Photovoltaik-Anlagen auf Praxisdächern oder dem Eigenheim sind für Ärzte eine attraktive Kombination aus Kosteneinsparung, Steueroptimierung und nachhaltiger Kapitalanlage. Die Einspeisevergütung und Amortisationszeiten hängen von Anlagengröße, Eigenverbrauchsquote und Standort ab. Stand: April 2026.

Photovoltaik 2026: Kerndaten

| Kriterium | Wert | Quelle |

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| Einspeisevergütung (Anlage bis 10 kWp, 2026) | 7,94 ct/kWh | Bundesnetzagentur 2026 |

| Einspeisevergütung (10–40 kWp, 2026) | 6,87 ct/kWh | Bundesnetzagentur 2026 |

| Einspeisevergütung (40–100 kWp, 2026) | 5,62 ct/kWh | Bundesnetzagentur 2026 |

| Installationskosten (10 kWp-Anlage inkl. Wechselrichter) | 12.000–18.000 € | Solarwirtschaft BSW 2026 |

| Stromerzeugung (10 kWp, Mitteleuropa) | ca. 9.000–10.500 kWh/Jahr | DWD-Solardaten 2025 |

| Eigenverbrauchsquote (Praxis tagsüber) | ca. 60–80 % | Fachplanung |

| Amortisationszeit (mit Eigenverbrauch) | ca. 8–12 Jahre | eigene Berechnung |

| Umsatzsteuer auf PV-Anlagen (seit 2023) | 0 % (Nullsteuersatz) | EStG 2023 |

Einordnung

Die Abschaffung der Umsatzsteuer auf Kauf und Installation von PV-Anlagen seit Januar 2023 hat die Rentabilität erheblich verbessert. Für Arztpraxen mit hohem Tagesverbrauch ist die Eigenverbrauchsquote der Schlüssel zur Wirtschaftlichkeit: Je mehr Strom selbst verbraucht wird, desto schneller amortisiert sich die Anlage.

Seit 2022 ist die Steuerbefreiung für PV-Einnahmen bis 30 kWp geregelt (§ 3 Nr. 72 EStG), was die steuerliche Handhabung erheblich vereinfacht. In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass PV-Anlagen auf Praxisdächern häufig mit Speicherlösungen kombiniert werden, was die Amortisation auf bis zu 10 Jahre verkürzen kann.

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Methodik / Datengrundlage

Einspeisevergütungen nach Bundesnetzagentur, gültig ab 1. Februar 2026. Installationskosten aus BSW-Preisinformation Q1/2026. Ertragsdaten aus DWD-Solarkataster.

Quellen und weiterführende Informationen

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