Riester-Rente und Rürup-Rente (Basisrente) sind die beiden staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukte in Deutschland, die jedoch grundlegend unterschiedliche Zielgruppen ansprechen. Für Ärzte, die überwiegend selbstständig tätig sind und keinen Zugang zur gesetzlichen Rentenversicherung über Pflichtbeiträge haben, ist die Rürup-Rente fast immer die überlegene Option. Stand: April 2026 können Rürup-Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von 29.344 € (2026) zu 100 % als Sonderausgaben abgezogen werden.
Riester vs. Rürup: Steuervergleich nach Einkommen 2026
| Einkommen (zu versteuern) | Rürup-Steuervorteil (max. Beitrag) | Riester-Steuervorteil (max. Beitrag) | Empfehlung |
|---|---|---|---|
| 60.000 € | ca. 5.400 € | ca. 500 – 700 € | Rürup deutlich besser |
| 100.000 € | ca. 9.200 € | ca. 600 – 800 € | Rürup klar vorzuziehen |
| 150.000 € | ca. 12.300 € | ca. 600 – 800 € | Nur Rürup sinnvoll |
| 200.000 € + | ca. 13.700 – 14.000 € | kaum Vorteil | Ausschließlich Rürup |
| Höchstbetrag Rürup 2026 | 29.344 € | – | 100 % abzugsfähig |
| Riester Höchstbeitrag (förderfähig) | – | 2.100 € | inkl. Zulagen |
| Riester Grundzulage 2026 | – | 175 € | p.a. pro Person |
| Riester Kinderzulage 2026 | – | 185 € / 300 € (ab 2008) | pro Kind |
Quellen: § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG (Rürup), §§ 79 ff. EStG (Riester), Stand April 2026.
Einordnung
Für selbstständige Ärzte ohne Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Rürup-Rente die wichtigste staatlich geförderte Altersvorsorge, da der steuerliche Vorteil durch den hohen Spitzensteuersatz besonders stark wirkt. Riester ist für Selbstständige nur sinnvoll, wenn sie mittelbar zulageberechtigt sind (z.B. über einen angestellten Ehepartner) oder Kinder mit Anspruch auf Kinderzulage haben. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Methodik / Datengrundlage
Steuervorteile berechnen sich auf Basis des EStG-Tarifs 2026 und des jeweiligen Grenzsteuersatzes. Riester-Zulagen sind Fixbeträge; der Steuervorteil ergibt sich nur, wenn die Zulagen die steuerliche Wirkung übersteigen (Günstigerprüfung).
In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass viele Ärzte Riester-Verträge noch aus Angestelltenzeiten besitzen und diese nach der Niederlassung oft nicht mehr optimal sind.
Quellen und weiterführende Informationen
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