Hausarztverträge nach § 73b SGB V bieten teilnehmenden Allgemeinmedizinern Honorare außerhalb der regulären KV-Vergütung. Die Höhe dieser Zusatzvergütungen variiert stark nach Krankenkasse, Region und Patientenstruktur. Für viele Hausärzte machen die HzV-Erträge inzwischen 20–40 % des Gesamtumsatzes aus. Die folgenden Vergleichsdaten entstammen veröffentlichten Vertragsunterlagen und Branchenberichten, Stand: April 2026.
Hausarztvertrag – Zusatzhonorare im Vergleich 2025/2026
| Krankenkasse / Programm | Jährliches Zusatzhonorar (Durchschnitt) | Vergütungsart | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| AOK Bayern (HzV) | 60.000–85.000 € | Fallpauschale + Qualitätsprämie | größter HzV-Vertrag Deutschlands |
| AOK BW (HzV) | 50.000–70.000 € | Fallpauschale | Pflicht-DMP-Integration |
| Techniker Krankenkasse | 20.000–35.000 € | Zusatzpauschale | selektivvertragliche Zuschläge |
| Barmer | 18.000–30.000 € | Punktwert-Zuschlag | bundesweiter Vertrag |
| DAK-Gesundheit | 15.000–28.000 € | Pauschale je eingeschriebenem Patient | quartalsweise Abrechnung |
| IKK | 12.000–22.000 € | Fallpauschale | regionale Varianz hoch |
| Regelversorgung (KV, ohne HzV) | Basisvergütung nach EBM | Punktwerte | kein Zusatzhonorar |
Einordnung
Die Teilnahme an einem Hausarztvertrag lohnt sich für die meisten Allgemeinmediziner finanziell erheblich. Besonders die AOK-Verträge in Bayern und Baden-Württemberg gehören zu den lukrativsten Programmen bundesweit. Voraussetzung ist in der Regel eine Mindestanzahl eingeschriebener Patienten sowie die Erfüllung von Qualitätsindikatoren. Ärzte, die mehrere Krankenkassen-HzV-Verträge parallel führen, können die Zusatzeinkünfte weiter steigern. Allerdings steigen auch Dokumentationsaufwand und administrative Belastung entsprechend.
In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass erhöhte Honorareinnahmen aus HzV-Verträgen oft zu einer Neuberechnung des BU-Absicherungsbedarfs führen sollten, da das Nettoeinkommen und damit das zu schützende Gehaltsniveau deutlich steigt.
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Methodik / Datengrundlage
Die Honorarangaben basieren auf veröffentlichten Vertragsunterlagen der Kassenärztlichen Vereinigungen, Pressemitteilungen der Krankenkassen sowie dem Jahresbericht 2024 der KBV. Durchschnittswerte beziehen sich auf eine Praxis mit ca. 800–1.200 eingeschriebenen Patienten.
Quellen und weiterführende Informationen
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