Niedergelassene Ärzte in der Rechtsform einer GmbH, eines MVZ oder einer gewerblichen Gemeinschaftspraxis unterliegen der Gewerbesteuer. Die Höhe hängt maßgeblich vom kommunalen Hebesatz ab, der je nach Standort stark variiert. Stand: April 2026.

Gewerbesteuer-Hebesätze in Arzt-Städten 2026

StadtHebesatz 2026Effektive Gewerbesteuer­belastung (Messzahl 3,5 %)
München490 %ca. 17,2 %
Hamburg470 %ca. 16,5 %
Berlin410 %ca. 14,4 %
Frankfurt am Main460 %ca. 16,1 %
Köln475 %ca. 16,6 %
Düsseldorf440 %ca. 15,4 %
Stuttgart420 %ca. 14,7 %
Leipzig430 %ca. 15,1 %
Norderstedt250 %ca. 8,8 %
Grünwald (Bayern)240 %ca. 8,4 %
Schwalbach am Taunus280 %ca. 9,8 %

Quelle: Kommunale Haushaltssatzungen, Industrie- und Handelskammern, Destatis-Daten Stand 2025/2026. Effektive Belastung ergibt sich aus: Hebesatz × Steuermesszahl 3,5 %.

Hinweis für Ärzte: Die meisten niedergelassenen Ärzte in der Einzelpraxis oder Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) als GbR üben eine freiberufliche Tätigkeit aus (§ 18 EStG) und sind damit nicht gewerbesteuerpflichtig. Gewerbesteuer fällt an bei: Ärzte-GmbH, MVZ in der Rechtsform einer GmbH, gemischten Gesellschaften mit gewerblicher Abfärbung sowie Labor- oder Servicegesellschaften.

Einordnung

Für Ärzte, die ein MVZ in der GmbH-Rechtsform betreiben oder eine Ärzte-GmbH für Privatleistungen nutzen, kann die Wahl des Standorts oder des Geschäftssitzes die effektive Steuerlast erheblich beeinflussen. In München zahlt eine GmbH bei gleichem Gewinn rund doppelt so viel Gewerbesteuer wie in Grünwald, das nur wenige Kilometer entfernt liegt. Die Gewerbesteuer ist jedoch bei der Einkommensteuer auf natürliche Personen pauschal anrechenbar (§ 35 EStG), was den Effekt bei Einzelunternehmen teilweise neutralisiert.

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Methodik / Datengrundlage

Die Hebesätze wurden aus den aktuellen Haushaltssatzungen der Gemeinden sowie aus der Gewerbesteuerstatistik des Statistischen Bundesamts (Destatis) entnommen. Änderungen zum 1. Januar 2026 wurden berücksichtigt, soweit bis Redaktionsschluss verabschiedet.

In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass MVZ-Gründer die Gewerbesteuer bei der Standortentscheidung selten explizit einkalkulieren und dadurch bei identischen Gewinnen je nach Gemeinde mehrere Tausend Euro Mehrbelastung pro Jahr entstehen können.

Quellen und weiterführende Informationen

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