Eine Einliegerwohnung im selbst genutzten Eigenheim kann Ärzten erhebliche Steuervorteile verschaffen: Der vermietete Teil des Hauses gilt steuerlich als eigenständiges Mietobjekt, sodass anteilige Gebäudeabschreibung, Finanzierungszinsen, Werbungskosten und Reparaturkosten steuerlich geltend gemacht werden können. Stand: April 2026 gelten folgende steuerliche Regeln nach EStG.

Steuervorteile Einliegerwohnung 2026: Daten und Berechnungsgrundlagen

SteuerpositionRegelung 2026BerechnungsbeispielQuelle
AfA (Abschreibung) Gebäude3 % p.a. (Neubau ab 2023), 2 % p.a. (Bestand bis 2023)50 m² von 200 m² = 25 % anteilig: 3 % × 250.000 € × 25 % = 1.875 €/Jahr§ 7 Abs. 4, 5a EStG 2022/2023
Finanzierungszinsenanteilig absetzbar (Mietanteil)25 % von 12.000 € Zinsen = 3.000 €/Jahr§ 9 Abs. 1 Nr. 1 EStG
Reparaturen/Erhaltungsaufwandanteilig oder vollständig (bei konkreter Zuordnung)Dachreparatur 10.000 €: anteilig 2.500 €; Renovierung Einliegerwohnung: 100 %§ 9 EStG
Verwaltungskosten (Hausverwaltung)anteilig absetzbar25 % von Gesamtkosten§ 9 EStG
Nebenkosten (nicht umlagefähig)anteilig absetzbar25 % nicht umlagefähiger NK§ 9 EStG
AfA für Möblierung (wenn mitvermietet)100 % auf Mietbereich, 10 Jahre Nutzungsdauer5.000 € Möbel: 500 €/Jahr§ 7 Abs. 1 EStG

Beispielrechnung Steuerersparnis (Arzt, Spitzensteuersatz 42 %)

Absetzbare Kosten pro JahrSteuerersparnis (42 % ESt)
AfA anteilig 1.875 €787 €
Zinsen anteilig 3.000 €1.260 €
Reparaturen anteilig 500 €210 €
Verwaltung/NK anteilig 300 €126 €
Summe absetzbar: 5.675 €ca. 2.383 €/Jahr

Einordnung

Ärzte mit Eigenheim und Einliegerwohnung können jährlich mehrere Tausend Euro Steuern sparen, wenn die Wohnung tatsächlich gegen eine marktübliche Miete vermietet wird. Wichtig: Bei verbilligter Vermietung an Angehörige (unter 66 % der Marktmiete) werden die Kosten nur anteilig anerkannt. Eine klare Trennung der Wohnbereiche und ein schriftlicher Mietvertrag sind Pflicht für die steuerliche Anerkennung.

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Methodik / Datengrundlage

Die steuerlichen Regelungen basieren auf dem Einkommensteuergesetz (§§ 7, 9, 21 EStG) in der aktuellen Fassung 2026. Der AfA-Satz von 3 % gilt für nach dem 31.12.2022 hergestellte Gebäude (§ 7 Abs. 5a EStG); für ältere Bestände gilt 2 % p.a. Berechnungsbeispiele sind vereinfacht; individuelle steuerliche Situationen können abweichen.

In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass Ärzte mit Einliegerwohnungen die steuerlichen Möglichkeiten oft nicht voll ausschöpfen, da sie den anteiligen Abzug von Finanzierungskosten und AfA nicht konsequent berechnen und in der Steuererklärung geltend machen.

Quellen und weiterführende Informationen

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