Schlichtungsverfahren vor den Gutachterstellen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern sind die erste außergerichtliche Anlaufstelle bei Behandlungsfehlervorwürfen. Sie bieten Patienten eine kostenfreie und schnellere Alternative zum Zivilprozess. Stand: April 2026.
Schlichtungsverfahren: Dauer und Erfolgsquoten 2026
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Jährliche Anträge (bundesweit, alle Stellen) | ca. 11.000–12.500 |
| Anteil mit festgestelltem Behandlungsfehler | ca. 28–32 % |
| Durchschnittliche Verfahrensdauer | ca. 12–16 Monate |
| Kürzeste Verfahren (einfache Fälle) | 6–8 Monate |
| Längste Verfahren (komplexe Fälle) | 18–36 Monate |
| Anteil der Verfahren, die in gerichtliche Klage münden | ca. 15–20 % |
| Durchschnittliche Schadensersatzsumme (bei Fehler) | ca. 25.000–45.000 € |
Quelle: Bundesärztekammer – Statistische Auswertung der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen 2023/2024; Jahresbericht MDK (Medizinischer Dienst).
Antragsverteilung nach Fachgebiet (bundesweit, ca.)
| Fachgebiet | Anteil der Verfahren |
|---|---|
| Chirurgie (allgemein und Orthopädie) | ca. 30–35 % |
| Innere Medizin / Allgemeinmedizin | ca. 20–25 % |
| Frauenheilkunde / Geburtshilfe | ca. 10–15 % |
| Zahnmedizin | ca. 8–12 % |
| Anästhesiologie | ca. 3–5 % |
| Sonstige Fachgebiete | ca. 15–20 % |
Quelle: Bundesärztekammer-Jahresstatistik Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen 2024.
Einordnung
Die Quote von rund 30 % festgestellter Behandlungsfehler bedeutet im Umkehrschluss: Bei mehr als zwei Dritteln der Anträge kommt die Gutachterstelle zu dem Schluss, dass kein Fehler vorlag. Dennoch bindet jedes Verfahren Zeit, Ressourcen und nerval-emotionale Energie des betroffenen Arztes. Eine leistungsstarke Berufshaftpflichtversicherung, die auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche übernimmt, ist daher unverzichtbar.
Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Methodik / Datengrundlage
Daten stammen aus dem jährlich veröffentlichten Bericht der Bundesärztekammer über die Arbeit der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen sowie aus MDK-Jahresberichten zur Begutachtung von Behandlungsfehlervorwürfen.
In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass Ärzte Schlichtungsverfahren häufig unterschätzen, weil sie sie mit gerichtlichen Verfahren gleichsetzen, dabei aber vergessen, dass auch ein für den Arzt positiv ausgehendes Verfahren erhebliche Kosten für Gutachten und Rechtsberatung verursacht.
Quellen und weiterführende Informationen
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →