Die Schenkungsteuer ist die steuerliche Kehrseite der Erbschaftsteuer und bietet die Möglichkeit, Vermögen bereits zu Lebzeiten steuergünstig zu übertragen. Für Ärzte mit größerem Vermögen ist eine frühzeitige Schenkungsstrategie ein zentrales Instrument der Nachlassplanung. Stand: April 2026.

Schenkungsteuer-Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad 2026

Verhältnis zum SchenkerFreibetrag (alle 10 Jahre)SteuerklasseSteuersatz bei Überschreitung
Ehegatte / eingetragener Lebenspartner500.000 €I7–30 %
Kind (leiblich, adoptiert)400.000 €I7–30 %
Enkel (Elternteil des Enkels lebt)200.000 €I7–30 %
Enkel (Elternteil vorverstorben)400.000 €I7–30 %
Elternteil (bei Schenkung ans Elternteil)100.000 €II15–43 %
Geschwister, Nichte, Neffe20.000 €II15–43 %
Nicht verwandte Dritte (z. B. Lebensgefährte)20.000 €III30–50 %

Quelle: § 16 ErbStG, § 19 ErbStG, Stand April 2026. Die Freibeträge können alle 10 Jahre erneut genutzt werden (§ 14 ErbStG: Zusammenrechnung innerhalb von 10 Jahren).

Strategische Schenkung: Beispielrechnung für Arzt-Familie

SzenarioJährlich steuerfrei übertragbar
Arzt schenkt an Ehegatte + 2 Kinder500.000 + 2 × 400.000 = 1.300.000 € alle 10 Jahre
Arzt und Ehegatte schenken gemeinsam an 2 Kinder4 × 400.000 = 1.600.000 € alle 10 Jahre
Mit Enkeln (2 Kinder à 2 Kinder)weitere 4 × 200.000 = 800.000 € alle 10 Jahre

Einordnung

Ärzte mit größerem Privatvermögen können durch konsequente, schrittweise Schenkungen über mehrere Jahrzehnte erhebliche Vermögen steuerfrei auf die nächste Generation übertragen. Bei einem Arzt mit 3 Millionen Euro Gesamtvermögen und zwei Kindern lässt sich der überwiegende Teil des Vermögens durch zwei strategische Schenkungsrunden (im Abstand von 10 Jahren) erbschaftsteuerfrei übertragen. Dabei ist auf eine rechtskräftige Schenkungsvereinbarung und ggf. einen Widerrufsvorbehalt zu achten.

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Methodik / Datengrundlage

Die Freibeträge basieren auf § 16 ErbStG in der aktuell geltenden Fassung 2026. Steuersätze folgen § 19 ErbStG. Eine Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts ist politisch diskutiert; die aktuellen Werte gelten vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen.

In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass viele Ärzte die 10-Jahres-Frist für Schenkungsteuer-Freibeträge nicht aktiv nutzen und dadurch beim späteren Erbfall unnötig hohe Steuern zahlen, weil keine frühzeitige Schenkungsplanung stattfand.

Quellen und weiterführende Informationen

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