Selektivverträge nach §§ 73b, 73c und 140a SGB V ermöglichen Krankenkassen, mit einzelnen Ärzten oder Praxisgruppen direkt Vergütungsvereinbarungen zu schließen, die über das KV-Kollektivsystem hinausgehen. Für Ärzte bedeuten diese Verträge meist höhere Vergütungen pro Fall oder definierte Qualitätsboni, verbunden mit besonderen Dokumentationspflichten. Stand: April 2026 ist die Selektivvertragswelt regional sehr heterogen.

Selektivverträge: Vergütungsvergleich nach KV-Bezirk 2026

| KV-Bezirk / Vertragstyp | Vergütungszuschlag ggü. Regelversorgung | Häufigste Vertragsform | Anmerkung |

|---|---|---|---|

| Bayern (HzV AOK) | + 25 – 35 % | Hausarztzentriert (§ 73b) | Pioniermodell, höchste Sätze bundesweit |

| Baden-Württemberg | + 15 – 25 % | HzV, Integrierte Versorgung | KV und KK kooperieren |

| Nordrhein | + 10 – 20 % | Selektivverträge Fachärzte | Fachgruppen-spezifisch |

| Westfalen-Lippe | + 10 – 18 % | HzV, IV-Verträge | mittelstarke Vergütung |

| Berlin | + 8 – 15 % | Wenige Selektivverträge | KV-Prägung stärker |

| Sachsen | + 8 – 15 % | Hausarztverträge | wachsendes Angebot |

| Thüringen | + 8 – 12 % | begrenztes Selektivvertragsangebot | ländliche Versorgung |

| Bundesweite Facharztselektion | + 5 – 15 % | AOK, Barmer, TK | Qualitätsverträge |

Quellen: KBV Selektivvertrags-Berichte, GKV-Spitzenverband, Stand 2025/2026. Werte sind Richtwerte; Vertragsdetails variieren.

Einordnung

Der größte Selektivvertragsmarkt ist die hausarztzentrierte Versorgung in Bayern, die als Blaupause für andere Regionen gilt. Fachärzte profitieren weniger flächendeckend, aber im Bereich spezialisierte Versorgung (onkologische Versorgung, Diabetologie, IV-Verträge) können Zuschläge von 15 bis 30 % erreicht werden. Wichtig für die Praxisplanung: Selektivvertragseinnahmen sind nicht budgetiert, aber an spezifische Leistungsvoraussetzungen und Dokumentationspflichten geknüpft. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Methodik / Datengrundlage

Vergütungszuschläge basieren auf KBV-Berichten und Verbandsangaben. Da Selektivverträge individuell verhandelt werden, sind die Angaben als Bandbreiten zu verstehen.

In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass Selektivverträge bei der Bewertung von Arztpraxen zunehmend als Umsatzbestandteil mit eigenem Risikoprofil betrachtet werden.

Quellen und weiterführende Informationen

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