Die neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ 2026) wird die bisherige GOÄ 1982 nach über vier Jahrzehnten ablösen. Das neue Regelwerk stärkt sprechende Medizin und hausärztliche Tätigkeit, während rein technisch-operative Leistungen teilweise neu bewertet werden. Stand: April 2026 liegt der finale Referentenentwurf vor; Inkrafttreten ist für 2026/2027 geplant. Fachgruppen sind unterschiedlich betroffen.
GOÄ-Reform 2026: Honorarveränderungen nach Fachgruppe
| Fachgruppe | Geschätzte Honorarveränderung | Haupttreiber |
|---|---|---|
| Allgemeinmedizin / Hausärzte | + 25 % – + 35 % | Aufwertung sprechende Medizin |
| Innere Medizin (konservativ) | + 15 % – + 25 % | Beratungsleistungen aufgewertet |
| Psychiatrie / Psychosomatik | + 20 % – + 30 % | Zeitbasierte Vergütung verbessert |
| Pädiatrie | + 15 % – + 20 % | Vorsorge-Positionen aufgewertet |
| Chirurgie (operativ) | - 5 % – - 15 % | Operationsziffern teils abgesenkt |
| Augenheilkunde (technisch) | - 5 % – - 10 % | Geräteleistungen geringer bewertet |
| Labormedizin | 0 % – - 10 % | Neustrukturierung Laborkapitel |
| Radiologie | - 5 % – + 5 % | Je nach Modalität variierend |
| Durchschnittliche Honorarsteigerung (alle Ärzte) | ca. + 5 – 10 % | gegenüber GOÄ 1982 |
| Übergangsregelung (Koexistenz alt/neu) | voraussichtlich 1 Jahr | Details noch offen |
Quellen: Bundesärztekammer, GOÄ-Reformentwurf, Stand April 2026. Werte sind Schätzungen auf Basis des Referentenentwurfs; endgültige Werte können abweichen.
Einordnung
Die GOÄ-Reform ist die bedeutendste Änderung für Privatpatienten-Abrechnung seit Jahrzehnten. Ärzte, die stark von konservativer Beratungsmedizin leben, werden profitieren. Für technisch orientierte Fächer oder operative Disziplinen ist eine Anpassung der Praxiskalkulation notwendig. Privatärzte sollten die Übergangsphase nutzen, um ihre Abrechnungssoftware und Honorarerwartungen anzupassen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Methodik / Datengrundlage
Die Fachgruppenvergleiche basieren auf der Auswertung des GOÄ-Referentenentwurfs durch Fachverbände und Bundesärztekammer-Stellungnahmen (Stand: Q1 2026). Da die endgültige Fassung noch aussteht, sind alle Angaben als Orientierungswerte zu verstehen.
In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass viele Ärzte die Honorarauswirkungen der GOÄ-Reform noch nicht in ihre mittelfristige Finanz- und Versicherungsplanung einbezogen haben.
Quellen und weiterführende Informationen
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