Laborleistungen sind in der vertragsärztlichen Abrechnung durch das EBM-Kapitel 32 geregelt und unterliegen einem eigenen Budget, das separat vom Regelleistungsvolumen verwaltet wird. Überschreitungen führen zu Abzügen oder Regressforderungen. Die Laborkosten variieren stark nach Fachgruppe und Patientenstruktur. Stand: April 2026.

Laborkosten pro Quartal nach Fachgruppe – Benchmark 2025/2026

FachgruppeLaborkosten je Quartal (Ø)Laborkosten je BehandlungsfallBudget-Überschreitungsrisiko
Allgemeinmedizin12.000–25.000 €8–18 €mittel
Hausärztliche Internisten15.000–30.000 €12–22 €mittel bis hoch
Fachärztliche Internisten (Gastro, Nephro)25.000–50.000 €20–45 €hoch
Gynäkologie8.000–18.000 €6–15 €gering bis mittel
Kinderarzt6.000–14.000 €5–12 €gering
Diabetologische Praxis20.000–40.000 €18–35 €hoch
Urologie10.000–20.000 €8–18 €mittel
Wirtschaftlichkeitsrichtwert Labor (EBM Kap. 32)fachgruppenspezifischje ScheinKV-Vorgabe

Einordnung

Laborkosten sind ein kritischer Kostenfaktor, da sie direkt mit Regressgefahr verbunden sind. Überschreiten Praxen den fachgruppenspezifischen Richtwert je Behandlungsfall dauerhaft und signifikant, können die KVen Wirtschaftlichkeitsprüfungen einleiten und Rückforderungen geltend machen. Besonders chronisch kranke Patientenstrukturen (Diabetes, CKD, chronische Herzinsuffizienz) treiben die Laborkosten nach oben. Praxen mit überdurchschnittlichen Laborkosten sollten eine Dokumentation der medizinischen Notwendigkeit im Auge behalten.

In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass Regressrisiken aus der Wirtschaftlichkeitsprüfung unterschätzt werden und bei der Berechnung des Liquiditätspuffers berücksichtigt werden sollten.

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Methodik / Datengrundlage

Kostendaten entstammen dem KBV-Honorarbericht 2024, Zi-Praxis-Panel-Auswertungen sowie Fachverbands-Benchmarkstudien. Wirtschaftlichkeitsrichtwerte basieren auf regionalen KV-Vorgaben und unterliegen jährlichen Anpassungen.

Quellen und weiterführende Informationen

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