Das Praktische Jahr (PJ) ist der letzte Abschnitt des Medizinstudiums. Seit dem Beschluss des Bundesrats 2021, eine gesetzliche Mindestvergütung einzuführen, erhalten PJ-Studierende bundesweit mindestens eine monatliche Aufwandsentschädigung. Kliniken zahlen je nach Region und Trägerschaft teils deutlich mehr. Stand: April 2026.
PJ-Vergütung nach Bundesland und Klinikstyp: Daten 2026
| Bundesland / Klinikstyp | Vergütung (monatlich, brutto) | Besonderheiten | Quelle |
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| Gesetzliche Mindestgrenze (bundesweit) | 723 €/Monat | seit 2021 | ÄAppO / BÄK |
| Universitätsklinikum (Ø, Süddeutschland) | 1.100–1.300 € | Varianz nach Uni | Marktbeobachtung 2026 |
| Kommunale Kliniken (Ø, NRW) | 900–1.100 € | je nach Träger | Marktbeobachtung 2026 |
| Private Kliniken (Ø, bundesweit) | 800–1.100 € | zunehmend wettbewerbsfähig | Marktbeobachtung 2026 |
| Landkliniken / Förderregionen | 900–1.200 € + Unterkunft | Rekrutierungsanreiz | KBV 2025 |
| Unterkunft inklusive | häufig (insb. Landkliniken) | geldwerter Vorteil | Marktbeobachtung |
| Anteil PJ-Stellen außerhalb Uni-Kliniken | ca. 55 % | bundesweit | BÄK 2024 |
Einordnung
Die Einführung der Mindestaufwandsentschädigung hat die Situation für PJ-Studierende erheblich verbessert. Vor 2021 arbeiteten viele ohne jegliche Vergütung. Heute konkurrieren Kliniken zunehmend um PJ-Studierende, besonders in unterversorgten Regionen, wo attraktive Gesamtpakete (Vergütung plus Wohnen plus späteres Jobangebot) angeboten werden.
Versicherungsseitig sind PJ-Studierende in der Regel über die Berufsunfähigkeitsversicherung der Eltern oder als Berufseinsteiger über günstige Einsteigertarife absicherbar. In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass der PJ-Zeitraum der optimale Einstiegspunkt für eine BU-Versicherung ist, da das Eintrittsalter den Beitrag für Jahrzehnte bestimmt.
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Methodik / Datengrundlage
Vergütungsdaten aus einer Auswertung von PJ-Stellen-Portalen (famulatur.net, pj-ranking.de) sowie Markterhebungen bei deutschen Kliniken, Stand Q1/2026. Gesetzliche Mindestgrenze nach ÄAppO.
Quellen und weiterführende Informationen
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