Der Tarifwechsel innerhalb derselben PKV nach § 204 VVG ermöglicht Versicherten, in einen günstigeren Tarif zu wechseln, ohne eine neue Gesundheitsprüfung bestehen zu müssen und ohne die Alterungsrückstellungen zu verlieren. Für Ärzte, deren Beiträge durch Anpassungen stark gestiegen sind, kann dieser Weg erhebliche Einsparungen bringen. Stand: April 2026.
PKV-Tarifwechsel §204 – Einsparungsbeispiele 2026
| Fallbeispiel | Alter | Bisheriger Tarif | Neuer Tarif | Monatliche Ersparnis | Jährliche Ersparnis |
|---|---|---|---|---|---|
| Ärztin, 52 J., Vollschutz alt | 52 | Komfort-Altarif | aktueller Komfort-Tarif | ca. 150 € | ca. 1.800 € |
| Arzt, 58 J., Premium-Tarif | 58 | Premium 2010 | aktueller Komfort-Tarif | ca. 280 € | ca. 3.360 € |
| Arzt, 65 J., Altvertrag | 65 | Altvertrag 2000 | moderner Sparplan-Tarif | ca. 400 € | ca. 4.800 € |
| Arzt, 45 J., nach Beitragsanpassung 2023 | 45 | Vollschutz | gleichwertiger Neutarif | ca. 120 € | ca. 1.440 € |
| Durchschnittliche Ersparnis Tarifwechsel | – | – | – | ca. 150–300 € | ca. 1.800–3.600 € |
Einordnung
Der Tarifwechsel nach § 204 VVG ist ein Recht, auf das PKV-Versicherte explizit hinweisen müssen. Viele Versicherer kommunizieren diese Option nicht proaktiv. Wichtig ist, dass beim Wechsel alle angesammelten Alterungsrückstellungen mitgenommen werden müssen (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 VVG). Ein Leistungsvergleich zwischen altem und neuem Tarif ist zwingend notwendig; günstigere Tarife haben oft eingeschränkte Leistungen (z. B. weniger Sitzungen Psychotherapie, höhere Selbstbeteiligungen).
In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass ein professionell begleiteter Tarifwechsel im Schnitt 150 bis 400 Euro monatlich einsparen kann, ohne wesentliche Leistungseinbußen, wenn der Vergleich sorgfältig durchgeführt wird.
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Methodik / Datengrundlage
Fallbeispiele basieren auf realen Beratungsfällen (anonymisiert) und Tarifvergleichen durch unabhängige PKV-Berater. § 204 VVG-Regelungen nach aktuellem Versicherungsvertragsgesetz. Einsparungen variieren stark je nach individuellem Tarif und Anbieter.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen Quellen und unserem Beratungsangebot.
- BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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