Selektivverträge nach §§ 73b (Hausarztvertrag), 73c (Facharztzentren) und 140a SGB V (integrierte Versorgung) ermöglichen Krankenkassen, direkt mit Ärzten oder Praxisnetzen Zusatzvergütungen zu vereinbaren, die über die Kollektivvergütung der KV hinausgehen. Stand: April 2026.

Selektivverträge: Vergütungsaufschläge nach KV-Bezirk 2026

KV-BezirkHausarztvertrag (§ 73b) vorhandenVergütungsaufschlag (ca.)Fachgruppen mit Verträgen
Bayern (AOK Bayern)ja (HAUSARZT-PLUS)8–15 % über KVAllgemeinmedizin, Innere Medizin
Baden-Württemberg (AOK, MEDI)ja (Medi-Verbundvertrag)10–18 %Allgemeinmedizin, diverse Fachärzte
Nordrhein (AOK Rheinland)ja5–10 %Allgemeinmedizin
Westfalen-Lippeja5–10 %Allgemeinmedizin
Hessenja (HZV-Vertrag)6–12 %Allgemeinmedizin
Berlinja (KV-übergreifend)5–8 %Allgemeinmedizin
Hamburgja5–8 %Allgemeinmedizin
Sachsenbegrenzt3–7 %Allgemeinmedizin

Quelle: KBV-Selektivvertragsübersicht, GKV-Spitzenverband-Berichte, Angaben der KVen und Kassenverbände, Stand 2025/2026. Tatsächliche Vergütungshöhe abhängig von Einschreibepflichten und Qualitätsanforderungen des jeweiligen Vertrags.

Typische Vergütungskomponenten in Hausarztverträgen

KomponenteBetrag (ca.)
Einschreibepauschale je Patient und Jahr40–80 €
Chroniker-Zuschlag (DMP-ähnlich)15–40 € pro Patient/Quartal
Koordinationspauschale (Überweisung)3–8 € pro Überweisung
Qualitätsprämienzahlung (Zielerreichung)5.000–20.000 € p. a.
EDV- und Dokumentationspauschale500–2.000 € p. a.

Einordnung

Hausarztverträge nach § 73b SGB V sind für niedergelassene Hausärzte besonders attraktiv, weil sie verlässliche Zusatzeinnahmen über die KV-Budgetierung hinaus sichern. Die Einschreibequoten der Patienten entscheiden über das tatsächliche Volumen. In Baden-Württemberg und Bayern, wo die Selektivvertragslandschaft am dichtesten ist, können Hausärzte durch Selektivverträge 10.000–40.000 Euro Mehrhonorar pro Jahr erzielen.

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Methodik / Datengrundlage

Daten basieren auf veröffentlichten KBV-Selektivvertragsübersichten, GKV-Spitzenverband-Berichten sowie auf Pressemitteilungen der Kassenärztlichen Vereinigungen zu abgeschlossenen Verträgen. Vergütungsdetails einzelner Verträge sind teilweise nicht öffentlich zugänglich.

In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass viele Hausärzte das finanzielle Potenzial von Selektivverträgen unterschätzen und keinen systematischen Überblick über die in ihrem KV-Bezirk verfügbaren Verträge haben.

Quellen und weiterführende Informationen

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