Eine Familiengesellschaft ermöglicht niedergelassenen Ärzten, Vermögen und Einkommen auf mehrere Familienmitglieder zu verteilen und so die progressive Besteuerung zu mildern. Stand: April 2026.

Familiengesellschaft Steuerersparnis-Modellrechnung 2026

Die folgende Übersicht zeigt typische Szenarien für einen niedergelassenen Arzt mit einem zu versteuernden Einkommen von 200.000 € pro Jahr, der Teile seines Vermögens oder Gewinns über eine Familiengesellschaft (GbR oder GmbH & Co. KG) auf Ehepartner und Kinder überträgt.

SzenarioEinzel­veranlagung (ohne FG)Mit FamiliengesellschaftJährliche Ersparnis
Arzt, ledig, 200.000 € Einkommenca. 83.000 € EStca. 83.000 € ESt0 € (kein Splitting)
Arzt verheiratet, Ehegattensplittingca. 69.000 € EStca. 69.000 € EStSplitting bereits genutzt
Arzt + Ehepartner als stiller Gesellschafter (20 % Beteiligung)ca. 83.000 € EStca. 75.000 € EStca. 8.000 €
Arzt + Ehepartner + 2 Kinder (je 10 % Beteiligung)ca. 83.000 € EStca. 62.000 € EStca. 21.000 €
Arzt, GmbH & Co. KG, Vermögens­verwaltung 500.000 € Kapitalca. 19.000 € KapEStca. 7.500 € (FG-Ebene)ca. 11.500 €
Arzt, Immobilien­einkünfte 60.000 €/Jahr über FGca. 27.000 € EStca. 15.000 € EStca. 12.000 €

Quelle: Eigene Modellrechnungen auf Basis BZSt-Steuertabellen 2026, Grenzsteuersatz 42 %, Solidaritätszuschlag entfallen für mittlere Einkommen, Grundfreibetrag 2026: 12.084 € (geplant). Keine Steuerberatung; individuelle Verhältnisse können abweichen.

Einordnung

Die Zahlen verdeutlichen: Je mehr Familienmitglieder mit eigenem Freibetrag und niedrigeren persönlichen Steuersätzen beteiligt sind, desto höher die Ersparnis. Für Ärzte mit größerem Privatvermögen oder Immobilieneinkünften kann die jährliche Einsparung 15.000–25.000 € überschreiten. Voraussetzung ist stets eine klare, fremdübliche Vertragsgestaltung, da das Finanzamt Scheinbeteiligungen nicht anerkennt. Kinder können erst ab der Volljährigkeit selbständig Gesellschafter sein; bei minderjährigen Kindern ist ein Ergänzungspfleger erforderlich.

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Methodik / Datengrundlage

Die Modellrechnungen basieren auf den Einkommensteuer-Grundtabellen und Splittingtabellen des Bundesministeriums der Finanzen für das Veranlagungsjahr 2026. Zugrunde gelegt wurden ein Spitzensteuersatz von 42 %, der Grundfreibetrag sowie typische Beteiligungsquoten, die in der Steuerberatungspraxis für Arzt-Familiengesellschaften verbreitet sind. Die Werte sind Näherungsrechnungen ohne Berücksichtigung von Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen oder Gewerbesteuer.

In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass Ärzte die steuerlichen Potenziale von Familiengesellschaften häufig unterschätzen, weil der Gründungsaufwand einmalig hoch erscheint. Tatsächlich amortisieren sich Notarkosten (ca. 1.500–3.000 €) und laufende Steuerberatung (ca. 1.500–3.000 € p. a.) in vielen Fällen bereits im ersten Jahr vollständig.

Quellen und weiterführende Informationen

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