Eine Holding-Struktur kann für niedergelassene Ärzte mit hohen Praxisgewinnen erhebliche Steuervorteile bieten. Das Prinzip: Gewinne, die nicht sofort für den Lebensunterhalt benötigt werden, verbleiben in der operativen GmbH oder werden in eine Holding-GmbH überführt und unterliegen dort nur dem günstigeren Körperschaftsteuersatz. Die folgende Modellrechnung zeigt konkrete Zahlen für einen typischen Facharzt, Stand: April 2026.

Holding-Steuerersparnis – Modellrechnung 2026

SzenarioJahresgewinn vor EntnahmeSteuerbelastung (Entnahme Einzelunternehmen)Steuerbelastung (Thesaurierung GmbH)Jährliche Ersparnis
Basisfall (Facharzt, Gewinn 200.000 €)200.000 €ca. 78.000 € (ESt 45 % + SolZ)ca. 30.000 € (KSt 15 % + GewSt)ca. 28.000–30.000 €
Mittlerer Gewinn (150.000 €)150.000 €ca. 56.000 €ca. 22.500 €ca. 18.000–20.000 €
Kleiner Gewinn (100.000 €)100.000 €ca. 34.000 €ca. 15.000 €ca. 10.000–12.000 €
Körperschaftsteuersatz GmbH15 % zzgl. Solifester Satz
Gewerbesteuersatz (Ø Deutschland)ca. 14–17 %abhängig von Hebesatz
Effektive Gesamtbelastung GmbH (thesauriert)ca. 29–32 %vs. bis zu 47,5 % ESt

Einordnung

Die Steuerersparnis entsteht ausschließlich bei thesaurierten Gewinnen, also Beträgen, die nicht als Gehalt oder Dividende entnommen werden. Sobald Gewinne aus der GmbH an den Arzt ausgeschüttet werden, fällt zusätzlich Abgeltungssteuer (25 %) an, was den Vorteil teilweise wieder aufzehrt. Dennoch lohnt sich die Holding-Struktur für Ärzte, die Kapital langfristig aufbauen oder investieren möchten: Der Zinseszinseffekt auf die Steuerstundung kann über 20 Jahre erhebliche Vermögenszuwächse erzeugen. Achtung: Für ärztliche Tätigkeiten sind freiberufliche Einkünfte grundsätzlich gewerbesteuerfrei; eine GmbH-Struktur kann dies ändern. Individuelle Steuerberatung ist zwingend.

In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass Holding-Strukturen häufig mit einer betrieblichen Altersvorsorge kombiniert werden, um die steuerlichen Vorteile beider Instrumente zu maximieren.

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Methodik / Datengrundlage

Die Berechnungen basieren auf den aktuellen Steuersätzen (KSt 15 %, Soli 5,5 % auf KSt, ESt-Spitzensteuersatz 42–45 %, durchschnittlicher Gewerbesteuerhebesatz ca. 400 %). Einzelfallabweichungen sind durch unterschiedliche Gewerbesteuerhebesätze und Freibeträge möglich. Modell: Facharzt, verheiratet, zwei Kinder, keine weiteren Einkünfte.

Quellen und weiterführende Informationen

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