Teilzeitarbeit gewinnt in der Ärzteschaft zunehmend an Bedeutung: Laut Marburger Bund arbeiten inzwischen mehr als 30 % der angestellten Ärztinnen und Ärzte in Teilzeit, überdurchschnittlich oft Frauen in der Elternphase oder Ärzte kurz vor dem Ruhestand. Neben dem unmittelbaren Gehaltseffekt entstehen jedoch mittelbare Auswirkungen auf Rentenansprüche, Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsrenten. Stand: April 2026 gelten folgende Richtwerte auf Basis TV-Ärzte.

Teilzeit-Gehaltsdaten für Ärzte 2026

| Stellenanteil | Jahresbrutto (Facharzt, TV-Ärzte Ä2) | Jahresbrutto (Oberarzt, TV-Ärzte Ä3) | Rentenversicherungsbeitrag p.a. (AN-Anteil) | Quelle |

|---|---|---|---|---|

| 100 % (Vollzeit) | ca. 102.000 € | ca. 130.000 € | ca. 9.900 € (Beitrag bis BBG) | TV-Ärzte Entgelttabelle 2025 |

| 90 % | ca. 91.800 € | ca. 117.000 € | ca. 8.910 € | TV-Ärzte, eigene Berechnung |

| 75 % | ca. 76.500 € | ca. 97.500 € | ca. 7.425 € | TV-Ärzte, eigene Berechnung |

| 50 % | ca. 51.000 € | ca. 65.000 € | ca. 4.950 € | TV-Ärzte, eigene Berechnung |

| 25 % | ca. 25.500 € | ca. 32.500 € | ca. 2.480 € | TV-Ärzte, eigene Berechnung |

Werte gerundet; ohne Zulagen (Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft). Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 2026: 96.600 € (West).

Auswirkungen auf Vorsorge und Versicherung

| Bereich | Vollzeit-Referenz | Bei 75 % Teilzeit | Bei 50 % Teilzeit |

|---|---|---|---|

| Gesetzl. Rentenanwartschaft p.a. | ca. 3,2 Entgeltpunkte | ca. 2,4 Entgeltpunkte | ca. 1,6 Entgeltpunkte |

| BU-Rente (bei angepasster Police) | unverändert, wenn Anpassung beantragt | Prüfung Nachversicherungsklausel | Absenkung ohne Anpassungsklausel |

| Elterngeld-Anspruch (12 Monate) | max. 1.800 €/Monat | max. 1.800 €/Monat (je nach Vorjahreseinkommen) | ggf. reduziert |

| Krankentagegeld (PKV) | entspricht Nettoeinkommen | Anpassung empfohlen | Anpassung notwendig |

Einordnung

Teilzeit lohnt sich lebensqualitativ, hat aber merkliche Folgen für die langfristige Altersvorsorge. Besonders kritisch ist der Effekt bei angestellten Ärzten, die keine eigene Altersvorsorge außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung aufgebaut haben. Wer von Vollzeit auf 75 % wechselt, verliert dauerhaft ca. 0,8 Rentenpunkte pro Jahr, was über 15 Jahre einen Rentenabschlag von rund 400–500 € monatlich bedeuten kann. Eine frühzeitige Anpassung der BU-Police und des Krankentagegeldes ist dringend empfohlen.

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Methodik / Datengrundlage

Die Gehaltsangaben basieren auf der TV-Ärzte-Entgelttabelle (Stand 2025) für die Entgeltgruppen Ä2 und Ä3. Rentenanwartschaften beruhen auf dem Durchschnittsentgelt der Deutschen Rentenversicherung 2026 (ca. 45.358 € p.a.). Alle Werte sind Richtwerte ohne Zulagen; individuelle Berechnungen können abweichen.

In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass ein Teilzeitumstieg häufig ohne Anpassung der BU-Versicherung erfolgt, obwohl das versicherte Einkommen dann deutlich über dem tatsächlichen Nettoeinkommen liegt und damit möglicherweise eine Überversicherung entsteht, die den Versicherungsschutz gefährdet.

Quellen und weiterführende Informationen

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