Der PKV-Basistarif ist ein gesetzlich vorgeschriebener Tarif, den alle privaten Krankenversicherer anbieten müssen. Er sichert PKV-Versicherten, die sich die regulären Prämien nicht mehr leisten können, einen Versicherungsschutz auf GKV-Niveau zu. Auch Ärzte können in bestimmten Konstellationen in den Basistarif wechseln. Stand: April 2026.

PKV-Basistarif – Konditionen 2026

KriteriumRegelung / WertRechtsgrundlage
Beitragsdeckelung (Maximum)Beitrag darf nicht über dem GKV-Höchstbeitrag liegen (ca. 942 €/Monat, 2026)§ 152 VAG
Beitragshalvierung bei Hilfebedürftigkeitauf ca. 471 €/Monat§ 152 Abs. 4 VAG
Leistungsumfangentspricht GKV-Regelleistungen§ 152 VAG
Annahmepflichtja, alle PKV-Unternehmen müssen aufnehmen§ 193 VVG
ZugangsberechtigungPKV-Versicherte, Versicherungspflichtige, Nichtversicherte§ 193 VVG
Wechsel aus Normaltarif in Basistarifjederzeit möglich§ 204 Abs. 1 Nr. 1 VVG
Wechsel aus Basistarif zurück in Normaltarifnur bei neuem Tarif desselben Unternehmens§ 204 VVG
Mitnahme von Alterungsrückstellungenja, bei internem Wechsel§ 204 VVG

Einordnung

Der Basistarif ist für Ärzte relevant, die in finanzielle Notlagen geraten, z. B. durch Praxisinsolvenz, Berufsunfähigkeit ohne ausreichende Absicherung oder längere Arbeitslosigkeit. Der Beitrag ist gedeckelt, aber der Leistungsumfang entspricht dem GKV-Niveau ohne die Privatpatientenvorteile. Für gut verdienende Ärzte ist der Basistarif keine attraktive Dauerlösung, bietet aber in Übergangszeiten einen wichtigen Schutz. Ein Wechsel zurück in einen Vollschutz-Tarif ist nur innerhalb derselben PKV ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich.

In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass der Basistarif häufig als Notfallnetz in Beratungen zu Praxisaufgabe oder BU-Eintrittsfällen thematisiert wird.

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Methodik / Datengrundlage

GKV-Höchstbeitrag nach § 221 SGB V und aktueller Beitragssatz (Stand 2026). Regelungen zum PKV-Basistarif nach §§ 152, 193 VAG sowie § 204 VVG. Aktueller GKV-Höchstbeitrag 2026 auf Basis Beitragsbemessungsgrenze 5.512,50 €/Monat × 17,1 % Beitragssatz (Ø).

Quellen und weiterführende Informationen

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