Sonderausgaben mindern das zu versteuernde Einkommen und sind für Ärzte mit hohem Grenzsteuersatz besonders wirksam. Die Höchstbeträge variieren je nach Kategorie und werden teilweise jährlich angepasst. Stand: April 2026.
Sonderausgaben-Höchstbeträge 2026
| Sonderausgabenkategorie | Höchstbetrag 2026 | Rechtsgrundlage | Besonderheit für Ärzte |
|---|---|---|---|
| Beiträge zur Basisrente (Rürup) | 27.566 € (Einzelv.) / 55.132 € (Zusammenv.) | § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG | 100 % absetzbar; wichtigstes Instrument |
| Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) | unbegrenzt (Basisbeitragsanteil) | § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG | Für PKV-versicherte Ärzte voll absetzbar |
| Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung | unbegrenzt (Pflichtanteil) | § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG | Für GKV-versicherte Ärzte |
| Beiträge zur Pflegeversicherung | unbegrenzt | § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG | Voll absetzbar |
| Beiträge Berufsunfähigkeitsversicherung | Restbetrag Sonstige Vorsorgeaufwendungen | § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG | Deckelungsgefahr durch PKV-Prämien |
| Riester-Beiträge (Altersvorsorge-Sonderausgaben) | 2.100 € | § 10a EStG | Nur bei Förderberechtigung relevant |
| Kirchensteuer | unbegrenzt | § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG | vollständig absetzbar |
| Schulgeld (Privatschulen) | 30 % der Aufwendungen, max. 5.000 € | § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG | Für Ärzte mit Kindern relevant |
| Spenden und Mitgliedsbeiträge (gemeinnützig) | 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte | § 10b EStG | Unbegrenzt vortragsfähig |
| Unterhaltsleistungen an Ex-Ehegatten (Realsplitting) | 13.805 € | § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG | Bei Zustimmung des Empfängers |
Quelle: EStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2025/2026; Bundesministerium der Finanzen, Stand April 2026.
Einordnung
Für selbständige Ärzte ohne GRV-Pflichtmitgliedschaft sind Rürup-Beiträge und PKV-Prämien die mit Abstand wichtigsten Sonderausgaben. Da PKV-Prämien häufig den gesamten Sonstigen-Vorsorgeaufwendungen-Höchstbetrag ausschöpfen, bleibt für BU-Beiträge steuerlich oft kein Raum mehr. Die Rürup-Rente hingegen zählt zu den Basisversorgungsaufwendungen mit eigenem Höchstbetrag und ist von dieser Deckelung nicht betroffen.
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Methodik / Datengrundlage
Höchstbeträge wurden aus dem Einkommensteuergesetz in der für 2026 geltenden Fassung entnommen. Für die exakten individuellen Auswirkungen empfiehlt sich die Beratung durch einen Steuerberater, da Wechselwirkungen zwischen den Kategorien (insbesondere PKV und BU) berücksichtigt werden müssen.
In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass Ärzte die Wechselwirkung zwischen PKV-Prämien und BU-Beiträgen im Rahmen der Sonstigen Vorsorgeaufwendungen häufig nicht kennen und dadurch bei der Steuerplanung systematisch Potenzial verschenken.
Quellen und weiterführende Informationen
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