Niedergelassene Ärzte in der klassischen Einzelpraxis unterliegen grundsätzlich nicht der Gewerbesteuer, da freiberufliche Tätigkeiten gewerbesteuerfrei sind. Sobald jedoch eine GmbH, ein MVZ oder eine gewerblich infizierte Gemeinschaftspraxis vorliegt, wird der Standort gewerbesteuerlich relevant. Stand: April 2026 variieren die Hebesätze in deutschen Großstädten erheblich und können die Gesamtsteuerbelastung um mehrere Prozentpunkte verschieben.

Gewerbesteuer-Hebesätze in deutschen Arztstädten 2026

| Stadt / Region | Hebesatz 2026 | Effektiver GewSt-Satz (ca.) |

|---|---|---|

| München | 490 % | ca. 16,6 % |

| Frankfurt am Main | 460 % | ca. 15,6 % |

| Düsseldorf | 440 % | ca. 14,9 % |

| Hamburg | 470 % | ca. 15,9 % |

| Berlin | 410 % | ca. 13,9 % |

| Köln | 475 % | ca. 16,1 % |

| Stuttgart | 420 % | ca. 14,2 % |

| Leipzig | 430 % | ca. 14,6 % |

| Kleinstädte / ländliche Gemeinden | 250 – 300 % | ca. 8,5 – 10,2 % |

| Gewerbesteuer-Freibetrag (Personengesellschaft) | 24.500 € | § 11 Abs. 1 GewStG |

Effektiver Steuersatz = Hebesatz × Steuermesszahl (3,5 %). Quellen: Gemeindefinanzberichte, Statistische Ämter, Stand 2025/2026.

Einordnung

Für ein MVZ oder eine Arzt-GmbH mit einem Gewerbeertrag von 200.000 € macht die Differenz zwischen einem Hebesatz von 250 % (ländlich) und 490 % (München) einen jährlichen Steuerunterschied von rund 16.800 € aus. Das ist bei der Standortwahl für gewerbliche Praxisstrukturen ein relevanter Faktor. Freiberuflich tätige Einzelärzte sind jedoch nicht betroffen; erst ab gewerblicher Infizierung der Praxis greift die Gewerbesteuer. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Methodik / Datengrundlage

Hebesätze entstammen den amtlichen Gemeindefinanzberichten und veröffentlichten Haushaltssatzungen der jeweiligen Kommunen für das Jahr 2026. Der effektive Gewerbesteuersatz ergibt sich aus Hebesatz multipliziert mit der bundeseinheitlichen Steuermesszahl von 3,5 %.

In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass die Gewerbesteuerthematik vor allem bei der Gründung eines MVZ oder der Umwandlung einer Einzelpraxis in eine GmbH-Struktur intensiv diskutiert wird.

Quellen und weiterführende Informationen

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