Die GOÄ erlaubt Ärzten, ihr Honorar durch Steigerungsfaktoren an den individuellen Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand einer Leistung anzupassen. Dabei gelten je nach Leistungsart unterschiedliche Regelgrenzen und absolute Höchstgrenzen. Stand: April 2026.
GOÄ-Steigerungssätze: Übersicht aller Faktoren 2026
| Leistungsart | Einfachsatz | Regelhöchstsatz | Absoluter Höchstsatz | Begründungspflicht ab |
|---|---|---|---|---|
| Persönliche ärztliche Leistungen (Beratung, Untersuchung) | 1,0-fach | 2,3-fach | 3,5-fach | über 2,3-fach |
| Technische Leistungen (Apparate, Labor, Bildgebung) | 1,0-fach | 1,8-fach | 2,5-fach | über 1,8-fach |
| Labor-Leistungen (GOÄ Abschn. M) | 1,0-fach | 1,15-fach | 1,3-fach | über 1,15-fach |
| Histologie / Zytologie (GOÄ Abschn. O) | 1,0-fach | 1,15-fach | 1,3-fach | über 1,15-fach |
| Wegegeld / Besuchsgebühren | fest geregelt | fest geregelt | keine Steigerung | entfällt |
Quelle: § 5 GOÄ i. V. m. § 12 GOÄ; Gebührenordnung für Ärzte (BGBl. I 1996, S. 210, zuletzt geändert 2002). Regelgrenzen und Begründungspflicht gelten unverändernd für die bestehende GOÄ; für die neue GOÄ 2026 können abweichende Faktoren gelten.
Beispielrechnung: Ziffer 3 (eingehende Beratung, 200 Punkte)
| Faktor | Honorar |
|---|---|
| 1,0-fach | 11,66 € |
| 2,3-fach (Regelfall) | 26,82 € |
| 3,5-fach (max., mit Begründung) | 40,80 € |
Wann ist eine schriftliche Begründung Pflicht?
Wird der Regelfall-Steigerungssatz überschritten, muss die Rechnung gemäß § 12 Abs. 3 GOÄ eine verständliche schriftliche Begründung enthalten, warum Schwierigkeit und Zeitaufwand erheblich über dem Durchschnitt lagen. Allgemeine Floskeln wie „aufwendige Behandlung" genügen nicht; es ist auf den konkreten Einzelfall einzugehen.
Einordnung
Der 2,3-fache Satz ist der statistische Regelfall und wird von der PKV erstattet, ohne Begründung zu verlangen. In der Praxis rechnen die meisten Ärzte überwiegend auf dem 2,3-fachen Satz ab. Höhere Faktoren können bei besonderer Schwierigkeit, außergewöhnlichem Zeitaufwand oder besonderer Qualifikation gerechtfertigt sein, werden von privaten Krankenversicherungen jedoch häufig beanstandet und gekürzt.
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Methodik / Datengrundlage
Grundlage sind die Vorschriften der GOÄ (§§ 5, 10–12) sowie Kommentierungen der Bundesärztekammer zum zulässigen Steigerungsrahmen. Honorarbeispiele wurden auf Basis des geltenden Punktwerts von 5,82873 Cent berechnet.
In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass Ärzte den 3,5-fachen Satz zwar kennen, ihn aber aus Scheu vor PKV-Widersprüchen kaum nutzen, selbst wenn ein konkreter Begründungsfall vorliegt und eine Erstattung wahrscheinlich wäre.
Quellen und weiterführende Informationen
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