Eine Holding-Struktur (Muttergesellschaft hält Anteile an der operativen Arzt-GmbH) ermöglicht es, Dividenden von der Betriebs-GmbH an die Holding nahezu steuerfrei weiterzuleiten. Das sogenannte Schachtelprivileg (§ 8b KStG) befreit 95 % der Gewinnausschüttungen von der Körperschaftsteuer. Stand: April 2026 ist die Holding-Struktur für Ärzte mit höherem Gewinn eine der effizientesten legalen Steuergestaltungen.
Holding-Steuerersparnis für Ärzte: Modellrechnung 2026
| Szenario | Steuerlast ohne Holding | Steuerlast mit Holding | Ersparnis p.a. |
|---|---|---|---|
| Jahresgewinn 100.000 € (thesauriert) | ca. 44.000 € (ESt + SolZ) | ca. 15.800 € (KSt + SolZ) | ca. 28.000 € |
| Jahresgewinn 200.000 € (thesauriert) | ca. 88.000 € (ESt + SolZ) | ca. 31.600 € (KSt + SolZ) | ca. 56.000 € |
| Dividende Betriebs-GmbH an Holding | 95 % steuerfrei | § 8b KStG | effektiver Satz ca. 0,8 % |
| Spätere Ausschüttung Holding an Gesellschafter | 25 % Abgeltungsteuer | auf Dividende | bei tatsächlicher Entnahme |
| Gründungskosten Holding (einmalig) | 2.000 – 5.000 € | Notar, Registereintrag, Steuerberatung | einmalig |
| Laufende Mehrkosten (Buchhaltung Holding) | 2.000 – 4.000 € p.a. | Jahresabschluss, Verwaltung | gegenrechnen |
| Break-even Gewinn (Holding lohnt sich ab) | ca. 100.000 – 150.000 € p.a. | abhängig von Laufzeitplanung | Richtwert |
Quellen: KStG § 8b, EStG, Stand April 2026. Modellrechnung vereinfacht, keine individuelle Steuerberatung.
Einordnung
Das Holding-Modell entfaltet seinen Vorteil primär in der Thesaurierungsphase: Gewinne werden in der Holding angesammelt und erst dann versteuert, wenn sie als Privatentnahme benötigt werden. Das ermöglicht einen Steuerstundungseffekt über viele Jahre. Besonders effektiv ist die Verbindung mit einer Immobilien-GmbH: Gewinne aus Immobilienverkäufen können in der Holding fast steuerfrei reinvestiert werden. Ärzte sollten den Break-even-Punkt gegen die Gründungs- und Verwaltungskosten abwägen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Methodik / Datengrundlage
Steuerberechnungen basieren auf KStG, EStG und § 8b KStG in der Fassung 2026. Die Modellrechnung ist vereinfacht und berücksichtigt keine individuellen Sondersachverhalte wie Verlustvorträge oder Gewerbesteuer-Anrechnung.
In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass Holding-Strukturen besonders für Ärzte mit mehreren Einkommensquellen (Praxis, Vermietung, Kapitaleinkünfte) die komplexeste, aber auch wirksamste Steuergestaltung darstellen.
Quellen und weiterführende Informationen
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →