Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) wird regelmäßig durch Beschlüsse des Bewertungsausschusses (KBV und GKV-Spitzenverband) angepasst. Für 2026 wurden mehrere relevante Änderungen beschlossen, die das Honorarpotenzial niedergelassener Ärzte beeinflussen. Stand: April 2026.
EBM-Neuerungen 2026: Übersicht der wichtigsten Änderungen
| Bereich | Änderung | Auswirkung auf Honorar | Gültig ab |
|---------|----------|----------------------|-----------|
| Hausbesuche (Ziff. 01410 ff.) | Teilentbudgetierung, Punktmengenerhöhung | +5–10 % Honorar Hausbesuche | Q1 2026 |
| Telekonsil (01442/01444) | Bewertungserhöhung + neue Kombinationsziffer | +15–20 % bei Telekonsilien | Q1 2026 |
| KI-gestützte Auswertung Bildgebung | Neue Ziff. für KI-validierte Befundung (Radiologie) | Neues Honorar ca. 80–150 Punkte | Q2 2026 |
| Grundpauschale Hausarzt (03000) | Erhöhung um ca. 3 % | +120–150 EUR/Quartal je 100 Patienten | Q1 2026 |
| Neue DiGA-Verordnungspauschale | Separate Vergütung DiGA-Beratung | ca. 25–35 EUR je Erstgespräch | Q1 2026 |
| Abschaffung: veraltete ICD-Verknüpfungspflicht | Vereinfachung Dokumentation | Zeitersparnis ca. 2–3 Min/Fall | Q1 2026 |
| Psychotherapie-Sprechstunde (01220) | Bewertungsanpassung nach oben | +10 % | Q2 2026 |
Einordnung
Die EBM-Anpassungen 2026 zielen auf eine stärkere Förderung der hausärztlichen Versorgung und der Digitalisierung (Telekonsil, DiGA, KI). Für Radiologen sind die neuen KI-Ziffern ein potenziell signifikanter neuer Erlösstrom. Hausärzte profitieren von der Entbudgetierung der Hausbesuche, die eine bessere Honorierung bei steigendem Hausbesuchsbedarf durch die alternde Bevölkerung bringt.
Praxen, die neue Ziffern noch nicht abrechnen, sollten die Implementierung in ihrer Abrechnungssoftware überprüfen. In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass neue EBM-Ziffern erfahrungsgemäß im ersten Quartal nach Einführung von vielen Praxen noch nicht vollständig genutzt werden.
Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Methodik / Datengrundlage
Änderungsangaben basieren auf Beschlüssen des Bewertungsausschusses (BewA) und KBV-Rundschreiben (Stand Q4 2025 / Q1 2026). Honorarauswirkungen sind Schätzungen auf Basis aktueller EBM-Punktbewertungen.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen Quellen und unserem Beratungsangebot.
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- GKV-Spitzenverband
- Bundesärztekammer
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →