Die Krankenhausreform (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, KHVVG) ist die umfassendste Strukturreform des stationären Sektors seit Einführung der DRGs im Jahr 2003. Kernziel ist die Ablösung des reinen Fallpauschalen-Systems durch ein duales Modell aus Vorhaltepauschalen und Leistungsgruppen-DRGs. Die Reform hat erhebliche finanzielle Auswirkungen auf Krankenhäuser und damit auch auf die Beschäftigungssituation von Klinikärzten. Stand: April 2026.

Krankenhausreform – Finanzdaten 2025/2026

KennzahlWertQuelle
Transformationsfonds (Gesamtvolumen)50 Mrd. € (über 10 Jahre)KHVVG / BMG
Anteil Vorhaltepauschalen am Klinikbudget (Ziel)ca. 60 %BMG-Entwurf KHVVG
Zahl der Krankenhäuser in Deutschland (2024)ca. 1.680Destatis
Prognostizierte Klinikschließungen bis 2030200–400Experten-Schätzungen
Anteil Kliniken mit negativem Jahresergebnis (2024)ca. 50–60 %DKG / Krankenhaus Barometer
Investitionsstau in deutschen Klinikenca. 30 Mrd. €DKG
Durchschnittlicher Landesbasisfallwert (2025)4.032,49 €InEK / GKV-Spitzenverband
Steigerung Landesbasisfallwert 2024→2025ca. +3,5 %InEK

Einordnung

Die Reform verändert die Finanzierungsstruktur der deutschen Kliniken fundamental. Durch Vorhaltepauschalen werden Grundkosten unabhängig von der Fallzahl finanziert, was besonders für kleinere Häuser in der Fläche die Existenz sichern soll. Gleichzeitig wird durch Leistungsgruppen-Zuweisungen eine Spezialisierung erzwungen. Für Klinikärzte bedeutet dies strukturelle Veränderungen: Standortschließungen, Verlagerungen und neue Aufgabenteilungen zwischen Level-1, Level-2 und Level-3-Häusern. Ärzte, die in Kliniken mit drohender Schließung tätig sind, sollten ihre berufliche Absicherung und Altersvorsorge überprüfen.

In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass die Krankenhausreform Ärzte verstärkt dazu bewegt, über eine Niederlassung oder eine Tätigkeit im MVZ nachzudenken, um von stationären Strukturveränderungen unabhängiger zu werden.

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Methodik / Datengrundlage

Finanzdaten entstammen dem Gesetzesentwurf KHVVG (BMG, 2024), dem InEK-Basisfallwertbericht 2025, der DKG-Stellungnahme und dem Krankenhaus Barometer des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) 2024. Prognosen zur Klinikstruktur sind Experteneinschätzungen auf Basis von Bertelsmann-Studien und SVR-Gesundheit-Gutachten.

Quellen und weiterführende Informationen

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