Niedergelassene Ärzte und Krankenhausärzte in Deutschland sind gesetzlich zur kontinuierlichen Fortbildung verpflichtet. Die Anforderungen sind bundesweit weitgehend vereinheitlicht, weichen im Detail jedoch zwischen den 17 Landesärztekammern ab. Stand: April 2026.
CME-Punkte und Fortbildungspflicht nach Ärztekammer 2026
| Ärztekammer | Punktepflicht (5 Jahre) | Nachweisfrist | Minima pro Jahr | Sanktion bei Versäumnis |
|---|---|---|---|---|
| Bayern | 250 Punkte | 5 Jahre | keine Vorgabe | Honorarkürzung bis 25 % (vertragsärztl.) |
| Nordrhein | 250 Punkte | 5 Jahre | keine Vorgabe | Ruhensanordnung möglich |
| Westfalen-Lippe | 250 Punkte | 5 Jahre | keine Vorgabe | Honorarkürzung 25 % (SGB V) |
| Hamburg | 250 Punkte | 5 Jahre | keine Vorgabe | Honorarkürzung, Approbationsentzug möglich |
| Berlin | 250 Punkte | 5 Jahre | keine Vorgabe | Honorarkürzung bis 25 % |
| Baden-Württemberg | 250 Punkte | 5 Jahre | keine Vorgabe | Honorarkürzung 25 % |
| Sachsen | 250 Punkte | 5 Jahre | keine Vorgabe | Honorarkürzung 25 % |
| Bundesregelung (MBO-Ä) | 250 Punkte | 5 Jahre | keine Vorgabe | Kammerrechtliche Maßnahmen |
Quelle: Musterberufsordnung der Bundesärztekammer (§ 4 MBO-Ä), Berufsordnungen der Landesärztekammern, Stand April 2026. Die Anforderung von 250 Punkten in 5 Jahren gilt für alle Kammern.
Zusätzliche Regelung für Vertragsärzte (SGB V, § 95d): Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten müssen gegenüber der KV alle 5 Jahre 250 Fortbildungspunkte nachweisen. Bei Versäumnis droht zunächst eine Honorarkürzung von 25 %, bei dauerhafter Nichterfüllung der Entzug der Zulassung.
Einordnung
Die bundeseinheitliche Mindestanforderung von 250 CME-Punkten in fünf Jahren bedeutet rechnerisch 50 Punkte pro Jahr, was etwa zwei bis drei Fortbildungstagen entspricht. Für Ärzte in der Weiterbildung gelten gesonderte Regelungen. Onlinekurse und E-Learning-Angebote der Ärztekammern und der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin (DEGAM) sind anerkannt und ermöglichen eine flexible Punktesammlung ohne Reiseaufwand.
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Methodik / Datengrundlage
Die Daten basieren auf den öffentlich zugänglichen Berufsordnungen der Landesärztekammern sowie der Musterberufsordnung der Bundesärztekammer (Stand 2026). Ergänzend wurden die Fortbildungsordnungen der KBV-Partnerorganisationen ausgewertet.
In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass viele Ärzte ihre CME-Punkte erst im letzten Jahr des Fünfjahresturnus nachholen und dabei kostspielige Präsenzveranstaltungen buchen, obwohl günstiger Onlineerwerb ausreicht.
Quellen und weiterführende Informationen
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