Die neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ 2026) tritt nach jahrzehntelangen Verhandlungen zwischen Bundesärztekammer, PKV-Verband und Beihilfekostenträgern in Kraft. Sie löst die seit 1996 gültige GOÄ ab und soll das Honorarvolumen im Privatpatientenbereich insgesamt um rund 6 % erhöhen. Die Auswirkungen sind je nach Fachgruppe sehr unterschiedlich. Stand: April 2026.

GOÄ-Reform 2026: Honorarauswirkungen nach Fachgruppe

FachgruppeHonorarveränderung (Orientierungswert)Hauptgrund
Allgemeinmedizin / Innere Medizin+12 bis +18 %Aufwertung Gesprächs- und Beratungsleistungen
Psychiatrie / Psychosomatik+15 bis +20 %Neue Ziffern für psychotherapeutische Kurzinterventionen
Pädiatrie+10 bis +15 %Aufwertung Vorsorgeuntersuchungen U1–U11
Frauenheilkunde+5 bis +10 %Neue Ziffern Prävention, leichte Anpassung Operationsgebühren
Augenheilkunde-3 bis -8 %Geringere Steigerungsfaktoren technische Leistungen
Radiologie / Bildgebung-5 bis -10 %Kappung technische Leistungskomponente
Orthopädie / Unfallchirurgie-2 bis +5 %Gemischtes Bild, operative Leistungen leicht aufgewertet
Chirurgie (allgemein)0 bis +5 %Moderate Anpassungen Operationskatalog
Anästhesiologie+3 bis +7 %Anpassung Zeitkomponente
Dermatologie+5 bis +10 %Neue Ziffern Dermatoskopie und Prävention
Urologie+3 bis +8 %Aufwertung minimal-invasive Eingriffe
Labormedizin-5 bis -12 %Absenkung Laborgebühren auf OÖGÄ-Niveau

Quelle: Gemeinsame Verlautbarungen von Bundesärztekammer und PKV-Verband zur GOÄ-Reform (Stand 2025); Schätzungen auf Basis veröffentlichter Strukturdaten. Endgültige Punktwerte können von diesen Orientierungswerten abweichen. Die neue GOÄ enthält einen dynamischen Punktwert-Anpassungsmechanismus.

Einordnung

Die neue GOÄ verschiebt die Honorarschwerpunkte deutlich in Richtung zeitintensiver Beratungs- und Präventionsleistungen und weg von technisch-apparativen Leistungen. Fachgruppen, deren Honorar vorrangig auf Geräte- und Laborleistungen basiert, müssen mit sinkenden Privatpatientenerlösen rechnen, während kommunikationsintensive Fächer profitieren. Für die Praxisplanung empfiehlt sich eine frühzeitige Analyse des eigenen Leistungsprofils anhand der neuen Ziffernstruktur.

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Methodik / Datengrundlage

Die angegebenen Prozentwerte basieren auf Modellberechnungen der Bundesärztekammer, Verbandsveröffentlichungen des PKV-Verbands sowie unabhängigen Analysen von Abrechnungsdienstleistern. Da die endgültige Punktwerthöhe und der Anpassungsmechanismus der neuen GOÄ zum Redaktionsschluss noch nicht vollständig final verabschiedet waren, handelt es sich um Orientierungsgrößen.

In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass viele Ärzte die finanziellen Auswirkungen der GOÄ-Reform erst mit Inkrafttreten realisieren und eine vorausschauende Liquiditätsplanung versäumen, obwohl die Strukturdaten der Reform seit Jahren verfügbar sind.

Quellen und weiterführende Informationen

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