Angestellte Ärzte an Krankenhäusern nutzen häufig Nebentätigkeiten zur Einkommensaufbesserung und beruflichen Weiterentwicklung. Gutachtertätigkeit, Fortbildungsreferent, Notarztdienst oder wissenschaftliche Beratung sind gängige Formen. Steuerlich und rechtlich gelten besondere Regelungen. Stand: April 2026.
Nebentätigkeiten Klinikärzte: Daten 2026
| Tätigkeit | Typisches Honorar | Genehmigungspflicht | Quelle |
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| Gutachter (MDK, Gericht, privat) | 100–250 €/Stunde | ja, Klinikanmeldung | Marktbeobachtung 2026 |
| Fortbildungsreferent (Industrie/CME) | 500–2.000 €/Tag | ja | Marktbeobachtung |
| Notarztdienst (NEF/NA) | 30–60 €/Stunde | ja, Nebentätigkeitsgenehmigung | TV-Ärzte |
| Betriebsarzt (Teilzeit) | 80–150 €/Stunde | ja | DGUV-Tarif |
| Wissenschaftliche Beratung (Pharma) | 800–3.000 €/Tag | ja, Transparenzregister | FSA-Kodex |
| Privatpraxistätigkeit (ambulant) | Umsatz variabel | ja, separate Zulassung | Berufsrecht |
| Ø Zusatzeinkommen Klinikarzt/Jahr (alle Nebentätigkeiten) | ca. 12.000–35.000 € | variabel | Marktbeobachtung 2025 |
| Steuerlicher Freibetrag (Übungsleiter, §3 Nr.26 EStG) | 3.000 €/Jahr | nur CME/Lehre | EStG 2026 |
Einordnung
Nebentätigkeiten für angestellte Ärzte sind grundsätzlich erlaubt, bedürfen aber der Genehmigung durch den Arbeitgeber (Krankenhaus). Eine Ablehnung ist nur aus sachlichen Gründen möglich. Die Genehmigung entfällt für Tätigkeiten, die keine Interessen des Arbeitgebers berühren.
Steuerlich sind Honorare aus Gutachtertätigkeit und Referententätigkeit als Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit (§ 18 EStG) zu deklarieren und unterliegen dem persönlichen Steuersatz. Bei Überschreiten von 22.000 € Umsatz greift die Umsatzsteuerpflicht. In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass die haftungsrechtliche Absicherung für Gutachtertätigkeiten häufig unklar ist und explizit geprüft werden sollte.
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Methodik / Datengrundlage
Honorardaten aus Markterhebungen 2025/2026 sowie Tarifverträgen (TV-Ärzte Marburger Bund). Steuerliche Grundlagen nach EStG und UStG, Stand 2026. FSA-Kodex der Pharmaindustrie für Transparenzregeln.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen Quellen und unserem Beratungsangebot.
- Bundesärztekammer
- BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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