Der Zusammenschluss von Arztpraxen in Form von Gemeinschaftspraxen, Praxisgemeinschaften oder Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) bietet wirtschaftliche Vorteile durch Kostenteilung, gemeinsame Nutzung von Geräten und höhere Patienten-Kapazitäten. Studien zeigen, dass kooperative Strukturen im Durchschnitt höhere Umsätze und bessere Wirtschaftlichkeit erzielen als Einzelpraxen. Stand: April 2026.

Praxiskooperation – Umsatz- und Kostenvergleich 2026

KennzahlEinzelpraxisGemeinschaftspraxis (2 Ärzte)BAG (3+ Ärzte)
Durchschnittlicher Jahresumsatz (Allgemeinmedizin)280.000–380.000 €420.000–580.000 €600.000–900.000 €
Fixkostenanteil am Umsatz35–45 %28–38 %25–35 %
Umsatz je Arzt (Facharzt, Vergleich)100 %105–120 %110–130 %
Einsparung Gemeinkostenblöcke15–25 %20–30 %
Raumkosten je Behandler100 %60–70 %50–65 %
Gerätenutzung (z. B. Ultraschall)1 Gerät / 1 Arzt1 Gerät / 2 Ärzte1–2 Geräte / 3+ Ärzte
Administrativer Aufwand (Ø Std./Woche)10–14 h6–10 h (geteilt)5–8 h (geteilt)

Einordnung

Kooperationen ermöglichen insbesondere bei Gemeinkosten wie Miete, Personal, Geräte und IT erhebliche Einsparungen, die den Umsatz je Arzt steigern. Gleichzeitig steigt der administrative und rechtliche Aufwand: Gesellschaftsverträge müssen präzise geregelt sein, Haftungsfragen geklärt und Gewinnverteilungsmodelle vereinbart werden. Eine BAG bietet gegenüber einer Praxisgemeinschaft den Vorteil, Patienten gemeinsam behandeln zu dürfen und ein gemeinsames Budget zu haben.

In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass Kooperationspartner ihre Versicherungsabschlüsse (Berufshaftpflicht, Inhaltsversicherung) bei Zusammenschlüssen neu aufeinander abstimmen müssen, um Lücken im Deckungsschutz zu vermeiden.

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Methodik / Datengrundlage

Umsatzdaten entstammen dem Zi-Praxis-Panel 2024, dem KBV-Honorarbericht und Berichten des NAV Virchowbund zu Praxisstrukturen. Einspar-Schätzungen basieren auf Kostenvergleichsstudien für Einzel- und Gemeinschaftspraxen.

Quellen und weiterführende Informationen

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