Viele angestellte Klinikärzte erzielen neben ihrem Hauptgehalt Einkünfte aus Nebentätigkeiten. Diese reichen von Gutachtenerstellung und ambulanter Privatpraxis über Lehrtätigkeiten und Vorträge bis hin zur Notarztdiensten. Solche Einkünfte unterliegen besonderen arbeits- und steuerrechtlichen Regelungen und erfordern in der Regel die Genehmigung des Arbeitgebers. Stand: April 2026.

Nebentätigkeits-Einkünfte von Klinikärzten – Übersicht 2025/2026

NebentätigkeitTypische JahrseinkünfteGenehmigungspflichtigSteuerliche Einordnung
Medizinische Gutachten (MdE, Unfallversicherung)8.000–25.000 €ja (Arbeitgeber)freiberufliche Einkünfte
Ambulante Privatpraxis (ermächtigt oder IGeL)10.000–40.000 €jafreiberuflich
Notarzt-/Rettungsdienst-Tätigkeiten5.000–15.000 €jaArbeitslohn oder freiberufl.
Vorträge, Kongressreferenten, CME-Leistungen3.000–12.000 €i. d. R. jafreiberufliche Einkünfte
Lehr- und Hochschultätigkeit (Lehrauftrag)2.000–8.000 €jateils steuerfrei (§ 3 Nr. 26 EStG)
Industriekooperationen / Beratung Pharma5.000–30.000 €ja, oft Interessenkonflikt-Checkfreiberuflich
Gesamte Nebentätigkeits-Einkünfte (Ø)ca. 12.000–35.000 €/JahrESt-pflichtig

Einordnung

Nebentätigkeiten sind für Klinikärzte ein bedeutender Einkommensbaustein, müssen jedoch dem Arbeitgeber gemeldet und genehmigt werden. Ungenehmigte Nebentätigkeiten können arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Steuerlich werden Nebeneinkünfte überwiegend als freiberufliche Einkünfte behandelt und mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 26 EStG (Übungsleiterpauschale, bis 3.000 Euro) gilt nur für bestimmte ehrenamtliche und pädagogische Tätigkeiten. Wichtig ist auch die Frage des Versicherungsschutzes: Ob eine Nebentätigkeit durch die Berufshaftpflicht der Klinik abgedeckt ist, sollte vor Aufnahme geprüft werden.

In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass Klinikärzte mit substanziellen Nebeneinkünften ihre Einkommensabsicherung (BU, Krankentagegeld) auf Basis des Gesamteinkommens kalkulieren sollten.

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Methodik / Datengrundlage

Einkunftsschätzungen basieren auf Marburger Bund-Umfragen zu Nebentätigkeiten (2024), Steuerberatungsangaben und Branchenberichten. Genehmigungspflichten nach TVöD/TV-Ärzte und allgemeinem Arbeitsrecht.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen Quellen und unserem Beratungsangebot.

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