Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) werden von gesetzlich Versicherten aus eigener Tasche bezahlt und sind für viele Praxen ein wichtiger Umsatzbaustein. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit dem Regelsatz (1-fach bis 3,5-fach). Die folgende Preisliste zeigt marktübliche Vergütungsbandbreiten für häufig angebotene IGeL-Leistungen, Stand: April 2026.

IGeL-Preisliste – Empfohlene Honorare 2025/2026

IGeL-LeistungPreisspanne (marktüblich)GOÄ-GrundlageTypischer GOÄ-Faktor
Glaukom-Vorsorge (Augeninnendruckmessung)25–40 €GOÄ Nr. 1400 analog2,3-fach
Ultraschall Schilddrüse40–70 €GOÄ Nr. 4102,3-fach
Großes Hautkrebsscreening (inkl. Auflichtmikroskopie)50–90 €GOÄ Nr. 750 analog2,3–3,5-fach
PSA-Test (Prostatakrebs-Früherkennung)25–50 €GOÄ Labor-Nr.1,15-fach (Labor)
Reisemedizinische Beratung + Impfberatung30–70 €GOÄ Nr. 342,3–3,5-fach
Sportmedizinische Eingangsuntersuchung80–150 €GOÄ Nr. 29 + Ergometrie2,3-fach
Akupunktur (Sitzung)40–80 €GOÄ Nr. 269a2,3-fach
Osteoporose-Screening (DXA-Messung)50–80 €GOÄ Nr. 53801,8-fach
Großes Blutbild (Erweitertes Labor-Profil)35–65 €GOÄ Laborpauschal

Einordnung

IGeL-Preise müssen im Vorfeld schriftlich mit dem Patienten vereinbart werden (§ 2 GOÄ). Der Regelfaktor von 2,3 gilt als marktüblich; eine Überschreitung bis zum 3,5-fachen Satz ist bei besonderem Aufwand möglich, erfordert aber eine schriftliche Begründung. Praxen, die IGeL systematisch anbieten, sollten auf transparente Patienteninformation und eine klare Kostenvoranschlag-Pflicht achten, um Beschwerden beim MedWatchMonitor zu vermeiden. Marktübliche Preise können je nach Standort und Spezialisierung deutlich variieren.

In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass IGeL-Umsätze bei der Praxisbewertung (Goodwill) berücksichtigt werden sollten, da sie den nachhaltigen Ertrag der Praxis beeinflussen.

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Methodik / Datengrundlage

Die Preisangaben basieren auf der aktuellen GOÄ, Markterhebungen des IGeL-Monitors des MDS sowie Angaben von Praxisberatern und Abrechnungsdienstleistern (Stand 2025). Die GOÄ-Nummern sind exemplarisch; für eine rechtssichere Abrechnung ist stets eine individuelle Prüfung erforderlich.

Quellen und weiterführende Informationen

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