Ein ausreichend dimensionierter Notgroschen ist die Basis jeder soliden Finanzplanung. Er sichert die Handlungsfähigkeit bei unvorhergesehenen Ausgaben, ohne Spar- oder Investitionspläne aufzugeben. Für Ärzte variiert der optimale Notgroschen erheblich je nach Lebensphase, Beschäftigungsform und familiärer Situation. Stand: April 2026.
Notgroschen-Empfehlungen nach Lebensphase – 2026
| Lebensphase | Empfohlener Notgroschen | Monatliche Ausgaben (Richtwert) | Begründung |
|---|---|---|---|
| Assistenzarzt (ledig, Berufseinstieg) | 2–3 Monatsausgaben ca. 7.000–10.000 € | 2.500–3.500 € | geringe Fixkosten, Entgeltsicherheit |
| Facharzt (angestellt, mit Familie) | 3–4 Monatsausgaben ca. 12.000–20.000 € | 4.000–5.000 € | Familienkosten, Kreditraten |
| Niedergelassener Arzt (Einzelpraxis) | 6–9 Monatsausgaben ca. 35.000–60.000 € | 5.500–7.000 € | Praxiskosten laufen weiter |
| Praxisinhaber mit Mitarbeitern | 6–12 Monatsausgaben ca. 50.000–100.000 € | 8.000–12.000 € | Gehaltszahlungen bei Ausfall |
| Arzt kurz vor Ruhestand | 12–18 Monatsausgaben | je nach Verbrauch | Überbrückung Rentenübergang |
| Allgemeine Faustregel (BdB) | 3–6 Nettogehälter | – | Bundesverband der Banken |
Einordnung
Niedergelassene Ärzte benötigen einen deutlich höheren Notgroschen als angestellte Kollegen, da bei einem Krankheitsausfall nicht nur das Einkommen wegbricht, sondern die Praxiskosten (Personal, Miete, Geräteleasing) weiterlaufen. Sechs bis neun Monatsausgaben entsprechen für einen Praxisinhaber mit 7.000 Euro Fixkosten/Monat einer Rücklage von ca. 42.000 bis 63.000 Euro. Dieser Betrag sollte auf einem täglich verfügbaren Tagesgeldkonto, nicht im Wertpapierdepot, gehalten werden.
In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass der Aufbau eines ausreichenden Notgroschens bei der Praxisgründung oft vernachlässigt wird, weil das verfügbare Kapital bevorzugt in Praxisausstattung fließt.
Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Methodik / Datengrundlage
Empfehlungen basieren auf Leitlinien des Bundesverbands der Banken (BdB), Verbraucherzentrale-Ratgebern sowie Praxisfinanzierungsempfehlungen für Heilberufe. Monatliche Ausgabenwerte entstammen Zi-Praxis-Panel-Auswertungen und eigenen Benchmarks.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen Quellen und unserem Beratungsangebot.
- BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Bundesärztekammer
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →