Eine Stiftung ermöglicht Ärzten, Vermögen dauerhaft einem gemeinnützigen oder familiären Zweck zu widmen, Erbschaftsteuer zu reduzieren und gleichzeitig gesellschaftliches Engagement institutionell zu verankern. Stand: April 2026.

Stiftung für Ärzte: Gründungskosten und Steuervorteile 2026

Gründungskosten im Überblick

KostenartBetrag (ca.)
Notarkosten (Stiftungsurkunde)500–2.000 €
Anerkennungsgebühr Stiftungsbehörde100–500 €
Rechtsberatung / Satzungsgestaltung1.500–5.000 €
Steuerberatung (Gemeinnützigkeitsprüfung)1.000–3.000 €
Gesamt einmaligca. 3.100–10.500 €

Laufende Kosten p. a.

KostenartBetrag (ca.)
Jahresabschluss, Buchhaltung1.500–4.000 €
Verwaltung (Vorstandssitzungen, Satzungserfüllung)500–2.000 €
Steuerberatung (Freistellungsbescheid)500–1.500 €
Gesamt laufendca. 2.500–7.500 € p. a.

Steuerliche Vorteile der Stiftung

VorteilHöhe / Regelung
Sonderausgabenabzug Erstausstattungbis 1 Mio. € im Gründungsjahr und 9 Folgejahren (§ 10b Abs. 1a EStG)
Laufende Spenden ans Stiftungsvermögen20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte pro Jahr (§ 10b EStG)
Körperschaftsteuerbefreiung der Stiftunggemeinnützige Stiftung zahlt keine KSt/GewSt
ErbschaftsteuerersparnisZustiftungen aus Nachlass: bis zu 50 % ErbSt-Befreiung möglich
Kapitalertragsteuer in der Stiftung15 % KSt statt 25 % Abgeltungsteuer bei Privatperson

Quelle: § 10b EStG, § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, Stiftungsgesetz der Bundesländer, BFH-Rechtsprechung zur Gemeinnützigkeit, Stand April 2026.

Einordnung

Eine eigene Stiftung rechnet sich für Ärzte typischerweise ab einem Stiftungskapital von mindestens 250.000 bis 500.000 Euro, weil erst dann die laufenden Verwaltungskosten in einem günstigen Verhältnis zum Vermögen stehen. Der steuerliche Sonderausgabenabzug von bis zu 1 Million Euro bei der Erstausstattung kann bei einem Grenzsteuersatz von 42 % eine einmalige Steuerersparnis von bis zu 420.000 Euro bewirken.

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Methodik / Datengrundlage

Gründungskosten wurden aus Notargebühren-Ordnungen und Erfahrungswerten von Stiftungsberatungen abgeleitet. Steuervorteile basieren auf § 10b EStG sowie den einschlägigen BFH-Urteilen und Verwaltungsanweisungen zur steuerlichen Behandlung von Stiftungen (Stand 2026).

In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass das Stiftungsmodell für Ärzte mit größerem Vermögen ein unterschätztes Instrument ist, das sowohl Nachlassplanung als auch gesellschaftliches Engagement mit erheblichen Steuervorteilen verbinden kann.

Quellen und weiterführende Informationen

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