Sonderausgaben mindern das zu versteuernde Einkommen und sind für Ärzte mit hohem Grenzsteuersatz besonders wirksam. Die Höchstbeträge variieren je nach Kategorie und werden teilweise jährlich angepasst. Stand: April 2026.

Sonderausgaben-Höchstbeträge 2026

SonderausgabenkategorieHöchstbetrag 2026RechtsgrundlageBesonderheit für Ärzte
Beiträge zur Basisrente (Rürup)27.566 € (Einzelv.) / 55.132 € (Zusammenv.)§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG100 % absetzbar; wichtigstes Instrument
Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV)unbegrenzt (Basisbeitragsanteil)§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStGFür PKV-versicherte Ärzte voll absetzbar
Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherungunbegrenzt (Pflichtanteil)§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStGFür GKV-versicherte Ärzte
Beiträge zur Pflegeversicherungunbegrenzt§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStGVoll absetzbar
Beiträge BerufsunfähigkeitsversicherungRestbetrag Sonstige Vorsorgeaufwendungen§ 10 Abs. 1 Nr. 3a EStGDeckelungsgefahr durch PKV-Prämien
Riester-Beiträge (Altersvorsorge-Sonderausgaben)2.100 €§ 10a EStGNur bei Förderberechtigung relevant
Kirchensteuerunbegrenzt§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStGvollständig absetzbar
Schulgeld (Privatschulen)30 % der Aufwendungen, max. 5.000 €§ 10 Abs. 1 Nr. 9 EStGFür Ärzte mit Kindern relevant
Spenden und Mitgliedsbeiträge (gemeinnützig)20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte§ 10b EStGUnbegrenzt vortragsfähig
Unterhaltsleistungen an Ex-Ehegatten (Realsplitting)13.805 €§ 10 Abs. 1a Nr. 1 EStGBei Zustimmung des Empfängers

Quelle: EStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2025/2026; Bundesministerium der Finanzen, Stand April 2026.

Einordnung

Für selbständige Ärzte ohne GRV-Pflichtmitgliedschaft sind Rürup-Beiträge und PKV-Prämien die mit Abstand wichtigsten Sonderausgaben. Da PKV-Prämien häufig den gesamten Sonstigen-Vorsorgeaufwendungen-Höchstbetrag ausschöpfen, bleibt für BU-Beiträge steuerlich oft kein Raum mehr. Die Rürup-Rente hingegen zählt zu den Basisversorgungsaufwendungen mit eigenem Höchstbetrag und ist von dieser Deckelung nicht betroffen.

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Methodik / Datengrundlage

Höchstbeträge wurden aus dem Einkommensteuergesetz in der für 2026 geltenden Fassung entnommen. Für die exakten individuellen Auswirkungen empfiehlt sich die Beratung durch einen Steuerberater, da Wechselwirkungen zwischen den Kategorien (insbesondere PKV und BU) berücksichtigt werden müssen.

In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass Ärzte die Wechselwirkung zwischen PKV-Prämien und BU-Beiträgen im Rahmen der Sonstigen Vorsorgeaufwendungen häufig nicht kennen und dadurch bei der Steuerplanung systematisch Potenzial verschenken.

Quellen und weiterführende Informationen

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