Schlichtungsverfahren vor den Gutachterstellen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern sind die erste außergerichtliche Anlaufstelle bei Behandlungsfehlervorwürfen. Sie bieten Patienten eine kostenfreie und schnellere Alternative zum Zivilprozess. Stand: April 2026.

Schlichtungsverfahren: Dauer und Erfolgsquoten 2026

KennzahlWert
Jährliche Anträge (bundesweit, alle Stellen)ca. 11.000–12.500
Anteil mit festgestelltem Behandlungsfehlerca. 28–32 %
Durchschnittliche Verfahrensdauerca. 12–16 Monate
Kürzeste Verfahren (einfache Fälle)6–8 Monate
Längste Verfahren (komplexe Fälle)18–36 Monate
Anteil der Verfahren, die in gerichtliche Klage mündenca. 15–20 %
Durchschnittliche Schadensersatzsumme (bei Fehler)ca. 25.000–45.000 €

Quelle: Bundesärztekammer – Statistische Auswertung der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen 2023/2024; Jahresbericht MDK (Medizinischer Dienst).

Antragsverteilung nach Fachgebiet (bundesweit, ca.)

FachgebietAnteil der Verfahren
Chirurgie (allgemein und Orthopädie)ca. 30–35 %
Innere Medizin / Allgemeinmedizinca. 20–25 %
Frauenheilkunde / Geburtshilfeca. 10–15 %
Zahnmedizinca. 8–12 %
Anästhesiologieca. 3–5 %
Sonstige Fachgebieteca. 15–20 %

Quelle: Bundesärztekammer-Jahresstatistik Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen 2024.

Einordnung

Die Quote von rund 30 % festgestellter Behandlungsfehler bedeutet im Umkehrschluss: Bei mehr als zwei Dritteln der Anträge kommt die Gutachterstelle zu dem Schluss, dass kein Fehler vorlag. Dennoch bindet jedes Verfahren Zeit, Ressourcen und nerval-emotionale Energie des betroffenen Arztes. Eine leistungsstarke Berufshaftpflichtversicherung, die auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche übernimmt, ist daher unverzichtbar.

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Methodik / Datengrundlage

Daten stammen aus dem jährlich veröffentlichten Bericht der Bundesärztekammer über die Arbeit der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen sowie aus MDK-Jahresberichten zur Begutachtung von Behandlungsfehlervorwürfen.

In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass Ärzte Schlichtungsverfahren häufig unterschätzen, weil sie sie mit gerichtlichen Verfahren gleichsetzen, dabei aber vergessen, dass auch ein für den Arzt positiv ausgehendes Verfahren erhebliche Kosten für Gutachten und Rechtsberatung verursacht.

Quellen und weiterführende Informationen

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