Der Ärztliche Bereitschaftsdienst (ÄBD) ist eine Pflichtaufgabe für Vertragsärzte und wird über die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) organisiert und vergütet. Die Höhe der Pauschalen variiert erheblich zwischen den KV-Bezirken und je nach Dienstform (Sitzbereitschaft, Fahrdienst, Dienstzentrale). Stand: April 2026.
Notdienst-Vergütung – KV-Pauschalen 2026
| Dienstform / KV-Bezirk | Vergütung je Dienst (Richtwert) | Stundensatz (ca.) | Zusätzliche Leistungsvergütung |
|---|---|---|---|
| Sitzbereitschaft (Bereitschaftsdienstzentrale) | 150–300 € | 15–30 €/h | EBM-Positionen je Patientkontakt |
| Fahrdienst (Hausbesuch im Bereitschaftsdienst) | 250–500 € | 25–50 €/h | Fahrtkostenpauschale zusätzlich |
| Nachtdienst (22–6 Uhr) | 300–600 € | 30–60 €/h | Nachtzuschlag je KV |
| Wochenenddienst (Samstag/Sonntag) | 200–450 € | 20–45 €/h | Wochenend-Zuschlag |
| KV Bayern (Beispiel) | ca. 400–700 €/Dienst | ca. 35–55 €/h | höhere Pauschalen |
| KV Sachsen (Beispiel) | ca. 200–400 €/Dienst | ca. 20–35 €/h | regional niedriger |
| Fahrtkostenpauschale je Hausbesuch | 10–25 € | – | zusätzlich zur Dienstvergütung |
Einordnung
Die Notdienst-Vergütung gilt in vielen KV-Bezirken als zu niedrig, um den tatsächlichen Aufwand zu entschädigen. Insbesondere der Fahrdienst mit nächtlichen Hausbesuchen ist zeitintensiv und wird oft unter 30 Euro pro Stunde vergütet. Die Abrechnung über EBM-Positionen (z. B. GOP 01210 Bereitschaftspauschale) kann die Einnahmen pro Dienst erhöhen. Praxisinhaber müssen bei der Finanzplanung berücksichtigen, dass Notdiensttage keine regulären Praxiseinnahmen generieren, aber die Praxiskosten weiterhin anfallen.
In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass Notdienste ein erhöhtes Haftungsrisiko darstellen, da sie oft unter Zeitdruck und mit unbekannten Patienten stattfinden. Eine belastbare Berufshaftpflichtversicherung ist deshalb auch hier unerlässlich.
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Methodik / Datengrundlage
Vergütungsangaben basieren auf veröffentlichten Bereitschaftsdienstordnungen der regionalen KVen sowie dem KBV-Honorarbericht 2024/2025. EBM-Abrechnungspositionen nach aktuell gültigem EBM-Einheitlichem Bewertungsmaßstab.
Quellen und weiterführende Informationen
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