Der PKV-Standardtarif ist ein Sondertarif für ältere PKV-Versicherte, die vor dem 1. Januar 2009 eingetreten sind und deren Beiträge auf einem nicht mehr tragbaren Niveau gestiegen sind. Er unterscheidet sich vom Basistarif durch seinen begrenzten Zugangsberechtigtenkreis. Stand: April 2026.

PKV-Standardtarif: Daten 2026

| Kriterium | Wert | Rechtsgrundlage |

|-----------|------|-----------------|

| Beitragsobergrenze | GKV-Höchstbeitrag = 782,03 €/Monat (2026) | KVGEG |

| Zugangsvoraussetzung (Alter) | mindestens 55 Jahre | KVGEG |

| Zugangsvoraussetzung (Versicherungsdauer PKV) | mindestens 10 Jahre | KVGEG |

| Alternativvoraussetzung (Rente/Sozialhilfe) | unabhängig von Alter | KVGEG |

| Gesundheitsprüfung beim Wechsel in Standardtarif | keine | KVGEG |

| Leistungsumfang | GKV-Niveau | KVGEG |

| Einbettzimmer / Chefarzt enthalten | nein | Tarif |

| Rückkehr in Premiumtarif | mit Gesundheitsprüfung möglich | Tarifbedingungen |

Einordnung

Der PKV-Standardtarif bietet für ältere PKV-Versicherte mit stark gestiegenen Beiträgen eine Schutzoption. Wer nicht mehr den vollen Beitrag zahlen kann, aber auch nicht im Basistarif enden möchte, kann den Standardtarif als Übergangslösung nutzen.

Wichtig: Der Standardtarif ist nur für Altversicherte zugänglich (PKV-Eintritt vor 2009). Für Neuverträge gibt es diese Option nicht mehr. In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass der Standardtarif eine Reserve für Ärzte ist, die im Alter von ihrem angesparten Kapital zehn und mehr Jahre Privatrente beziehen und parallel PKV-Kosten minimieren wollen.

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Methodik / Datengrundlage

Beitragsgrenze und Zugangsregeln nach KVGEG (Krankenversicherungs-Gesundheitliche Ergänzungsgesetze) und PKV-Standardtarifverordnung. Beitragswert 2026 nach GKV-Höchstbeitrag.

Quellen und weiterführende Informationen

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