PKV-Open-House-Aktionen ermöglichen es Versicherten, zeitlich begrenzt ohne erneute Gesundheitsprüfung in einen neuen Tarif beim gleichen Versicherer zu wechseln oder Vorerkrankungsausschlüsse abzulösen. Diese Aktionen werden gelegentlich von PKV-Anbietern als Marketing- und Kundenbindungsmaßnahme initiiert. Stand: April 2026.
PKV-Open-House: Daten 2026
| Kriterium | Wert | Quelle |
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| Open-House-Aktionen (bekannte Fälle 2025) | ca. 3–5 pro Jahr bundesweit | Marktbeobachtung 2025 |
| Typische Laufzeit einer Open-House-Aktion | 4–8 Wochen | Marktbeobachtung |
| Wechsel ohne Gesundheitsprüfung möglich | nur intern (gleicher Anbieter) | VVG § 204 |
| Tarifwechsel intern (§ 204 VVG) | jederzeit ohne Gesundheitsprüfung | VVG § 204 |
| Prüfung bei Tarifaufwertung intern | Gesundheitsprüfung für Mehrleistungen | VVG § 204 |
| Externe Open-House-Aktionen (Anbieterwechsel) | seltener; Gesundheitsprüfung entfällt nur wenn vereinbart | einzelfallabhängig |
| Typische Beitragsersparnis nach Tarifwechsel (§ 204) | 10–30 % | Ärzteversichert Analyse 2025 |
| Wechselmotiv Nummer 1 | zu hohe Beiträge im Alter | PKV-Verband Umfrage 2024 |
Einordnung
Open-House-Aktionen und § 204-Wechseloptionen sind für PKV-Versicherte mit steigenden Beiträgen eine wichtige Stellschraube. Besonders Versicherte im Alter 50+ profitieren davon, wenn günstigere Tarife mit vergleichbarem Leistungsumfang verfügbar sind.
Der § 204 VVG gilt für jeden PKV-Versicherten und ist nicht auf Open-House-Aktionen beschränkt. Wer intern in einen günstigeren Tarif wechselt, behält alle erworbenen Rechte und Alterungsrückstellungen. In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass viele Versicherte ihr Tarifwechselrecht nicht kennen und damit erhebliche Einsparpotenziale ungenutzt lassen.
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Methodik / Datengrundlage
Informationen zu Open-House-Aktionen aus Marktbeobachtungen und PKV-Anbietermeldungen 2025/2026. § 204 VVG nach aktuellem Versicherungsvertragsgesetz. Einsparpotenziale aus Ärzteversichert-Beratungsanalysen.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen Quellen und unserem Beratungsangebot.
- BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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