Riester- und Rürup-Rente sind die beiden staatlich geförderten Vorsorgeprodukte für Privatpersonen in Deutschland. Für Ärzte als Freiberufler ohne GRV-Pflichtmitgliedschaft ist Riester strukturell weniger geeignet. Stand: April 2026.

Riester vs. Rürup: Steuervergleich nach Einkommen 2026

Jahreseinkommen (zvE)Riester: max. ZulagebeitragRiester: Steuervorteil (ca.)Rürup: max. absetzbar (2026)Rürup: Steuervorteil (ca.)Besseres Modell
30.000 €1.148 € inkl. Zulageca. 200–300 €27.566 €ca. 5.500 €Rürup
60.000 €1.148 €ca. 350–450 €27.566 €ca. 10.500 €Rürup
100.000 €1.148 €ca. 400–500 €27.566 €ca. 11.500 €Rürup
150.000 €1.148 €ca. 430–520 €27.566 €ca. 12.000 €Rürup
200.000 €1.148 €ca. 480 €27.566 €ca. 12.740 €Rürup

Quelle: § 10a EStG (Riester), § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG (Rürup/Basisrente); Höchstbetrag Basisrente 2026: 27.566 € (Einzelveranlagung), davon steuerlich absetzbar 100 % (seit 2023). Grenzsteuersatz 42 % zugrunde gelegt. Zulagen: Grundzulage 175 €/Jahr, Kinderzulage 185–300 €. Keine individuelle Steuerberatung.

Riester für Ärzte: Besonderheit

Riester ist grundsätzlich nur für GRV- oder Beamten-Pflichtversicherte direkt zugangsberechtigt. Ärzte als Pflichtmitglieder des berufsständischen Versorgungswerks sind jedoch indirekt förderberechtigt (mittelbare Zulageberechtigung), wenn der Ehepartner/Ehegattin direkt förderberechtigt ist. Ohne förderberechtigen Ehegatten ist Riester für viele Ärzte nicht relevant.

Einordnung

Für selbständige Ärzte ist die Rürup-Rente (Basisrente) in nahezu allen Einkommensklassen steuerlich deutlich vorteilhafter als Riester: Rürup-Beiträge bis 27.566 Euro im Jahr (2026) sind zu 100 % als Sonderausgaben absetzbar. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % ergibt das eine Steuerersparnis von bis zu 11.578 Euro pro Jahr. Riester bietet dagegen nur eine geringe staatliche Grundzulage von 175 Euro und einen sehr begrenzten steuerlichen Abzug.

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Methodik / Datengrundlage

Steuerberechnungen basieren auf § 10 und § 10a EStG in der Fassung 2026, dem Höchstbetrag der Basisrente sowie den aktuellen Einkommensteuertabellen. Die Zulagebeträge für Riester entsprechen den gesetzlichen Festbeträgen.

In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass Ärzte gelegentlich einen Riester-Vertrag aus früheren Angestelltenjahren fortführen, ohne zu prüfen, ob die Förderberechtigung noch besteht, was zu Fehlplanungen in der Altersvorsorge führt.

Quellen und weiterführende Informationen

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