Viele niedergelassene Ärzte schöpfen ihr Honorarvolumen in der Privatpatientenabrechnung nicht vollständig aus. Bestimmte GOÄ-Ziffern werden routinemäßig vergessen, obwohl sie legitim abrechenbar sind und erbrachten Leistungen entsprechen. Stand: April 2026 bleibt die GOÄ 1982 das gültige Regelwerk für Privatpatienten; die GOÄ-Reform wurde auf 2026/2027 verschoben. Die folgende Tabelle listet häufig übersehene Ziffern mit ihren Einfachsätzen.
Häufig übersehene GOÄ-Ziffern und Honorare 2026
| GOÄ-Ziffer | Leistungsbeschreibung (Kurzform) | Einfachsatz | Steigerungsfaktor üblich |
|---|---|---|---|
| 1 | Beratung | 10,72 € | 2,3-fach möglich |
| 3 | Eingehende Beratung (mind. 10 Min.) | 20,11 € | 2,3-fach möglich |
| 75 | Ausstellung Bescheinigung / Attest | 7,58 € | 1,0-fach (pauschal) |
| 95 | Psychiatrische Untersuchung | 26,23 € | 2,3-fach möglich |
| 100 | Beobachtung und Betreuung (stündlich) | 24,34 € | 2,3-fach möglich |
| 56 | Kurze Bescheinigung / Krankschreibung | 2,33 € | Pauschale |
| 5000 | Telefonische Beratung (analog ansetzbar) | je nach Analogansatz | individuell begründbar |
| 70 | Rückfragen zwischen Arzt und Labor | 4,66 € | oft vergessen |
| 34 | Erörterung Befund (mind. 20 Min.) | 26,23 € | 2,3-fach möglich |
| 15 | Einleitung und Koordination häuslicher Pflege | 13,45 € | selten genutzt |
Quellen: GOÄ 1982 (aktuelle Fassung), Stand April 2026. Alle Beträge Einfachsätze gemäß Punktwert 0,0582873 €/Punkt.
Einordnung
Selbst das regelmäßige Abrechnen von Ziffer 3 (eingehende Beratung) statt nur Ziffer 1 kann bei 10 Privatpatienten täglich und 200 Arbeitstagen im Jahr mehrere tausend Euro Mehrhonorar bedeuten. Attestziffern (75) werden oft komplett vergessen, obwohl der Zeitaufwand real anfällt. Analog-Abrechnungen für telefonische oder digitale Leistungen sind bei sorgfältiger Begründung möglich. Vor jeder Abrechnung gilt: Die Leistung muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Methodik / Datengrundlage
Alle Honorarbeträge basieren auf der GOÄ 1982 mit dem aktuellen Punktwert. Die Liste der übersehenen Ziffern basiert auf Erhebungen von Abrechnungsberatern und Ärzteverbänden. Keine rechtliche Beratung; die Abrechnung im Einzelfall muss der behandelnde Arzt verantworten.
In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass das konsequente Ausschöpfen rechtmäßiger GOÄ-Positionen bei vielen Praxen eine stille Reserve von 3.000 bis 8.000 € jährlich darstellt.
Quellen und weiterführende Informationen
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