Der PKV-Standardtarif ist ein Sondertarif für ältere PKV-Versicherte, die bereits vor dem 1. Januar 2009 in der PKV versichert waren. Er unterscheidet sich vom Basistarif in Zugang, Versichertenkreis und Leistungsdetails. Viele Ärzte der älteren Generation sind im Standardtarif oder haben ihn als Option. Stand: April 2026.
PKV-Standardtarif – Konditionen 2026
| Kriterium | Standardtarif | Basistarif | Anmerkung |
|---|---|---|---|
| Zugangsberechtigung | Alt-PKV-Versicherte (vor 01.01.2009) | alle PKV-Versicherten, Nichtversicherte | Standardtarif eng begrenzt |
| Beitragsdeckelung | max. Durchschnittsbeitrag PKV (ca. 700 €/Monat) | max. GKV-Höchstbeitrag (ca. 942 €/Monat) | Standardtarif günstiger |
| Leistungsumfang | GKV-Niveau, leicht erweitert | streng GKV-Niveau | Standardtarif marginal besser |
| Annahmepflicht Versicherer | nur für Altversicherte des gleichen Unternehmens | alle PKV müssen aufnehmen | Standardtarif eingeschränkter |
| Wechsel aus Normaltarif | nur von Alt-Versicherten 55+, BU oder Rentner | jederzeit möglich | Standardtarif age-restricted |
| Mitnahme Alterungsrückstellungen | ja (intern) | ja (intern) | – |
| Gültigkeit | ausgelaufen für Neuverträge seit 2009 | noch aktiv | Standardtarif Bestandstarif |
Einordnung
Der Standardtarif ist ein auslaufendes Modell, da seit dem GKV-WSG 2009 nur noch der Basistarif für Neuabschlüsse relevant ist. Ältere Ärzte, die noch im Standardtarif sind, profitieren von der Beitragsdeckelung; der Leistungsumfang ist jedoch auf GKV-Niveau begrenzt. Wer aus dem Standardtarif in einen besseren Tarif wechseln möchte, muss die neue Gesundheitsprüfung bestehen, was im fortgeschrittenen Alter oft schwierig ist. Ärzte sollten ihre Optionen beim jeweiligen Anbieter genau prüfen.
In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass Ärzte im Standardtarif häufig über § 204 VVG in modernere Tarife innerhalb desselben Versicherers wechseln können, ohne neue Gesundheitsprüfung, was die Leistungen erheblich verbessert.
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Methodik / Datengrundlage
Informationen zum Standardtarif basieren auf § 257 SGB V (aufgehoben 2009), §§ 152–154 VAG sowie PKV-Verband-Informationen. Beitragsangaben nach aktueller Kalkulation des PKV-Verbands (Stand 2025/2026).
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen Quellen und unserem Beratungsangebot.
- BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- GKV-Spitzenverband
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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