Während der Elternzeit entfällt in der Regel der Arbeitgeberzuschuss zur PKV-Prämie. PKV-versicherte Ärztinnen und Ärzte müssen dann selbst entscheiden, wie sie ihren Versicherungsschutz gestalten. Es gibt mehrere Optionen mit unterschiedlichen Kostenniveaus und Leistungskonsequenzen. Stand: April 2026.

PKV in der Elternzeit – Beitragsoptionen 2026

OptionMonatliche KostenVersicherungsschutzEmpfehlung
Voller PKV-Beitrag (selbst zahlen)350–1.000 € (je nach Tarif)vollständig erhaltenbei kurzer Elternzeit
Beitragsfreistellung mit Anwartschaft50–120 €Anwartschaft ohne Leistungbei langer Elternzeit
Ruheversicherung / reduzierter Tarif150–350 €GrundleistungenMittelweg
Wechsel in GKV (freiwillig)ab ca. 200 € (Mindestbeitrag)GKV-Regelleistungennur wenn GKV attraktiver
Wechsel in Familienversicherung GKV0 € (bei PKV-Partner in GKV)GKV-Niveausehr selten möglich
Elterngeld-Zuschuss Arbeitgeberentfällt in Elternzeitkein Anspruch in Elternzeit

Einordnung

Die häufigste und empfohlene Lösung bei kurzer Elternzeit (bis 12 Monate) ist die Weiterführung des vollen PKV-Beitrags, da der volle Versicherungsschutz erhalten bleibt und die Anwartschaftsrückstellungen nicht unterbrochen werden. Bei längerer Elternzeit (2–3 Jahre) kann eine Anwartschaftsversicherung mit stark reduziertem Beitrag sinnvoll sein; sie sichert die spätere Rückkehr in den Volltarif ohne neue Gesundheitsprüfung. Ein Wechsel in die GKV ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen (gesetzliche Versicherungspflicht) erfüllt sind.

In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass besonders Ärztinnen in der Niederlassung bei Elternzeit-Beginn die PKV-Option oft zu spät prüfen und dann unter Zeitdruck entscheiden müssen.

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Methodik / Datengrundlage

Optionsbeschreibungen basieren auf §§ 193–208 VVG sowie Tarifbedingungen der führenden PKV-Anbieter. Kostenangaben entstammen Musterkalkulationen für einen 35-jährigen Arzt im Vollschutz-Tarif (Stand 2025/2026). Mindestbeitrag GKV nach § 240 SGB V.

Quellen und weiterführende Informationen

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