Die ärztliche Fortbildungspflicht ist bundesweit im Berufsrecht verankert, wird aber von den 17 Landesärztekammern eigenständig geregelt. Gemeinsam ist allen: niedergelassene Kassenärzte müssen alle fünf Jahre 250 CME-Punkte gegenüber der KV nachweisen, ansonsten drohen Honorarkürzungen. Stand: April 2026 gilt dieses System unverändert, wobei einzelne Kammern die Anrechnung digitaler Formate ausgebaut haben.
CME-Punkte und Fortbildungspflicht nach Ärztekammer 2026
| Kennzahl / Regelung | Wert | Grundlage |
|---|---|---|
| Pflichtpunkte pro 5-Jahres-Zyklus | 250 CME-Punkte | § 95d SGB V / Berufsordnungen |
| Mindestzahl Punkte pro Jahr | 50 Punkte (Richtwert) | Kammer-Empfehlungen |
| Nachweis gegenüber KV | alle 5 Jahre | § 95d SGB V |
| Honorarkürzung bei Nicht-Nachweis | 10 % des Honorars (bis Nachweis) | § 95d Abs. 3 SGB V |
| Anerkannte Online-Fortbildung | bis zu 50 % der Punkte | variiert je Kammer |
| Punkte für wissenschaftliche Publikation | bis zu 30 Punkte pro Zyklus | variiert je Kammer |
| Fortbildungszertifikat der Ärztekammer | ab 150 Punkten in 3 Jahren | freiwillig, öffentlich sichtbar |
| Gültigkeit einzelner Fortbildungsveranstaltungen | 3 Jahre ab Veranstaltungsdatum | Kammer-Regelung |
Einordnung
Für niedergelassene Vertragsärzte ist der Nachweis gegenüber der KV verpflichtend und direkt mit dem Honorar verknüpft. Eine Honorarkürzung von 10 % kann bei einem Quartalsumsatz von 80.000 € einen Schaden von 8.000 € pro Quartal bedeuten. Klinikangestellte Ärzte unterliegen ebenfalls der berufsrechtlichen Fortbildungspflicht, allerdings ohne unmittelbare Honorarsanktion. Die Fortbildungskosten können als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Methodik / Datengrundlage
Die Daten basieren auf den Fortbildungsordnungen der Bundesärztekammer und den korrespondierenden Regelungen der Landesärztekammern sowie § 95d SGB V. Regionale Abweichungen sind möglich; für verbindliche Auskünfte ist die zuständige Landesärztekammer zu kontaktieren.
In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass Fortbildungskosten häufig unterschätzt werden und in der Finanzplanung für Praxisinhaber nicht ausreichend als Betriebsausgabe eingeplant sind.
Quellen und weiterführende Informationen
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