Schlichtungsstellen der Ärztekammern bieten eine außergerichtliche Alternative zum Zivilprozess bei Behandlungsfehlervorwürfen. Sie arbeiten eng mit den Gutachterkommissionen zusammen. Für Patienten sind die Verfahren kostenlos und unverbindlich; für Ärzte ist die Beteiligung in der Regel verpflichtend, wenn der Patient das Verfahren einleitet. Stand: April 2026 gibt es in Deutschland 14 regionale Schlichtungsstellen, die bundesweit nach einheitlichen Grundsätzen arbeiten.

Schlichtungsverfahren bei Behandlungsfehlern: Kennzahlen 2026

| Kennzahl | Wert | Quelle / Hinweis |

|---|---|---|

| Jährliche Schlichtungsverfahren (bundesweit) | ca. 7.000 – 9.000 | Bundesärztekammer |

| Durchschnittliche Verfahrensdauer | 6 – 18 Monate | je nach Komplexität |

| Einigungsquote (Vergleich nach Schlichtung) | ca. 35 – 45 % | bei Fehlerbestätigung höher |

| Ablehnungsquote (kein Fehler festgestellt) | ca. 55 – 65 % | Gutachten negativ für Patient |

| Kosten für Patient | kostenlos | getragen von Ärztekammer |

| Verbindlichkeit des Schlichtungsergebnisses | freiwillig | Parteien können ablehnen |

| Häufigste Schlichtungsfächer | Chirurgie, Orthopädie, Allgemeinmedizin | Bundesärztekammer |

| Einzahlung Haftpflichtversicherer (nach Einigung) | 10.000 – 300.000 € | je nach Schadensart |

| Durchschnittlicher Vergleichsbetrag | ca. 30.000 – 60.000 € | bei einvernehmlicher Lösung |

Quellen: Bundesärztekammer Jahresbericht 2024/2025, Stand April 2026.

Einordnung

Das Schlichtungsverfahren ist oft schneller und billiger als ein Gerichtsprozess, der sich über Jahre hinziehen kann. Für Ärzte gilt: Haftpflichtversicherer sofort einschalten, sobald ein Schlichtungsverfahren eingeleitet wird. Das Versicherungsunternehmen übernimmt dann die Kommunikation und Bewertung. Ein positives Schlichtungsergebnis (Fehler bestätigt) erhöht die Wahrscheinlichkeit eines Vergleichs erheblich. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Methodik / Datengrundlage

Verfahrensdaten entstammen dem Jahresbericht der Bundesärztekammer zu Behandlungsfehlerstatistiken 2024/2025. Einigungsquoten und Vergleichsbeträge sind Schätzwerte auf Basis aggregierter Kammerdaten.

In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass Ärzte, die ihren Haftpflichtversicherer frühzeitig einbinden, in Schlichtungsverfahren deutlich besser abschneiden als jene, die zunächst allein reagieren.

Quellen und weiterführende Informationen

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