Eine eigene Stiftung ist für vermögende Ärzte ein wirksames Instrument zur Vermögenssicherung, Steueroptimierung und Nachlassplanung. Gemeinnützige Stiftungen genießen umfangreiche steuerliche Privilegien, erfordern aber eine sorgfältige Planung und ein ausreichendes Stiftungskapital. Die folgenden Daten beziehen sich auf Stand: April 2026 und gelten für klassische rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts in Deutschland.
Stiftungsgründung Daten 2026
| Merkmal | Kennzahl | Quelle |
|---|---|---|
| Empfohlenes Mindestkapital (gemeinnützig) | 50.000–100.000 € | Bundesverband Deutscher Stiftungen |
| Praktisch übliche Stiftungskapitalgröße | ab 500.000 € (für sinnvollen Betrieb) | Bundesverband Deutscher Stiftungen |
| Notarkosten bei Gründung | ca. 1.000–3.000 € | Notarkostenordnung (GNotKG) |
| Anwalts-/Beratungskosten | ca. 1.500–5.000 € | Marktschätzung Stiftungsberater |
| Laufende Verwaltungskosten p.a. | ca. 2.000–8.000 € (je nach Größe) | Bundesverband Deutscher Stiftungen |
| Spendenabzug für Zustiftungen | bis 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte | § 10b EStG |
| Sonderausgabenabzug Erstdotierung | bis 1 Mio. € im Jahr der Gründung und den folgenden 9 Jahren | § 10b Abs. 1a EStG |
| Erbschaftsteuerbefreiung | vollständig, wenn gemeinnützig | § 13 Abs. 1 Nr. 16b ErbStG |
Steuervorteile im Detail 2026
| Steuerart | Vorteil für Stifter / Stiftung | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Einkommensteuer | Spendenabzug bis 20 % des Einkommens | § 10b EStG |
| Körperschaftsteuer | Gemeinnützige Stiftung befreit | § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG |
| Gewerbesteuer | Befreiung bei gemeinnütziger Stiftung | § 3 Nr. 6 GewStG |
| Erbschaftsteuer | Übertragung auf gemeinnützige Stiftung steuerfrei | § 13 ErbStG |
| Schenkungsteuer | Zustiftung an gemeinnützige Stiftung steuerfrei | § 13 ErbStG |
Einordnung
Für Ärzte mit einem Nettovermögen ab ca. 500.000 € lohnt sich die Prüfung einer Stiftungsgründung, besonders wenn die Praxisübergabe oder Erbschaftsplanung ansteht. Der einmalige Sonderausgabenabzug von bis zu 1 Mio. € bei der Erstdotierung kann die Einkommensteuerbelastung erheblich senken. Wichtig: Stiftungskapital ist dauerhaft gebunden und nicht frei verfügbar; die Stiftung muss ihren Satzungszweck dauerhaft erfüllen. Eine Rückübertragung des Kapitals auf den Stifter ist grundsätzlich ausgeschlossen.
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Methodik / Datengrundlage
Die Angaben zu Gründungskosten und Steuervorteilen basieren auf dem aktuellen Steuerrecht (Stand 2026), der Notarkostenordnung (GNotKG) sowie auf Veröffentlichungen des Bundesverbands Deutscher Stiftungen. Die laufenden Verwaltungskosten sind Richtwerte und variieren je nach Stiftungsgröße, Zweck und externem Beratungsaufwand erheblich.
In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass das Thema Stiftung bei Ärzten häufig erst kurz vor der Praxisabgabe aufkommt, obwohl eine frühzeitige Gründung deutlich größere steuerliche Spielräume eröffnet.
Quellen und weiterführende Informationen
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