Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Regressforderungen durch Krankenkassen gehören für Vertragsärzte zur ständigen Bedrohung ihrer wirtschaftlichen Existenz. Die Häufigkeit und Höhe von Regressbescheiden variiert je nach KV-Bezirk und Fachgruppe. Stand: April 2026.

Regressquoten nach KV-Bezirk 2026

KV-BezirkAnteil betroffener Ärzte p. a. (ca.)Mittlere Regressforderung (ca.)Schwerpunkt-Prüfung
KV Nordrheinca. 2,5–4,0 %ca. 12.000–20.000 €Arzneimittel, Heilmittel
KV Westfalen-Lippeca. 2,0–3,5 %ca. 10.000–18.000 €Arzneimittel
KV Bayernca. 1,5–3,0 %ca. 8.000–16.000 €Arzneimittel, Hilfsmittel
KV Hessenca. 2,0–3,5 %ca. 10.000–20.000 €Arzneimittel, Krankenhauseinweisung
KV Baden-Württembergca. 1,5–2,5 %ca. 8.000–15.000 €Arzneimittel
KV Berlinca. 2,5–4,5 %ca. 12.000–25.000 €Arzneimittel, Laborleistungen
KV Sachsenca. 1,0–2,0 %ca. 6.000–12.000 €Arzneimittel
KV Hamburgca. 2,0–3,5 %ca. 10.000–20.000 €Arzneimittel, Hilfsmittel

Quelle: Schätzungen auf Basis von KBV-Berichten zur Wirtschaftlichkeitsprüfung, GKV-Spitzenverband-Statistiken und Fachpublikationen (Dtsch. Ärzteblatt 2024/2025). Exakte KV-spezifische Regressquoten werden nicht bundesweit einheitlich veröffentlicht.

Häufigste Regressgründe (bundesweit)

RegressgrundAnteil der Regressfälle (ca.)
Arzneimittelregress (Überschreitung Richtgrößen)ca. 60–70 %
Heilmittelregressca. 15–20 %
Hilfsmittelregressca. 5–10 %
Verordnung Krankenhausbehandlung (unwirtschaftlich)ca. 3–5 %
Sonstige Verordnungsregresseca. 5–10 %

Einordnung

Der Arzneimittelregress ist mit Abstand die häufigste Form. Vertragsärzte, die bei den Richtgrößen für Arznei- und Heilmittel mehr als 25 % über dem Fachgruppendurchschnitt liegen, riskieren eine Einzelfallprüfung. Eine spezifische Regressschutzversicherung übernimmt die Regressforderung bis zur vereinbarten Deckungssumme und schützt damit die private Liquidität des Arztes.

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Methodik / Datengrundlage

Da KVen die Regressquoten nicht einheitlich und öffentlich ausweisen, wurden die Werte aus KBV-Rechenschaftsberichten, GKV-Daten und Fachartikeln im Deutschen Ärzteblatt geschätzt. Für präzise Zahlen des eigenen KV-Bezirks empfiehlt sich eine Anfrage bei der zuständigen KV.

In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass viele Ärzte zwar von Regressrisiken wissen, eine explizite Regressschutzversicherung aber selten abschließen, obwohl eine einzelne Regressforderung die private Altersvorsorge erheblich belasten kann.

Quellen und weiterführende Informationen

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