Der vierteljährliche Honorarbescheid der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ist für viele niedergelassene Ärzte ein schwer lesbares Dokument. Verschiedene Vergütungskomponenten, Abzüge, Kürzungen und Budgets werden kaum transparent dargestellt. Die folgende Erläuterung mit realen Zahlenwerten hilft, die wichtigsten Positionen zu verstehen. Stand: April 2026.
KV-Honorarbescheid – Schlüsselkennzahlen 2025/2026
| Position im Bescheid | Erklärung | Typischer Wert (Allgemeinmedizin) |
|---|---|---|
| Gesamtpunktzahl (abgerechnet) | Summe aller abgerechneten EBM-Punkte im Quartal | 500.000–1.200.000 Punkte |
| Regelleistungsvolumen (RLV) | Budgetgrenze für arztgruppenspezifische Leistungen | 40.000–80.000 € je Quartal |
| Orientierungswert je Punkt | festgelegter Punktwert vor regionaler Anpassung | 11,2728 Ct (2025) |
| Tatsächlicher Punktwert nach Kürzung | regionaler Punktwert nach Budgetanpassung | 9,5–11,0 Ct (regional variiert) |
| Laborbudget (Kapitel 32) | separates Budget für Laborleistungen | 8–20 € je Schein |
| Sachkosten (anerkannt) | Erstattung für Materialien und Fremdleistungen | 5.000–20.000 €/Quartal |
| Sachkostenabzug / Kürzung | Abzug bei Budgetüberschreitung | 5–25 % der Überschreitung |
| Quartalshonorarbetrag (netto nach Abzügen) | tatsächliche Auszahlung | 30.000–90.000 €/Quartal |
Einordnung
Das RLV begrenzt die Vergütung arztgruppenspezifischer Leistungen auf ein Quartalsniveau; darüber hinausgehende Punkte werden niedriger oder gar nicht vergütet. Ärzte, die ihr RLV regelmäßig überschreiten, sollten prüfen, ob eine Anpassung der Behandlungskapazität oder eine Optimierung der Abrechnungsstruktur sinnvoll ist. Der Laborbereich ist durch ein eigenes Budget reguliert; Überschreitungen führen zu automatischen Abzügen. Sachkosten werden gesondert ausgewiesen und erstattet, sofern sie ordnungsgemäß dokumentiert sind.
In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass viele Ärzte die Höhe ihrer Rückstellungen für mögliche Regressforderungen aus dem Honorarbescheid nicht ausreichend kalkulieren.
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Methodik / Datengrundlage
Angaben zum Orientierungswert basieren auf dem GKV-Spitzenverband-Beschluss zum Orientierungspunkt 2025. RLV-Werte und Quartalshonorare entstammen dem KBV-Honorarbericht 2024/2025. Regionale Abweichungen sind erheblich.
Quellen und weiterführende Informationen
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