Für Ärzte mit Kindern stellt sich bei der Krankenversicherung eine wichtige Entscheidung: Sollen die Kinder privat (PKV) oder gesetzlich (GKV) versichert werden? In der GKV können Kinder beitragsfrei mitversichert werden, solange ein Elternteil GKV-Mitglied ist. In der PKV hingegen zahlt jedes Kind eine eigene Prämie. Die folgende Gegenüberstellung zeigt Kosten und Leistungsunterschiede, Stand: April 2026.
Kinderversicherung PKV vs. GKV – Vergleich 2026
| Kriterium | PKV (Kind, Tarif Vollschutz) | GKV (Familienversicherung) |
|---|---|---|
| Monatsbeitrag | 80–200 € (je Tarif und Alter) | beitragsfrei (wenn ein Elternteil GKV) |
| Voraussetzung GKV-Familienversicherung | Elternteil muss GKV-Mitglied sein | – |
| Leistungsumfang | je nach Tarif sehr umfangreich | Regelleistungskatalog GKV |
| Zahnersatz / kieferorthopädische Leistungen | in Premium-Tarifen inklusive | begrenzte GKV-Erstattung |
| Chefarztbehandlung im Krankenhaus | i. d. R. inklusive | nicht enthalten |
| Heilpraktiker | in vielen Tarifen enthalten | nicht enthalten |
| Beitragsanpassung im Laufe der Zeit | möglich (Kalkulationsgrundlagen) | Beitragssatz kann steigen |
| Wechsel GKV → PKV für Kind | jederzeit möglich | erfordert Elternteil-Wechsel zur PKV |
| Typische Jahreskosten je Kind (PKV) | 960–2.400 € | 0 € (bei GKV-versichertem Elternteil) |
Einordnung
Für Ärzte, die selbst PKV-versichert sind und deren Partner ebenfalls PKV-Mitglied ist, kann eine PKV-Versicherung der Kinder sinnvoll sein, wenn ein hochwertiger Leistungsumfang gewünscht wird. Allerdings fallen je Kind Beiträge von rund 80 bis 200 Euro monatlich an. Bei drei Kindern und einem PKV-Tarif für je 150 Euro summiert sich das auf 5.400 Euro jährlich. Ist ein Elternteil gesetzlich versichert, ist die kostenfreie Familienversicherung in der GKV oft die wirtschaftlichere Wahl, selbst wenn einzelne Leistungen hinter PKV-Tarifen zurückbleiben.
In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass Ärzte-Paare, bei denen ein Partner GKV-versichert ist, die Kinder häufig kostensparend in der GKV versichern und das Einsparpotenzial für Altersvorsorge nutzen.
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Methodik / Datengrundlage
PKV-Beiträge entstammen Musterkalkulationen führender PKV-Anbieter für ein 8-jähriges Kind ohne Vorerkrankungen (Stand 2025/2026). GKV-Angaben basieren auf § 10 SGB V (Familienversicherung). Leistungsvergleich gemäß aktuell gültigem GKV-Leistungskatalog.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen Quellen und unserem Beratungsangebot.
- GKV-Spitzenverband
- BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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