Die Bedarfsplanung der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) steuert, in welchen Regionen neue Vertragsarztsitze vergeben oder gesperrt werden. Während Großstädte in vielen Fachgruppen eine Überversorgung aufweisen und damit Zulassungssperren gelten, fehlen in ländlichen Gebieten dringend benötigte Ärzte. Die folgenden Daten zeigen den aktuellen Stand, Stand: April 2026.
KV-Sitze – Versorgungsstatus nach Fachgruppe 2025/2026
| Fachgruppe | Überversorgungsquote (Ø Deutschland) | Sperrgebiete (Anteil Planungsbereiche) | Unterversorgungsgebiete |
|---|---|---|---|
| Allgemeinmedizin | ca. 100 % | ca. 15 % | ca. 1.200 Planungsbereiche |
| Internisten (hausärztlich) | ca. 103 % | ca. 20 % | ländliche Regionen |
| Kinderärzte | ca. 115 % | ca. 35 % | wenige Engpässe |
| Orthopäden | ca. 130 % | ca. 55 % | kaum Unterversorgung |
| Augenärzte | ca. 120 % | ca. 45 % | punktuelle Lücken |
| Psychiater / Nervenärzte | ca. 105 % | ca. 25 % | erhebliche Unterversorgung rural |
| Gynäkologen | ca. 115 % | ca. 40 % | wenige Lücken |
| Fachärztliche Hausärzte ländlich | unter 100 % | Zulassung offen | ca. 500 Planungsbereiche |
Einordnung
Für Ärzte, die sich niederlassen möchten, ist der Versorgungsgrad des Planungsbereichs entscheidend: In überversorgten Gebieten (über 110 %) gilt ein Zulassungsstopp, und ein Vertragsarztsitz kann nur durch Praxisübernahme oder MVZ-Anstellung erworben werden. In unterversorgten Regionen werden Niederlassungen aktiv gefördert: Viele KVen, Kommunen und Bundesländer zahlen Niederlassungsprämien von bis zu 60.000 Euro. Der Landarztquoten-Ansatz der Bundesländer (Studienplätze gegen Niederlassung) soll langfristig Abhilfe schaffen.
In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass Ärzte in unterversorgten Regionen oft bessere Konditionen beim Praxiskauf erzielen, da der Wettbewerb um Sitze geringer ist.
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Methodik / Datengrundlage
Versorgungsquoten basieren auf den Bedarfsplanungsberichten der KBV und regionaler KVen (Stand 2024/2025). Sperrgebiets-Angaben beruhen auf der Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Unterversorgungsgebiete nach Definition des G-BA.
Quellen und weiterführende Informationen
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