Für Ärzte mit Kindern stellt sich bei der Krankenversicherung eine wichtige Entscheidung: Sollen die Kinder privat (PKV) oder gesetzlich (GKV) versichert werden? In der GKV können Kinder beitragsfrei mitversichert werden, solange ein Elternteil GKV-Mitglied ist. In der PKV hingegen zahlt jedes Kind eine eigene Prämie. Die folgende Gegenüberstellung zeigt Kosten und Leistungsunterschiede, Stand: April 2026.

Kinderversicherung PKV vs. GKV – Vergleich 2026

KriteriumPKV (Kind, Tarif Vollschutz)GKV (Familienversicherung)
Monatsbeitrag80–200 € (je Tarif und Alter)beitragsfrei (wenn ein Elternteil GKV)
Voraussetzung GKV-FamilienversicherungElternteil muss GKV-Mitglied sein
Leistungsumfangje nach Tarif sehr umfangreichRegelleistungskatalog GKV
Zahnersatz / kieferorthopädische Leistungenin Premium-Tarifen inklusivebegrenzte GKV-Erstattung
Chefarztbehandlung im Krankenhausi. d. R. inklusivenicht enthalten
Heilpraktikerin vielen Tarifen enthaltennicht enthalten
Beitragsanpassung im Laufe der Zeitmöglich (Kalkulationsgrundlagen)Beitragssatz kann steigen
Wechsel GKV → PKV für Kindjederzeit möglicherfordert Elternteil-Wechsel zur PKV
Typische Jahreskosten je Kind (PKV)960–2.400 €0 € (bei GKV-versichertem Elternteil)

Einordnung

Für Ärzte, die selbst PKV-versichert sind und deren Partner ebenfalls PKV-Mitglied ist, kann eine PKV-Versicherung der Kinder sinnvoll sein, wenn ein hochwertiger Leistungsumfang gewünscht wird. Allerdings fallen je Kind Beiträge von rund 80 bis 200 Euro monatlich an. Bei drei Kindern und einem PKV-Tarif für je 150 Euro summiert sich das auf 5.400 Euro jährlich. Ist ein Elternteil gesetzlich versichert, ist die kostenfreie Familienversicherung in der GKV oft die wirtschaftlichere Wahl, selbst wenn einzelne Leistungen hinter PKV-Tarifen zurückbleiben.

In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass Ärzte-Paare, bei denen ein Partner GKV-versichert ist, die Kinder häufig kostensparend in der GKV versichern und das Einsparpotenzial für Altersvorsorge nutzen.

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Methodik / Datengrundlage

PKV-Beiträge entstammen Musterkalkulationen führender PKV-Anbieter für ein 8-jähriges Kind ohne Vorerkrankungen (Stand 2025/2026). GKV-Angaben basieren auf § 10 SGB V (Familienversicherung). Leistungsvergleich gemäß aktuell gültigem GKV-Leistungskatalog.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen Quellen und unserem Beratungsangebot.

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