss 2025 |
| ePA-Befüllung | Neue Vergütungspauschale | GOP 01648 | Incentive für aktive ePA-Nutzung | GDNG-Umsetzung 2025 |
| Chronikerprogramme (DMP) | Angepasste Dokumentationspauschalen | DMP-Pauschalen | Höhere Dokumentationsvergütung | GKV-SV, KBV 2025 |
| Laborgrundpauschale | Bereinigung von Kleinpositionen | diverse | Vereinfachte Abrechnung | KBV 2026 |
| Komplexzuschlag Multimorbidität | Einführung neues GOP-Set | neu 2026 | Bessere Abbildung multimorbider Patienten | Bewertungsausschuss 2025 |
Gesamteffekt auf Praxishonorare (Schätzung)
| Praxistyp | Erwartete Honorarveränderung 2026 ggü. 2025 | Quelle |
|---|---|---|
| Allgemeinmedizin (Einzelpraxis) | +2–5 % | KBV-Kalkulationsschätzung 2025 |
| Fachärztliche Einzelpraxis | +1–3 % | KBV-Kalkulationsschätzung 2025 |
| Praxen mit hohem Telemedizinanteil | +3–7 % | KBV, eigene Schätzung |
Einordnung
Die EBM-Änderungen 2026 bringen insgesamt eine moderate Aufwertung der Primärversorgung und setzen Anreize für Digitalisierung und Prävention. Für Praxen lohnt sich eine genaue Prüfung der neuen GOPs, da nicht abrechnungsaktive Positionen bares Geld kosten. Besonders die neue ePA-Befüllungspauschale (GOP 01648) ist ein direkter finanzieller Anreiz für die Implementierung der elektronischen Patientenakte.
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Methodik / Datengrundlage
Grundlage sind die offiziellen Beschlüsse des Bewertungsausschusses (GKV-SV und KBV) aus dem zweiten Halbjahr 2025 sowie die KBV-EBM-Änderungsliste 2026. Honorarveränderungen sind Schätzwerte; die tatsächliche Wirkung hängt von der individuellen Abrechnungsstruktur der Praxis ab.
In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass EBM-Neuerungen selten systematisch auf Relevanz für die eigene Praxis geprüft werden, obwohl selbst kleine Änderungen bei hohem Abrechnungsvolumen jährlich mehrere Tausend Euro ausmachen können.
Quellen und weiterführende Informationen
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