Die Pflegekosten in Deutschland steigen jährlich, während die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht vollständig mithalten. Der verbleibende Eigenanteil für stationäre und ambulante Pflege trifft nicht nur direkt Betroffene, sondern auch deren Angehörige, zu denen oft gut verdienende Ärzte zählen, die zur Kostenbeteiligung herangezogen werden können. Stand: April 2026.
Pflegekosten und Eigenanteil nach Pflegegrad – 2026
| Pflegegrad | Pflegekassenleistung stationär (mtl.) | Gesamtkosten Pflegeheim (mtl.) | Eigenanteil stationär (ca.) | Leistung ambulant (mtl.) |
|---|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 125 € (Entlastungsbetrag) | – (kein stationärer Anspruch) | – | 125 € |
| Pflegegrad 2 | 770 € | ca. 3.200–4.000 € | ca. 2.400–3.200 € | bis 689 € (Pflegesachleistung) |
| Pflegegrad 3 | 1.262 € | ca. 3.400–4.200 € | ca. 2.100–2.900 € | bis 1.298 € |
| Pflegegrad 4 | 1.775 € | ca. 3.600–4.400 € | ca. 1.800–2.600 € | bis 1.612 € |
| Pflegegrad 5 | 2.005 € | ca. 3.800–4.600 € | ca. 1.800–2.600 € | bis 1.995 € |
| Zuschlag für einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (ab 1 Jahr) | bis zu 70 % Zuschuss zum pfl. Eigenanteil | – | wird geringer | – |
Einordnung
Trotz der seit 2022 eingeführten Eigenanteilszuschläge für Langzeitpflegebedürftige bleibt eine erhebliche Finanzierungslücke. Der Eigenanteil bei Pflegegrad 3 und 4 beträgt durchschnittlich 2.000 bis 2.600 Euro monatlich, was viele Rentner überfordert. Angehörige, darunter häufig berufstätige Ärzte, können im Rahmen des § 94 SGB XII zur Kostenbeteiligung herangezogen werden, wenn ihr Jahreseinkommen 100.000 Euro übersteigt. Eine private Pflegezusatzversicherung kann diese Lücke schließen.
In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass Ärzte das Thema Pflege häufig erst dann ernst nehmen, wenn Eltern oder Schwiegereltern pflegebedürftig werden, statt rechtzeitig vorzusorgen.
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Methodik / Datengrundlage
Pflegekassenleistungen nach SGB XI i. d. F. des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG, 2023). Heimkostendaten nach Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) und Verband der Pflegedirektoren (Stand 2025/2026).
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen Quellen und unserem Beratungsangebot.
- GKV-Spitzenverband
- BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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