Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) wird regelmäßig durch Beschlüsse des Bewertungsausschusses angepasst. Zum 1. Januar 2026 traten mehrere Änderungen in Kraft, die vor allem die Primärversorgung, die Telemedizin und die Prävention betreffen. Stand: April 2026 sind folgende Neuerungen für den Praxisalltag relevant.

EBM-Neuerungen 2026: Wichtigste Änderungen

BereichÄnderungGOP (Beispiel)AuswirkungQuelle
Hausärztliche GrundpauschaleAufwertung um ca. 3–5 %GOP 03000Mehr Vergütung je KontaktBewertungsausschuss Beschluss Q4 2025
VideosprechstundeNeue GOP für strukturierte VerlaufskontrolleGOP 01450 (erweitert)Höhere Abrechnungsmöglichkeit bei ChronikernKBV EBM-Änderungsliste 2026
PräventionsleistungenNeues GOP-Set für GesundheitsberatungGOP 01732 ff.Erweiterter Beratungsrahmen für PräventionBewertungsausschuss 2025
ePA-BefüllungNeue VergütungspauschaleGOP 01648Incentive für aktive ePA-NutzungGDNG-Umsetzung 2025
Chronikerprogramme (DMP)Angepasste DokumentationspauschalenDMP-PauschalenHöhere DokumentationsvergütungGKV-SV, KBV 2025
LaborgrundpauschaleBereinigung von KleinpositionendiverseVereinfachte AbrechnungKBV 2026
Komplexzuschlag MultimorbiditätEinführung neues GOP-Setneu 2026Bessere Abbildung multimorbider PatientenBewertungsausschuss 2025

Gesamteffekt auf Praxishonorare (Schätzung)

PraxistypErwartete Honorarveränderung 2026 ggü. 2025Quelle
Allgemeinmedizin (Einzelpraxis)+2–5 %KBV-Kalkulationsschätzung 2025
Fachärztliche Einzelpraxis+1–3 %KBV-Kalkulationsschätzung 2025
Praxen mit hohem Telemedizinanteil+3–7 %KBV, eigene Schätzung

Einordnung

Die EBM-Änderungen 2026 bringen insgesamt eine moderate Aufwertung der Primärversorgung und setzen Anreize für Digitalisierung und Prävention. Für Praxen lohnt sich eine genaue Prüfung der neuen GOPs, da nicht abrechnungsaktive Positionen bares Geld kosten. Besonders die neue ePA-Befüllungspauschale (GOP 01648) ist ein direkter finanzieller Anreiz für die Implementierung der elektronischen Patientenakte.

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Methodik / Datengrundlage

Grundlage sind die offiziellen Beschlüsse des Bewertungsausschusses (GKV-SV und KBV) aus dem zweiten Halbjahr 2025 sowie die KBV-EBM-Änderungsliste 2026. Honorarveränderungen sind Schätzwerte; die tatsächliche Wirkung hängt von der individuellen Abrechnungsstruktur der Praxis ab.

In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass EBM-Neuerungen selten systematisch auf Relevanz für die eigene Praxis geprüft werden, obwohl selbst kleine Änderungen bei hohem Abrechnungsvolumen jährlich mehrere Tausend Euro ausmachen können.

Quellen und weiterführende Informationen

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