Niedergelassene Ärzte und selbstständige Mediziner haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld. Ein längerer Krankheitsausfall kann deshalb existenzbedrohend sein: Praxiskosten laufen weiter, das Einkommen bricht weg. Das private Krankentagegeld schließt diese Lücke. Entscheidend ist dabei die gewählte Karenzzeit, die bestimmt, ab welchem Krankheitstag die Leistung beginnt. Stand: April 2026.
Krankentagegeld – Beiträge und Karenzzeiten 2026
| Tagessatz | Karenzzeit | Monatsbeitrag (Arzt, 40 J., Mann) | Monatsbeitrag (Ärztin, 40 J.) | Anmerkung |
|---|---|---|---|---|
| 100 €/Tag | 3 Tage | ca. 45–70 € | ca. 55–85 € | höchste Prämie, schnellste Leistung |
| 100 €/Tag | 14 Tage | ca. 30–50 € | ca. 40–65 € | typisch für Angestellte |
| 100 €/Tag | 43 Tage | ca. 20–35 € | ca. 28–48 € | typisch für Praxisinhaber |
| 150 €/Tag | 14 Tage | ca. 45–70 € | ca. 58–90 € | mittlere Absicherung |
| 200 €/Tag | 43 Tage | ca. 40–65 € | ca. 55–85 € | empfohlen für Niederlassung |
| 200 €/Tag | 7 Tage | ca. 75–110 € | ca. 90–130 € | umfassende Absicherung |
Einordnung
Praxisinhaber wählen oft eine Karenzzeit von 43 Tagen (6 Wochen), da in diesem Zeitraum in der Regel eine Praxisvertretung organisiert werden kann. Die Absicherungslücke zwischen Tag 1 und Tag 43 sollte durch ausreichend liquide Rücklagen abgedeckt sein. Für Ärzte mit hohen Fixkosten (Personal, Miete, Geräteleasing) empfiehlt sich ein Tagessatz von mindestens 150 bis 200 Euro, der die monatlichen Praxiskosten und einen Teil des Lebensunterhalts deckt. Frauen zahlen aufgrund statistisch höherer Inanspruchnahme in einigen Tarifen höhere Prämien.
In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass das Krankentagegeld oft vergessen wird, wenn Ärzte sich neu niederlassen, obwohl es zusammen mit der BU-Versicherung die wichtigste Einkommensabsicherung darstellt.
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Methodik / Datengrundlage
Beitragsangaben basieren auf Musterkalkulationen führender Anbieter (u. a. Barmenia, DKV, Allianz, Hallesche) für einen 40-jährigen Arzt ohne Vorerkrankungen (Stand 2025/2026). Geschlechtsspezifische Unterschiede bestehen weiterhin bei einigen Anbietern in der Kalkulation.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen Quellen und unserem Beratungsangebot.
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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